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Zwangsräumung? Was ist wenn der Vermieter die Kosten nicht tragen will?

gefragt von obstgurke am 14.04.2009 um 22:50 Uhr

Es geht darum, dass wir eine Wohung gekauft haben und auch schon den Vertrag unterschrieben. Der Mieter der Wohung hatte erst gesagt er haette was neues, hält uns jetzt aber hin. Er sagte zuletzt (nach vorher anderer Angabe), dass er sich das mit dem neuen Vertrag (womit er raus wäre) noch überlegen würde. Nun sind wir aber zeitlich unter Druck, weil wir unsere alte Mietwohnung gekündigt haben zum Termin der Übernahme unserer neuen Kaufwohnung. Es könnte also auf eine Zwangsräumung hinauslaufen, denn wir müssen in die neue Wohnung zum Termin.

Was aber ist mit den Kosten für so eine Räumung und wer übernimmt sie? Ist der Vermieter (unser Verkäufer) dazu nicht verpflichtet? Es ist leider davon auszugehen, dass der jetzige Mieter nicht zahlungsfähig sein wird und wir wollen die Kosten natürlich nicht übernehmen.

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Recht x 35.294 Miete x 3.314 Eigentum x 265 Wohnrecht x 215 Zwangsräumung x 9

Lena101
beantwortet von Lena101 am 14. April 2009 22:55
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Ich denke, du siehst das mit der Zwangsräumung etwas rosig. Wenn der Mieter nicht ausziehen will, wird das mit der Zwangsräumung Monate dauern, das ist jedenfalls meine Erfahrung. Ihr tut sicher gut daran, euch als Zwischenlösung eine andere Wohnung zu suchen. Und teuer wird das außerdem.


anonym
beantwortet von marcel1973 am 14. April 2009 22:53
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ihr müsst erstmal in vorlage treten und euch das geld beim mieter zurückholen. der vermieter kann ja nichts dafür, wenn der alte mieter nicht die kündigung akzeptiert

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. April 2009 23:32

Es kann doch gar keine Zwangsräumung geben! Die müßte doch erstmal gerichtlich erstritten werden und das dauert mehr als 1 Jahr


talano
beantwortet von talano am 14. April 2009 22:51
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Sie, als Eigentümer, tragen die Kosten. Der Vermieter wäre nur verpflichtet, wenn etwas entsprechendes vertraglich vereinbart wäre.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. April 2009 23:30

Der Verkäufer kann rechtlich dem Mieter überhaupt nicht kündigen. Deshlab klann man sowas vertraglich auch gar nicht vereinbaren


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 14. April 2009 23:39
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Ist dem seitherigen Mieter eigentlich ordnungsgemäß gekündigt? Ein Vermieterwechsel beinhaltet ja noch keine Kündigung


Mismid
beantwortet von Mismid am 14. April 2009 23:29
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der Verkäufer ist gar nicht dazu verpflichtet, da er dem Mieter ja gar nicht kündigen kann. Nur der Besitzer kann wegen Eigenbedarf kündigen. Würde der alte Vermieter kündigen wäre dies ja nicht gerechtfertig wenn er hinterher die Wohnung verkauft. In diesem Fall müßte der alte Besitzer hohe Schadensforderungen an den Mieter zahlen, die eventuell lebenslänglich zu zahlen sind. Also nur ihr könnt dem Mieter kündigen wenn ihr die Wohung gekauft habt. Es muß euch aber der Vorwurf gemacht werden, daß ihr einfach leichtfertig eure alte Wohung kündigt ohne daß der Mieter gekündigt hätte und ohne, daß ihr wegen Eigenbedarf dem Mieter gekündigt habt. Der Mieter hat jetzt also noch mindestens 6 Monate bis 1 Jahr Zeit auszuziehen, sobald ihr die Kündigung ausgesprochen habt. Wenn er sich weigert, müßt ihr klagen und könnt dann wohl in den nächsten 1-2 Jahren nicht einziehen!!!!!! Es kann überhaupt keine Zwansgräumung geben solange es kein gerichtliches Urteil dazu gibt!!!!

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 15. April 2009 06:41

gute Antwort


anonym
beantwortet von guterwolf am 14. April 2009 23:05
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Wäre mal gut zu wissen wie ihr die Wohnung gekauft habt und wann zu wem der Mieter gesagt hat, dass er raus will bzw. ob ihm der alter Vermieter ggf. gekündigt oder er dies selbst getan hat.

Wenn nicht, habt ihr gelitten. Kauf bricht nicht Miete. Dann müsstet ihr dem Mieter erst mal wegen Eigenbedarf kündigen und wenn er sich dann quer stellt und widerspricht, müsst ihr ihn raus klagen und wenn ihr Recht bekommt, könnt ihr ihn nach dem Urteil zwangsräumen lassen.

