Hallo Leute,
die Miete für Wohnraum muss nach dem 3. Werktag Anfang des Monates gezahlt werden. Wieviel ist "normal" pro verspäteten Werktag hinzu zu zahlen?
1% der Nettokaltmiete oder mehr? ein fester Betrag etwa 5 €?
mfg und danke im vorraus

Die Miete ist regelmäßig zum 1. eines jeden Monats im Voraus fällig. Steht sie nicht spätestens am 3. Werktag auf dem Konto des Vermieters kostenfrei zur Verfügung, kann nach allgemeinem Verständnis eine Mahngebühr von 1 % der Monatsmiete zzgl. 5 % über dem Basiszinssatz Verzugszinsen berechnet werden.

am 4. März 2009 11:42 Hier -> http://basiszinssatz.de/zinsrechner/ kann man den Verzugszins ausrechnen.

Also wenn da steht "nach dem 3. Werktag", dann kannst du dir wohl Zeit lassen...
im Mietzvertrag nachsehen und sonst mal kurz den vermieter anrufen und nachfragen vielleicht ist er etwas tolerant und schaut mal drüber weg
Kommt ganz auf den Mietvertrag an...
Generell kann der Vermieter eine marktübliche Verzinsung des gesamten Betrags berechnen. Aber 1% pro Werktag ist zu viel.

Ich hab gestern erst diesbezüglich meinen Mietvertrag durchgelesen (weil ich auch hintendran war). 8% stehen bei mir im Vertrag. Du solltest in deinem mal nachsehen... aber normal kann man ja mit den Vermietern reden, wenn es sich einmalig um ein paar Tage handelt...