Wenn man eine Immobilie über eine Zwangsversteigerung erwirbt und diese ist noch vermietet... wie übernimmt man da das Mietverhältnis oder weiß jemand, wie lange die Mieter da noch drin wohnen dürfen?

Das Mietverhältnis bleibt von der Zwangsversteigerung unberührt. Der neue Besitzer kann den Mietern nur wegen Eigenbedarf kündigen. Diese Kündigung muss jedoch Hand und Fuß haben, da der Gesetzgeber diesbezüglich sehr strenge Maßstäbe anlegt.
Hallo silbermond,
ohne allzu große Garantie auf Richtigkeit meiner Antwort:
Soweit ich weiß, hast du als Ersteigerer ein Sonderkündigungsrecht des Mietverhältnisses. Damit dürfte sich die Restlaufzeit des Mietverhältnisses nach der Dauer des Mietverhältnisses richten und somit bei drei Monaten beginnen. Dies unterscheidet sich auf den ersten Blick nicht von einer herkömmlichen Kündigung eines Mietverhältnisses, aber im Gegensatz hierzu kann deine Sonderkündigung wirksam ausgesprochen und nicht angefochten werden.
Aber - wie geschrieben - betrachte diese Antwort mit Vorbehalt.
In der Hoffnung, dennoch ein wenig geholfen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Larmid
genauso kenne ich das auch :-)
Was mir bekannt sit übernimmst Du damit das Mietverhältniss. Erkundige dich einmal beim Vermieterbund oder ähnliches. Oder vieleicht findest Du da etwas. www.vermieterbund-erfurt.de

Ich muß Kai zustimmen. Momentan befinde ich mich in der Situation, nur halt als Mieter. Ich dachte, das ich ausziehen muß, wenn der Besitzer wechselt. Das ist aber nicht so!

Das mir vorliegende Buch: "Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens" ist leider schon etwas älter. Darin wird unterschieden, ob der Wohnraum öffentlich gefördert wurde oder nicht.
Meiner Erinnerung nach gibt es einen dreijährigen Kündigungsschutz für den Mieter.
Am besten beim Mieterbund oder beim Haus-und Grundbesitzerverein nachfragen.
Definitiv ändert sich an den Mietveträgen nichts. Auch muss kein Mieter einen neuen Mietvertrag mit einem evtl. künftigen neuen Vermieter abschliessen.