Ich habe Unterhaltsvorschuß geleistet und habe gemerkt, daß ich dazu gar nicht verpflichtet war kann ich das Geld zurück fordern

Mein Rechtsempfinden sagt ja, wuerde kuenftige Zahlungen damit verrechnen. Rechtsauskubft aber einholen, Jugendamt oder OeRA oder Rechtsanwalt fuer Familienrecht.

Dürfte sehr schwierig sein. Zahle auch seit ewig und habe mir angewöhnt eher weniger zu zahle. Vorteil: du mußt nichts rückfordern. Nachteil: du zahlst ab und zu nach.
Würde mal frech sagen JA. Wie Sieslack schon sagte. Du musst bei zu wenig gezahltem Unterhalt ja auch nachzahlen. Viel Erfolg.
was weg ist, ist weg. aber kannst mal Anfragen, am besten per Schreiben.
Bei zu wenig U-Vorschuss must Du ja auch Nachzahlen. Umkehrschluss.