Das kann aber dauern und sich monatelang hinziehen. Wenn denn dann eine Räumung macht eine sogenannte "Berliner Räumung", die ist am billigsten.

Oder bietet eurem Mieter Geld dafür, dass er auszieht.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. April 2009 23:40

Was ein Mieter irgendwann zu irgendwem mal gesagt hat spielt ja eh keine Rolle. Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen


sunfalter
beantwortet von sunfalter am 14. April 2009 22:57
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Kommt drauf an, wie die Wohnung gekauft wurde. Wenn im Vertrag steht, ohne Mietverhältnisse, dann bleiben die Kosten beim Verkäufer. Ich vermute, darüber steht gar nichts drin. Dann werden sie wahrscheinlich die Kosten selbst trage. Wichtig: Nen Titel beim Gericht holen. Der ist 30 Jahre gültig. Irgendwann ist der jetzige Mieter vielleicht doch mal zahlungfähig.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. April 2009 23:39

wer sagt denn, daß der Mieter zahlungsunfähig ist?

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 15. April 2009 06:38

steht so in der Frage, dass der Mieter wohl nicht zahlen können wird


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 18. April 2009 11:59
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schon mal daran gedacht vom Kaufvertrag zurück zu treten? Was ist denn vertraglich vereinbart?

Zwangsräumung dauert lange. Mir fällt das Wort Schadenersatz ein. Es muss auch gehen das ihr länger in der alten Wohnung bleibt als abgesprochen. Denn in Deutschland gibt es das Wohnungsrecht. Für euch und auch für den Mieter, der nicht ausziehen will.

Ich würd einen Rechtsanwalt fragen.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 18. April 2009 11:58
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schon mal daran gedacht vom Kaufvertrag zurück zu treten? Was ist denn vertraglich vereinbart?

Zwangsräumung dauert lange. Mir fällt das Wort Schadenersatz ein. Es muss auch gehen das ihr länger in der alten Wohnung bleibt als abgesprochen. Denn in Deutschland gibt es das Wohnungsrecht. Für euch und auch für den Mieter, der nicht ausziehen will.

Ich würd einen Rechtsanwalt fragen.


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 14. April 2009 22:52
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Ihr dürft/müßt zahlen....wenn ich es richtig verstanden habe


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 14. April 2009 22:52
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Erwarte nicht, dass Du zum vereinbarten Zeitpunkt einziehen kannst. Eine Zwangsräumung kann dauern

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. April 2009 23:37

Es besteht ja gar kein Grund für eine Zwangsräumung. Man muß doch erstmal dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen. Und das sind mehr als 6 Monate. Je nachdem wie lange der Mieter dringewohnt hat, auch einiges länger. Erst danach könnte man eine Räumungsklage (dauert mind. weitere 6 Moante) anstreben


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 14. April 2009 22:52
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Der aktuelle Vermieter ist der Schuldner und muss die Zwangsräumung leider löhnen. Denn der Käufer hat mit disen Verträgen nichts zu tun. Achte darauf, dass der Mitvertrag rechtsgültig gekündigt ist, bevor der Kaufvertrag unterschrieben ist.

Kommentar von B7709c2d2a7818d6c1d1bc26591913d5smallexperte2009 am 14. April 2009 23:00

Er hat schon den Kaufvertrag unterschrieben.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 14. April 2009 23:02

Stimmt, war mir entgangen. Und ich fürchte, er hat sich auch über den Tisch ziehen lassen, denn der Vermieter hat sich rechtzeitig aus der Affäre gezogen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. April 2009 23:36

der alte Vermieter kann doch dem Mieter gar nicht kündigen!


experte2009
beantwortet von experte2009 am 14. April 2009 22:51
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Das ist ein Frag Forum und keine kostenlose Rechtsberatung.

Der Mietvertrag läuft normal weiter, nur weil ihr kauft, muss der nicht ausziehen.

Wenn er nichts hat, könnt ihr auch nicht einziehen, so einfach ist das. Wenn ihr klagt, müsst ihr auch bezahlen.

Den Verkäufer geht das eigentlich nix an.


moewie
beantwortet von moewie am 14. April 2009 22:51
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dann gibts auch keine Räumung

Kommentar von obstgurke am 14. April 2009 22:52

Aber was dann? Wir müssen ja zum Termin da rein, weil wir aus der alten Wohnung raus sein müssen bis dahin.

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 14. April 2009 22:54

schaut euch schon mal nach einer anderen Bleibe um

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. April 2009 23:34

Pech gehabt! Ihr werdet dort in absehbarer Zeit auf keinen Fall einziehen können, wenn der jetzige Mieter nicht freiwillig auszieht. Ihr habt dem ja nicht mal gekündigt oder? Ihr müßt halt die nächsten 1-2 Jahre in eine andere Wohung ziehen. Die Kosten müßt ihr selbst übernehmen, weil ihr einfach leichtfertig Fehler gemacht habt ohne euch auszukennen


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