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Zwangsversteigerung

Frage von Ysobel Ysobel

Also, jetzt ist mir was wirklich blödes passiert. Ich bin gerade umgezogen, und wirklich glücklich in dem Haus. Nun kam ein Brief vom Gerichtsvollzieher in dem steht, das mein Vermieter anscheinend eine Menge Schulden hat, und nun wollen sie ans Haus. In meinem Mietvertrag steht nun, das ich ein Jahr nicht den Mietvertrag kündigen kann und auf der anderen Seite kann ich nicht gekündigt werden. Wie schaut es denn nun damit aus? Lohnt es sich die restlichen Kartons überhaupt auszupacken?

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Antworten (5)

  • 12
    Antwort von waterlilies waterlilies

    So ein Zwangsversteigerungsverfahren kann sich auch ganz schön lange hinziehen bis es tatsächlich zur Versteigerung und Besitzerwechsel kommt. Es ist auch möglich, dass dein Vermieter doch noch die Kurve kriegt und die Sache wieder abgeblasen wird. Ansonsten haben Luise, Kai und xy völlig recht. Der Erwerber muss deinen Vertrag erst mal übernehmen.

  • 11
    Antwort von Luise Luise

    Der Nacheigentümer muss den Mietvertag übernehmen, das drückt natürlich den Verkaufspreis. Also das Jahr kannst Du sicher wohnen bleiben, oder sie müssen dir einen Betrag bieten, dass du freiwillig ausziehst. Also pack ruhig aus.

    Kommentar von Ysobel YsobelYsobel

    Da fällt mir ja ein Stein vom Herzen, vielen Dank :-)

  • 10
    Antwort von dock69 dock69

    Dein Vertrag gilt, der Nachfolger muss ihn übernehmen.

    Kommentar von Ysobel YsobelYsobel

    Danke :-)

  • 8
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    du kannst beruhigt deine kartons auspacken.

    der mietvertrag bleibt bestehen und es kann höchstens sein, dass der gerichtsvollzieher dir eine andere kontonummer gibt, auf welche du zukünftig deine miete zu überweisen hast.

    denn wenn der vermieter verschuldet ist, wird die miete gleich eingezogen.

  • 3
    Antwort von Bedburdyck Bedburdyck

    Es gibt in der Rechtssprechung einen Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete Wenn also eine Wohnung oder ein Haus verkauft wird, steigt der neue Besitzer in den alten Mietvertrag ein.

    Etwas ähnliches gilt im Zwangsversteigerungsverfahren. Hier kann der Ersteigerer eines Hauses oder einer Wohnung den Mietern frühestens nach 3 Jahren kündigen.(Mein jetziger Kenntnisstand)

    Also

    Kommentar von Ysobel YsobelYsobel

    oh das hört sich ja echt gut an, danke :-)

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