ab jan 2008 ist vorgesehen, für bezieher des alg II , diese mit 60 jahren, zwangs zuverenten. das ist für mich mit einer erheblichen renteneinbusse verbunden. gibt es möglichkeiten, wenn ja welche, einspruch einzulegen? (die 58regelung wonach al ab dem 58 lj. leistungen bis zu erreichen des rentenalters erhalten, wird ab 2008 gekippt.)
das gilt aber nur für Leute die ein Arbeitsangebot der Arbeitsagentur ablehnen
Das stimmt leider nicht.
Die Leute, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die 58er Regelung genommen haben, können nicht in Rente geschickt werden, alle anderen, die Arbeitslosengeld 2 bekommen und einen Rentenanspruch haben, schon. Dies wurde inzwischen modifiziert und eine Zwangsverrentung gibt es erst ab 63.