Wolpertinger am 18.03.2008 um 12:44 Uhr
Hallo ich bekomme BaföG und würde gerne wissen, ab wann man von der Zuzahlung für Medikamenten und der Praxisgebühr befreit werden kann.
auch für bafög-bezieher gilt die zuzahlung bis 2 % des brottoeinkommens.
1 % bei chronischer erkrankung.
hast du die erreicht, kannst du bei deiner krankenkasse einen befreiungsschein beantragen.

Hier kannst Du nachlesen: http://kuerzer.de/C9TBDzxEi
Wolpertinger am 18. März 2008 12:55 Danke
ja habe gerade mit der KK telefoniert. Die sagen das es einen Festbetrag gibt von 85Euro im Jahr, wenn man drüber ist wird man befreit. Danke für eure Mühe. Wolpertinger