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Zwangsversteigerung- Haus- wie schnell Nocheigentümer raus bekommen?

gefragt von divel0divel0 am 01.07.2009 um 21:26 Uhr

Hallo,

folgener Sachverhalt: Doppelhaushälfte steht zum 2.ten mal zur Versteigerung, Ehepaar wohnt mit Söhnen drin, und die Söhne haben jeweils einen Mietvertrag für je ein Zimmer, allerdings keine Küchen & Badnutzung vereinbart.

Nach Aussage der Bank, haben die Eigentümer die Verträge mit bedacht gemacht, um die Zwangsversteigerung zu erschweren aber wir könnten wohl mit Einhaltung von 3Monatsfrist kündigen wegen Eigenbedarf.

Nun stellt sich die Frage, wie bekommen wir die Nocheigentümer raus, welche Frist haben die nach der Ersteigerung und was wenn die nicht gehen?

Wenn wir den Zuschlag bekommen, wollen wir unsere Wohnung sofort kündigen, mit 3 Monatsfrist. Haben eine 7 jährige Tochter & einen 10 Monate alten Sohn. Wo bleiben wir, wenn die nicht gehen?

Bekommen wir von der Bank oder nach der Vollstreckung einen Schlüssel?

Liebe grüße und Danke im vorraus

Divel0

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Moewe603
beantwortet von Moewe603 am 1. Juli 2009 21:40
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Der Ärger ist vor programmiert , ich würde in meiner Mietwohnung bleiben , vielleicht bekommt ihr irgendwann ein besseres Haus ohne probleme.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 4. Juli 2009 17:55
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Ich habe mich in den letzten Jahren mit einer möglichen neuen Rechtslage nicht mehr befasst. Vor Jahren gab es folgende Problematiken: Untermietvertrag bedurfte Kündigung. 1. Wenn diese jedoch keine andere Bleibe "fanden", bekommt man sie nicht raus. Die Fensehberichte geben diese Bild richtig wieder. 2. Wenn ein Besitzer unwillig für den Auszug ist, kann auch sein, dass das Haus nach seinem "Auszug" nicht mehr wieder zu erkennen ist. Da kenne ich Fälle, die haben hohe 5stellige Beträge für die Renovierung aufbringen müssen. Als Tipp könnte ich Dir geben, tragt ein paar Euro zusammen und versucht den Besitzer rauszukaufen.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 2. Juli 2009 08:45
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Ja, Du hast Recht. Die Eigentümer müssen das Haus gleich nach der Versteigerung räumen. Du könntest sogar, falls sie nicht gleich ausziehen, Miete verlangen. Mietverträge bleiben von einer Zwangsversteigerung unbehelligt, die Ausnahme ist Eigenbedarf. Du musst also den "Mietern" fristgerecht wegen Eigenbedarf kündigen. Ob und wann diese Leute dann aber tatsächlich das Haus räumen.....

Kommentar von 72d174dfde282a2fd9b4950f7780f763smallBrausepaul am 4. Juli 2009 17:58

Das Problem ist oft, dass der Zwangsverseigerte sowieso soviel Schulden hat (sonst wäre Versteigerung ja nicht anberaumt worden), dass man dann zwar ggf. einen "Titel" gegen ihn hat, jedoch auf rechtstaatlichem Weg kaum an die geforderte Miete zukommen. Ansonsten halte ich Deine Vermutungen, Fragen und Hinweis "Zwangsversteigerung bricht Mietvertrag nicht" für richtig.

Kommentar von thomaszg2872 am 28. Juli 2009 12:27

miete bzw. schadensersatz für entgangene miete, weil ja mit DENEN kein mietverh. besteht, und aber wegen DENEN nicht anders vermieteet werden kann..


horbach
beantwortet von horbach am 2. Juli 2009 07:20
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Frage doch mal bei einem Rechtsanwalt nach. Die haben doch viel mit sowas zu tun und fragen kostet erst mal nix. Sucht eine vergleichbare Wohnung, ich glaube mal gehört zu haben, dass man dann bessere Chancen hat. Aber an euerer Stelle würde ich mich wirklich erst mal mit einem guten Anwalt in Verbindung setzen und auch mal mit den Kleinen bei der Familie vorbeigehen und ein bisserl jammern. Vielleicht zeigen sie ja Einsicht...


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 2. Juli 2009 06:30
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Ihr habt ein Sonderkündigungsrecht nach § 57a zwangsversteigerungsgesetz; aber Achtung. ihr müsst sofort kündigen, nicht warten, da das Sonderkündigungsrecht nur zum erst möglichen TErmin gilt; also nicht erst nach einigen Monaten sagen, jetzt kündige ich; einen Räumungstitel braucht ihr nicht extra, mit dem Zuschlagsbeschluss hat man den titel bereits und kann den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 1. Juli 2009 23:20
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Du kannst mit dem Zuschlag einen Räumungstitel beantragen, damit hast du zumindest ohne große Kosten eine Möglichkeit den Gerichtsvollzieher zur Räumung loszuschicken. Die Räumung selbst musst Du allerdings bezahlen, da kommen schnell einige tausend Euro zusammen.
Also mit Wohnung gleich kündigen nach Zuschlag wäre ich sehr vorsichtig. Einen Schlüssel bekommst Du von der Bank natürlich nicht. Warum auch, der gehört das Haus ja nicht. Es gehört den jetzigen Eigentümern (die stehen im Grundbuch) bis zum Zuschlag, dann trägt das Gericht einen neuen Eigentümer ein.
Wenn die Alteigentümer also schon mit Tricks gearbeitet haben um die Versteigerung zu erschweren geh mal davon aus, das die auch alles tun werden um den Auszug zu verzögern.


yprada
beantwortet von yprada am 1. Juli 2009 21:36
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So ein ähnliches Objekt hatten wir auch im Auge, aber jeder hat davon abgeraten, auch die Bank, die die Finanzierung machen sollte. Klar kann man wg. Eigenbedarf kündigen, aber bis man die Leute tatsächlich raus hat kann viel Zeit vergehen, sehr viel zeit. Die muss man finanziell überbrücken können, sonst lohnt alles nicht. Rechtlich werden Mietverträge höher bewertet als Eigentümeransprüche. Und selbst wenn Du den Titel in der Hand hast, wenn sie nicht gehen, wie willst Du sie rauskriegen? Rechtlich muss dann irgendwann geräumt werden. Bis dann sind schon 2 Jahre rum. Nur 2, wenn Du Glück hast. Wenn sie gewieft sind, legen sie Einsprüche gn. die Urteile ein und alles zieht sich noch länger hin...


anonym
beantwortet von Simone01 am 1. Juli 2009 21:28
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Hi, ich wäre da ganz vorsichtig. habe kürzlich eine Doku im Tv gesehen, wo die neuen Eigentümer über 1 Jahr Rechtsstreit hatten und nicht in ihr neues heim konnten. Ende vom Lied: sie waren pleite.

Kommentar von Simple_avatar6smalldivel0 am 1. Juli 2009 21:33

Ja und das ist unsere Angst. Eine Miete und ein Haus können wir uns nicht leisten :-(

Kommentar von Simone01 am 1. Juli 2009 21:35

Ich drücke euch trotzdem die Daumen

Kommentar von Simple_avatar6smalldivel0 am 1. Juli 2009 21:38

Dankeschön. Der Termin ist ja erst, aber sind nun am zögern ob wir so "mutig" oder wahnsinnig sein sollen.


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