Soeben habe ich eine Bewilligung zur Rehamaßnahme über 6 Wochen erhalten. Ich bin nun über die Summe der Zuzahlung (und über die Dauer der Maßnahme, aber das ist ein anderes Thema) etwas schokiert.
Nach einigen Recherchen stieß ich nun auf den Satz, es würde geprüft ob im kalenderjahr bereits geleistete Zuzahlungen an die Krankenkasse angerechnet werden könne.
Was heißt das nun? WIRD es i.d.R. angerechnet oder nicht? Naiverweise ging ich die ganze Zeit davon aus, ich müsse nichts mehr zuzahlen, da ich die Belastungsgrenze von 1% (Chroniker) bereits erreicht habe.
Kann jemand -kompetente- Auskunft geben?
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Die kompetenteste Aussage erhälst Du bei der Rentenversicherung bezogen auf den Einzelfall...
Wenn Du Deine Zuzahlungsgrenze erreicht hast, musst Du für die Reha nichts mehr bezahlen. Lass sie prüfen, es wird nichts dabei herauskommen.

Was hälst du davon, dich an kompetenter Stelle zu erkundigen?
Das sind in der Regel die Krankenkassen und die Rentenversicherung selbst.
Super Idee-wär ich ja nie drauf gekommen. Nur ist da jetzt leider niemand mehr ;-)
..und es KÖNNTE ja sein, dass zufällig ein Experte online ist und vorab schonmal beruhigen kann.
Ooch, du wirst doch noch bis morgen warten können. Die REHA beginnt doch nicht schon übermorgen.
Es gibt geduldigere und ungeduldigere Menschen^^ Morgen muss ich ja auch meinem Arbeitgeber den Bescheid übergeben, sofern ich die Reha wirklich mache.

Ich muß für 14 Tage Kranken-und Rehaaufenthalt pro Tag 10 Euro bezahlen.Dazu zählen keine anderen Zahlungen an meine Kasse,wie zB.Quatalszahlung beim Hausarzt.Bereits geleistete Zuzahlungen wären eben die Kosten pro Tag im Krankenhaus bei der OP.

>>>>>Zuzahlung längstens für 42 Tage<<<<<
Die Zuzahlung ist für die Dauer der stationären Rehabilitationsleistung, längstens jedoch für 42 Tage im Jahr zu leisten. Erfolgt die stationäre Rehabilitation im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder ist sie mit einer solchen vergleichbar, dann muss nur für die Dauer von 14 Tagen zugezahlt werden.
Rehabilitanden mit niedrigem Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen (zum Beispiel Arbeitslosengeld) sind von der Zuzahlungspflicht befreit: bis 994,99 Euro> keine Zuzahlung/ ab 1.200,00 Euro<10,00 Euro
0800 10004800 kostenloses Service-Telefon beantwortet Ihre Fragen.
Das hat nichts mit der Chronisch Klausel zu tun,auch nichts mit der Befreiung>> auch dem Rehaträger sind Zuzahlungen zu leisten.