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Zuzahlungsbefreiung

gefragt von WolpertingerWolpertinger am 18.03.2008 um 12:44 Uhr

Hallo ich bekomme BaföG und würde gerne wissen, ab wann man von der Zuzahlung für Medikamenten und der Praxisgebühr befreit werden kann.

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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 18. März 2008 13:02
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Hilfreichste Antwort

auch für bafög-bezieher gilt die zuzahlung bis 2 % des brottoeinkommens.

1 % bei chronischer erkrankung.

hast du die erreicht, kannst du bei deiner krankenkasse einen befreiungsschein beantragen.

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 18. März 2008 13:09

ja habe gerade mit der KK telefoniert. Die sagen das es einen Festbetrag gibt von 85Euro im Jahr, wenn man drüber ist wird man befreit. Danke für eure Mühe. Wolpertinger


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 18. März 2008 12:54
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Hier kannst Du nachlesen: http://kuerzer.de/C9TBDzxEi

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 18. März 2008 12:55

Danke



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