Wieviel darf ich zuzätzlich zum Hartz4 (355 Euro) dazu verdienen, laut neuer Reglung?
Früher waren es ja 160 Euro oder? Ich blick da nicht durch denn
Laut Rheinische Post waren es nur 100
"Gute Nachricht für Langzeitarbeitslose: Sie dürfen in Zukunft mehr dazuverdienen. Der Grundfreibetrag von 100 Euro, die sich Hartz-IV-Empfänger bisher dazuverdienen und behalten durfen, bleibt bestehen."
dann steht da
"Von einem zusätzlichen Verdienst von 100 Euro blieben bisher 53,25 Euro übrig. Ab sofort können Arbeitslose die 100 Euro komplett behalten. "
Heisst das das ich nun 200 euro dazuverdienen darf die NICHT angerechnet werden oder 250 oder mehr oder weniger?
hallo
bisher waren es 100 Euro ohne abzüge und alles was da drüber war durfte man 20% behalten der rest wurde angerechnet
so ergab sich die 160 euro auf einen 400 euro job
400 - 100 = 300
300 euro /100%=3 euro pro %
20%*3 euro/%= 60 Euro
macht gesamt 160 behalt beim zuverdienst von 400 euro
die neue regelung ist meines wissens nach noch nicht in kraft da man noch über das wieviel und was und wem (bevorzugt familien etc.) einig werden muß
da darfst exact 100,00 dazu verdienen. Ab jeden weiteren Euro darfst du 20% behalten. Also, wenn du 200,00 verdienst, hast du am Ende 120,00 €. Nur einen Ein-Euro-Job ist komplett frei von Abzügen.
Streetcat666 am 27. Oktober 2009 00:42 genauso isses
Warum hiess es dann immer "160 euro" selbst auf der arbeitsamt seite?
Weil 160,00 Euro die Hinzuverdienstgrenze bei ALG I Empfänger ist. Bei ALG II beträgt sie 100,00. ALG I Empfänger werden vom Arbeitsamt (jetzt Agentur für Arbeit) betreut, ALG II Empfänger von den Kommunen. Daher wirst du auf der Arbeitsamt - Seite nicht viele verwertbare Informationen erhalten.
Steht auf der Arbeitsangetur seite aber anders.
Da ist ausdrücklich von ALG2 die rede.
Steht auf der Arbeitsangetur seite aber anders.
Da ist ausdrücklich von ALG2 die rede.
Der ganze sche-iss verwirrt einem und man weiss net wovorn und hinten ist

du darfst 100,- dazuverdienen ohne dass dir was abgezogen wird. wieviel die neue erhöhung des zuverdienstes betragen wird steht noch nicht fest.
Warum hiess es dann immer "160 euro" selbst auf der arbeitsamt seite?
weil die 160 euro wirklich dazu sind
dafür mußt du aber 400 euro verdienen um 160 mehr in deiner tasche zu haben.
Streetcat666 am 27. Oktober 2009 00:46 bei der früheren arbeitslosenhilfe waren es 160,- die man dazu verdienen durfte, vielleicht deshalb, oder weil 160,- übrig bleiben wenn man einen 400,- job hat

das sagt dir dein Fallmanager
Als ob die ehrlich sind
attaatta am 27. Oktober 2009 00:48 du musst nur genug nerven
dann muss ich ja 2 leute nerven
Hier ist es seltsam
Für Hartz4+wohnung istdas ehmalige sozialamt der stadt da
Für sachen wie 1 Euro job, Auto etc. die "jobcom" )sowas wie bei anderen die arge???)
Man hat also 2 ansprechpartner und keiner fühlst sich zuständig
oh jeeeeee.... gibt es diese modellversuche immernoch???
landkreis = ehem. Sozialamt stadt=arge
oder so ähnlich
dachte diese Modellversuche seien nachgewiesen als zu hover verwaltungsaufwand / kosten für Land und komunen. und sollten wegen unwirtschaftlichkeit abgeschaft werden und wieder alles über arge laufen....
ein hoch auf das verwaltungsland d
Landkreis=Arge(??)=jobcom Sozialamt=Hartz4=Stadt
So ist es hier:)
Leider gibt es das immernoch, anstatt man es wirklich sein lässt,so das man nur einen Ansprechpartner hat.
Besondersschlimm bei einem 1 Euro Job. Da hat man direkt 2 Bezugsqiellen von dennen man Geld bekommt
Landkreis+Stadt
na super....
mehr fällt mir dazu leider nicht ein... bzw. würde es schon, aber ich neige dann zu ausfälligkeiten und zu offtopic... ;)
kopf hoch und nicht immer alles gefallen lassen... und die rp-online .... ist ab heute die rohrpost-online... lol
Also heisst das
Wobei das ja falsch gerechnet ist, da ich ja die 160+355 rechnen muss, aber das ja was anders...
jupp
wobei dein arbeitgeber dir ja 400 euro zahlt und du von der arge dann nu noch den differenz betrag von regelsatz(355)+160 -400 ausbezahlt bekommst... naja und ggf. miete
und die neue regelung ist noch in "Arbeit" und wird meiner persönlichen meinung nach dort auch bleiben, oder nicht so positiv sein wie erhofft
Hallo, Zuverdienste bis 100 Euro/Monat sind frei. Bei Mini- oder Teilzeitjobs bleiben die 100 Euro frei. In diesen ist dann aber die Versicherungspauschale, Fahrtkosten zur Arbeit, KfZ-Haftpflichtversicherung enthalten. Solltest Du mit mehr Werbungskosten wie diese 100 Euro haben, so müssen die gegengerechnet werden. mfg regi
Erstmal darfst Du alles behalten, was Du selbst verdienst. Es wird aber natürlich vom Alg2 abgezogen, da Alg2 ja eine Unterstützung für Hilfebedürftige ist, die ihren Lebensunterhalt nicht (ganz) selbst bestreiten können. Von dem Abzug sind allerdings Freibeträge ausgenommen.
Wenn Du es im Gesetz nachlesen möchtest:
§ 11 SGB2 und § 30 SGB2, da steht die Berechnungsgrundlage drin: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/
Und in Deutschland ist es immer noch so, dass Gesetze vom Parlament beschlossen und geändert werden, nicht in Koalitionsverhandlungen. Also warten wir doch das Gesetzgebungsverfahren ab... :-)
Hallo, die neue Summe für Hinzuverdienstgrenzen ist noch nicht bekant. Bisher war es so geregelt, dass generell 100 Euro anrechnungsfrei waren. Wenn Dir die ARGE davon Geld abgezogen hat, dann ist das falsch und gesetzeswidrig. Du kannst über einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X für 4 Jahre zurück (also bis zum 01.01.2005) alle Deine Leistungs- und Änderungsbescheide auf diesen und andere Fehler rüfen lassen. Die ARGE wird Dir relativ zügig antworten, und schreiben, dass keine Fehler festgestellt werden konnten. Wenn Du dieses Schreibeb in Händen hast, dann kannst Du wieder alle Rechtsmittel ausschöpfen. Du legtst innerhalb von 4 Wochen Widerspruch gegen die Falschberechnung des Freibetrages und der Zuverdienstgrenze ein. Dann hat die ARGE 3 Monate Zeit Dir zu antworten. Im Widerspruchsbescheid kannst Du dann nachlesen, wie die ARGE die Angelegenheit sieht. Lehnt sie Deinen Widerspruch ab, dann gehst Du zu einem Anwalt, oder einer Arbeitsloseninitiative. Beide können Dir Tipps geben. Du kannst auch schon beim Widerspruch einen Anwalt hinzunehmen. Geh zum Amtsgericht nimm Deinen letzten ALG II-Bescheid, Mietvertrag und den letzten Kontoauszug (auf dem sollte nur wenig Geld sein) und Deinen Personalausweiss mit, und beantrage einen Beratungsschein beim Amtsgericht. Dieser ist kostenfrei, und das AG muss Dir diesen Schein aushändigen (Entscheidung Bundesverwaltungsgericht). Dann erledigt der Anwalt alles für Dich. Bei Deinem Überprüfungsantrag setze bitte auch noch die Überprüfung der Regelsätze mit ein. Diese sind ja beim Bundesverfassungsgericht anhängi, und zur Zeit sieht es -Empfänger recht gut aus. