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Zwangsversteigerung

gefragt von YsobelYsobel am 28.08.2007 um 19:00 Uhr

Also, jetzt ist mir was wirklich blödes passiert. Ich bin gerade umgezogen, und wirklich glücklich in dem Haus. Nun kam ein Brief vom Gerichtsvollzieher in dem steht, das mein Vermieter anscheinend eine Menge Schulden hat, und nun wollen sie ans Haus. In meinem Mietvertrag steht nun, das ich ein Jahr nicht den Mietvertrag kündigen kann und auf der anderen Seite kann ich nicht gekündigt werden. Wie schaut es denn nun damit aus? Lohnt es sich die restlichen Kartons überhaupt auszupacken?


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waterlilies
beantwortet von waterlilies am 28. August 2007 19:49
12x
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So ein Zwangsversteigerungsverfahren kann sich auch ganz schön lange hinziehen bis es tatsächlich zur Versteigerung und Besitzerwechsel kommt. Es ist auch möglich, dass dein Vermieter doch noch die Kurve kriegt und die Sache wieder abgeblasen wird. Ansonsten haben Luise, Kai und xy völlig recht. Der Erwerber muss deinen Vertrag erst mal übernehmen.


Luise
beantwortet von Luise am 28. August 2007 19:03
11x
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Der Nacheigentümer muss den Mietvertag übernehmen, das drückt natürlich den Verkaufspreis. Also das Jahr kannst Du sicher wohnen bleiben, oder sie müssen dir einen Betrag bieten, dass du freiwillig ausziehst. Also pack ruhig aus.

Kommentar von B6e916940f858768e14a55d95cd5c284smallYsobel am 28. August 2007 19:06

Da fällt mir ja ein Stein vom Herzen, vielen Dank :-)


dock69
beantwortet von dock69 am 28. August 2007 19:05
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Dein Vertrag gilt, der Nachfolger muss ihn übernehmen.

Kommentar von B6e916940f858768e14a55d95cd5c284smallYsobel am 28. August 2007 19:06

Danke :-)


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 28. August 2007 19:11
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du kannst beruhigt deine kartons auspacken.

der mietvertrag bleibt bestehen und es kann höchstens sein, dass der gerichtsvollzieher dir eine andere kontonummer gibt, auf welche du zukünftig deine miete zu überweisen hast.

denn wenn der vermieter verschuldet ist, wird die miete gleich eingezogen.


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 29. August 2007 02:46
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Es gibt in der Rechtssprechung einen Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete Wenn also eine Wohnung oder ein Haus verkauft wird, steigt der neue Besitzer in den alten Mietvertrag ein.

Etwas ähnliches gilt im Zwangsversteigerungsverfahren. Hier kann der Ersteigerer eines Hauses oder einer Wohnung den Mietern frühestens nach 3 Jahren kündigen.(Mein jetziger Kenntnisstand)

Also


Kommentar von B6e916940f858768e14a55d95cd5c284smallYsobel am 29. August 2007 13:33

oh das hört sich ja echt gut an, danke :-)


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