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Zuzahlungsbefreiung bei Reha durch Rentenversicherung?

gefragt von LeaLaun am 23.04.2009 um 19:53 Uhr

Soeben habe ich eine Bewilligung zur Rehamaßnahme über 6 Wochen erhalten. Ich bin nun über die Summe der Zuzahlung (und über die Dauer der Maßnahme, aber das ist ein anderes Thema) etwas schokiert.

Nach einigen Recherchen stieß ich nun auf den Satz, es würde geprüft ob im kalenderjahr bereits geleistete Zuzahlungen an die Krankenkasse angerechnet werden könne.

Was heißt das nun? WIRD es i.d.R. angerechnet oder nicht? Naiverweise ging ich die ganze Zeit davon aus, ich müsse nichts mehr zuzahlen, da ich die Belastungsgrenze von 1% (Chroniker) bereits erreicht habe.

Kann jemand -kompetente- Auskunft geben?


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Volker13
beantwortet von Volker13 am 23. April 2009 19:55
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Die kompetenteste Aussage erhälst Du bei der Rentenversicherung bezogen auf den Einzelfall...


anonym
beantwortet von TanteBertha am 23. April 2009 19:55
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Wenn Du Deine Zuzahlungsgrenze erreicht hast, musst Du für die Reha nichts mehr bezahlen. Lass sie prüfen, es wird nichts dabei herauskommen.


pcfuzzi
beantwortet von pcfuzzi am 23. April 2009 19:57
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Was hälst du davon, dich an kompetenter Stelle zu erkundigen?

Das sind in der Regel die Krankenkassen und die Rentenversicherung selbst.

Kommentar von LeaLaun am 23. April 2009 19:58

Super Idee-wär ich ja nie drauf gekommen. Nur ist da jetzt leider niemand mehr ;-)

..und es KÖNNTE ja sein, dass zufällig ein Experte online ist und vorab schonmal beruhigen kann.

Kommentar von Regenmacher am 23. April 2009 20:02

Ooch, du wirst doch noch bis morgen warten können. Die REHA beginnt doch nicht schon übermorgen.

Kommentar von LeaLaun am 23. April 2009 20:10

Es gibt geduldigere und ungeduldigere Menschen^^ Morgen muss ich ja auch meinem Arbeitgeber den Bescheid übergeben, sofern ich die Reha wirklich mache.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 23. April 2009 20:13

Und was hat der AG mit der Zuzahlung zu tun???? Nichts! Rein gar nichts...

Kommentar von LeaLaun am 23. April 2009 20:18

Wenn ich die Reha garnicht antrete, brauch ich ihm auch nichts vorzulegen, fertig.


Raller
beantwortet von Raller am 23. April 2009 20:04
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Ich muß für 14 Tage Kranken-und Rehaaufenthalt pro Tag 10 Euro bezahlen.Dazu zählen keine anderen Zahlungen an meine Kasse,wie zB.Quatalszahlung beim Hausarzt.Bereits geleistete Zuzahlungen wären eben die Kosten pro Tag im Krankenhaus bei der OP.


Siam1
beantwortet von Siam1 am 23. April 2009 21:17
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>>>>>Zuzahlung längstens für 42 Tage<<<<<

Die Zuzahlung ist für die Dauer der stationären Rehabilitationsleistung, längstens jedoch für 42 Tage im Jahr zu leisten. Erfolgt die stationäre Rehabilitation im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder ist sie mit einer solchen vergleichbar, dann muss nur für die Dauer von 14 Tagen zugezahlt werden.

Rehabilitanden mit niedrigem Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen (zum Beispiel Arbeitslosengeld) sind von der Zuzahlungspflicht befreit: bis 994,99 Euro> keine Zuzahlung/ ab 1.200,00 Euro<10,00 Euro

0800 10004800 kostenloses Service-Telefon beantwortet Ihre Fragen.

Das hat nichts mit der Chronisch Klausel zu tun,auch nichts mit der Befreiung>> auch dem Rehaträger sind Zuzahlungen zu leisten.



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