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Zuzahlungsbefreiung

Frage von Wolpertinger Wolpertinger

Hallo ich bekomme BaföG und würde gerne wissen, ab wann man von der Zuzahlung für Medikamenten und der Praxisgebühr befreit werden kann.

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Antworten (2)

  • 6
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von xyungeloest xyungeloest

    auch für bafög-bezieher gilt die zuzahlung bis 2 % des brottoeinkommens.

    1 % bei chronischer erkrankung.

    hast du die erreicht, kannst du bei deiner krankenkasse einen befreiungsschein beantragen.

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    ja habe gerade mit der KK telefoniert. Die sagen das es einen Festbetrag gibt von 85Euro im Jahr, wenn man drüber ist wird man befreit. Danke für eure Mühe. Wolpertinger

  • 9
    Antwort von HerrLich HerrLich

    Hier kannst Du nachlesen: http://kuerzer.de/C9TBDzxEi

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    Danke

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