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Zwangsentstemplung auf nicht Öffentlicher Verkehrsfläche (Privatgrundstück) durch privat Firma.

gefragt von PeterAxtPeterAxt am 21.05.2008 um 13:51 Uhr

Mein Fahrzeug wurde letzte Woche durch einen privaten Entstemplungsdienst auf meinem Privatgrundstück entstempelt, obwohl bereits die neuen TÜV und ASU Siegel sowie eine Umweltplaketet am Fahrzeug angebracht war. Kurz zum Sachverhalt: Mein Auto ist nun 3 Jahre alt, und war das erstemal fällig für TÜV und ASU. Leider wurde dies von mir übersehen, sodas ich eine Karte von einen Hipo bekommen habe. Sofort am nächsten Tag war ich beim der Dekra und habe den TÜV und ASU bestanden. Die Mängelkarte habe ich von der Polizeistation abstempeln lassen, und an die Ordnungsbehörde geschickt. Leider nicht genug Platz um alles zu schildern. Meine Frage ist eine private Firma berechtigt auf meinem Grundst


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Hamster0815
beantwortet von Hamster0815 am 21. Mai 2008 13:54
5x
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Nein nicht ohne deine Einwilligung! Da diese keinerlei Amtsgewalt haben dürfen sie nicht wie vollstreckungsbeamte den zugang erzwingen! bzw. sich einfach einräumen!

Kommentar von 9826c70f7ce13524a46961c0254936b5smallOstrichfan am 21. Mai 2008 13:57

Das sehe ich aber ganz genauso. DH

Kommentar von 413faf04142497859cc186ae94f32535smallHummelchen28 am 21. Mai 2008 13:57

sehe ich auch so. Zumal ein Fahrzeug auf privatem Land keine Plaketten usw. braucht. Betonung liegt auf PRIVATEM Land. Im ö.Straßenverkehr sieht das natürlich anders aus.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Mai 2008 14:05

So sieht es in der Theorie aus, aber die pravaten Mitarbeiter haben das nicht gewußt!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Mai 2008 14:05

So sieht es in der Theorie aus, aber die pravaten Mitarbeiter haben das nicht gewußt!


anonym
beantwortet von Mietnormade am 21. Mai 2008 13:53
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Ja


Indy72
beantwortet von Indy72 am 21. Mai 2008 13:58
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Wenn ein öffentlicher/staatlicher Auftrag vorliegt, dann dürfen die das schon, aber du darfst es ihnen verwehren. Blöd, wenn man sein auto ohne gültige Zulassung auf öffentlich zungänglicher Fläche abstellt, anstatt in der Garage. Du darfs von der Firma Schadensersatz fordern, wenn die gemahnten Fehler nicht geprüft worden tattdessen die Anordnung stupide durchgeführt waren.

Kommentar von 9826c70f7ce13524a46961c0254936b5smallOstrichfan am 21. Mai 2008 14:07

Aber er hatte doch neue gültige Plaketten.

Kommentar von 6130ee5cf5255376981eec8abb4e0ac5smallPeterAxt am 21. Mai 2008 14:14

Wenn der Mitarbeiter geklingelt hätte, konnte ich ihm ja sogar die Belege der Dekra vorlegen. Selbst ein Gerichtsvollzieher darf nur in beisen eines Polizeibeamten auf mein Grundstück oder Wohnung, wenn ich ihm den Zutritt verwehre. Dieser Mitarbeiter müßte ja dann eigentlich zum Hilfsbeamten einer Behöre ernannt werden um auf einem privaten Grundstück tätig zu werden. Von einem Polizeibeamten wurde mir gesagt, das selbst die Polizei auf einem privat Grundstück nicht entstempelt. Also privat Person kann ich doch nicht als Amtsperson auftreten.

Kommentar von 9826c70f7ce13524a46961c0254936b5smallOstrichfan am 21. Mai 2008 14:20

Ich glaube du bist im recht.Fordere die Firma auf die deine Kosten zu ersetzen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Mai 2008 14:22

Dumme sterben niemals aus, lieber Peter Axt! Klar, dass die dummen Hansen hätten gucken müssen, aber nun ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und du kannst lediglich einen Schandenersatz verlangen. Mehr aber auch nicht.


anonym
beantwortet von GOLUM am 21. Mai 2008 15:46
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Wenn da schon die Entstempelungsmafia kommt, dann ist es nicht einfach nur mal im privaten Grundstück abgestellt oder geparkt worden. Da vergeht schon ein bisschen mehr Zeit bis so reagiert wird.


anonym
beantwortet von Rolfe am 22. Mai 2008 01:07
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Private Firmen haben überhaupt keine Befugnisse!



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