Zwangsabriss möglich?

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Wenn das Gebäude legal errichtet ist (sprich: eine Baugenehmigung liegt vor), gibt es keine rechtliche EIngrifssmöglichkeit, um einen Abriss oder eine Sanierung zu erzwingen.

Positiv formuliert: Du kannst Dein Gebäude auch nach Herzenslust verfallen lassen, wenn Dir danach ist.

Sollte der Eigentümer allerdings der Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachkommen, kann die Gemeinde eine ordentliche Sicherung erzwingen.

Zaun steht drumrum, also nix zu machen... :-/

So lange keine Gefährdung anderer besteht, hat die Gemeinde tatsächlich keine Handhabe.

Ein solcher Abriss ist ja auch teuer. Wieso sollte die öffentliche Hand das für den Grundbesitzer übernehmen?

Den Abriss übernehmen steht ja gar nicht zur Debatte, aber ob man den Besitzer zur Sanierung oder Abriss zwingen kann. Ist nicht so, als ob der Besitzer pleite ist. Eher hat er zu viel Geld, als ob es ihm wichtig wäre ;)

Wenn der Eigentümer pleite ist, wird die Stadt bestimmt nicht noch die Kosten für den Abriss übernehmen.

Da kann man als Gemeinde seht viel tun. Der Nachteil ist jedoch immer, dass die Gemeinde auf Kosten in erheblicher Höhe sitzen bleibt. Deshalb machen die nichts.

Für die Sicherung ist sowieso die Bauaufsicht zuständig, die muss aber vorher lästige Verfügungen schreiben.

Die Stadt kann nur dann eine Abriß verfügen, wenn schwarz gebaut wurde. Bei genehmigten Objekten, deren Zustand schlecht ist, kann die Baubehörde Sicherungsmaßnahmen anordnen. die der Eigentümer unter Androhung eines Ordnungsgeldes zu befolgen hat.