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Zwangsersteigerte vermietete Immobilie - wie lange können Mieter da noch drin bleiben?

gefragt von silbermond am 10.10.2007 um 13:32 Uhr

Wenn man eine Immobilie über eine Zwangsversteigerung erwirbt und diese ist noch vermietet... wie übernimmt man da das Mietverhältnis oder weiß jemand, wie lange die Mieter da noch drin wohnen dürfen?


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Reply


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 10. Oktober 2007 13:40
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Das Mietverhältnis bleibt von der Zwangsversteigerung unberührt. Der neue Besitzer kann den Mietern nur wegen Eigenbedarf kündigen. Diese Kündigung muss jedoch Hand und Fuß haben, da der Gesetzgeber diesbezüglich sehr strenge Maßstäbe anlegt.


anonym
beantwortet von Larmid am 10. Oktober 2007 13:42
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Hallo silbermond,
ohne allzu große Garantie auf Richtigkeit meiner Antwort:
Soweit ich weiß, hast du als Ersteigerer ein Sonderkündigungsrecht des Mietverhältnisses. Damit dürfte sich die Restlaufzeit des Mietverhältnisses nach der Dauer des Mietverhältnisses richten und somit bei drei Monaten beginnen. Dies unterscheidet sich auf den ersten Blick nicht von einer herkömmlichen Kündigung eines Mietverhältnisses, aber im Gegensatz hierzu kann deine Sonderkündigung wirksam ausgesprochen und nicht angefochten werden.
Aber - wie geschrieben - betrachte diese Antwort mit Vorbehalt.
In der Hoffnung, dennoch ein wenig geholfen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Larmid

Kommentar von t124terra am 10. Oktober 2007 13:46

genauso kenne ich das auch :-)


mulan72
beantwortet von mulan72 am 10. Oktober 2007 13:37
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Was mir bekannt sit übernimmst Du damit das Mietverhältniss. Erkundige dich einmal beim Vermieterbund oder ähnliches. Oder vieleicht findest Du da etwas. www.vermieterbund-erfurt.de


luperi
beantwortet von luperi am 10. Oktober 2007 14:32
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Ich muß Kai zustimmen. Momentan befinde ich mich in der Situation, nur halt als Mieter. Ich dachte, das ich ausziehen muß, wenn der Besitzer wechselt. Das ist aber nicht so!


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 10. Oktober 2007 14:46
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Das mir vorliegende Buch: "Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens" ist leider schon etwas älter. Darin wird unterschieden, ob der Wohnraum öffentlich gefördert wurde oder nicht.

Meiner Erinnerung nach gibt es einen dreijährigen Kündigungsschutz für den Mieter.

Am besten beim Mieterbund oder beim Haus-und Grundbesitzerverein nachfragen.





anonym
beantwortet von Rolfe am 11. Oktober 2007 02:20
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Definitiv ändert sich an den Mietveträgen nichts. Auch muss kein Mieter einen neuen Mietvertrag mit einem evtl. künftigen neuen Vermieter abschliessen.




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