Habe mir bei Ebay zwei DVDs gekauft und das gleich per Online Banking Bezahlt.Jetzt hatte ich festgestellt das ich den Betrag einem anderen Überwiesen habe.Nahm mit dem Kontoinnhaber von dem ich auch etwas gekauft hatte,Verbindung auf und erklärte Ihm den Vorfall.Dieser hatte zuerst garnicht reagiert.Beim dritten Anlauf als ich mit Anwalt und zurückgabe der Ware drohte kam böse eine Mail.Er zahle das Geld zurück wenn er Zeit hat oder auch gar nicht da es nicht sein verschulden war.Was kann ich tun?Die Sache hat sich schon seit dem 14.02.09 hingezogen.Danke für Eure Antworten.

das geld siehst du bestimmt nicht mehr,war die summe denn so gross..
Als arbeitslose ja.

Das ist nach solanger Zeit nicht so einfach. Zurückbuchen wird die Bank nicht mehr machen. Woher sollen die wissen, dass du die Ware nicht schon zuhause hast und bloß das Geld sparen willst ...
bienyx88 am 9. April 2009 23:44 Wenn du Geld per Überweisung /Onlinebanking losgeschickt hast, kannst du das eh nicht zurückbuchen, nur wenn jemand anderes Geld von deinem Konto per Einzugsermächtigung abgebucht hat, geht das.... Leider
Rosenherz am 9. April 2009 23:57 ich finde es gut, dass es nicht geht! ich selbst gucke 2x die zahlen durch, ob alles richtig ist und wenn mir jemand einfach etwas abbucht, dann bucht die bank das ohne probleme wieder zurück
Frag bei Deiner Bank nach. Ich fürchte allerdings, dass der Vorfall schon zu lange zurückliegt. Soweit ich weiss, kann Du Deine Überweisungen innerhalb einer 6 Wochenfrist stornieren.
Nein, sobald das Geld auf dem Konto des Zahlungsempfängers ist, kann es nicht mehr zurückgebucht werden. Das geht nur bei Einzugsermächtigung.
Gar nichts. Du kannst gar nichts machen, weil er dich nicht aufgefordert hat, ihm das Geld zu überweisen.
Hoffentlich war's nicht viel.
Vielleicht hat der Gute was zu versteigern, das du brauchen könntest, dann wäre vielleicht eine Verrechnung möglich. (Falls der andere fair ist)
von dem kauf ich gar nichts mehr.Er hat auch bei Ebay schlechte Bewertungen bekommen,die ich aber erst hinterher gelesen habe.Mit einem Käufer hatte ich auch konntakt aufgenommen gehabt,er hatte auch Bezahlt aber nie die Ware bekommen.
Auf Ware von ihm brauchst du ja nicht warten, weil du nichts bestellt hast.
Aber wenn er noch was verkauft und du hast ja schon bezahlt, würde ich auch bestellen, egal was.
sehr wahrscheinlich bekomme ich die Bestellte Wahre gar nicht,denn er hat schon einige Ebaykäufer übers Ohr gehauen.Geld ja,Ware nein.Aber Danke das Du mir geantwortet hast.War sehr lehreich.

Wenn jemand versehentlich einen Betrag auf sein Konto gutgeschrieben bekommt, muss er ihn zurück erstatten. Tut er das nicht, ist es Unterschlagung. Such dir die entsprechenden Gesetzestexte raus und schick sie ihm, mit der Aufforderung zur Rückzahlung und einer Frist.
habe das heute schon getan mit 5% Aufschlag und 14 Tage Zahkungsfrist und Anwalt wird eingeschaltet,Anzeige bei der Polizei wegen Unterschlagung.Bin gespannt was dann von Ihm kommt.Habe aber Angst das ich den Anwalt erstmal selber zahlen muß.
DonBrush am 9. April 2009 23:58 Spar dir den Anwalt. Natürlich musst du den erstmals selbst bezahlen. Aber solche Sachen kannst du auch selber erledigen. Anzeige bei der Polizei, alle Unterlagen mitbringen, damit hat es sich eigentlich schon.
das Problem ist das ich nichts schriftliches von Ihm habe das er sich weigert das Geld zurückzugeben oder das ich Ihn anmahnte.Ging alles per Mail.
DonBrush am 10. April 2009 00:26 Der Beleg von deiner Überweisung genügt. Lass dir einen beglaubigten Ausdruck von deiner Bank machen. Schreib nochmals eine Eingeschriebene Mahnung mit Frist zur Zahlung. Danach beschreitest du den Rechtsweg.
die Antworten von Dir waren die Besten und das werde ich auch so machen.Ich Danke Dir vielmals.Frohe Ostern.
du hättest einen rückruf über deine bank starten können, jetzt kriegst du das geld scheinbar nur noch wenn du einen anwalt beauftragst ein entsprechendes schreiben aufzusetzen, auf seine kosten versteht sich. dann weiss er dass es ernst ist und jede verzögerung der rückzahlung von geld, das ihm nicht zusteht eben immer teurer wird. du kannst ihm auch eine eindeutige frist setzen bevor du den gerichtsweg beschreitest, aber dann musst du es auch tun, viellicht hast du ja sogar rechtsschutz
kein Rechtsschutz vorhanden.
also normalerweise müssten die dir das geld wieder zurückbekommen
es war nicht sehr viel 40.16 Euro.Aber die mußte ich nochmal an den richtigen Verkäufer zahlen,der mich ja anmahnte.
Ich denke nach diesem Zeitraum wird es schwer werden was zu bekommen. Kannst nur auf gesunden Menschenverstand appelieren. Sorry. Anwaltdrohungen würde ich nicht starten. Meist sinnlos. Macht ja schon jeder. :)
vielen Dank für Deine Info,war sehr Hilfreich.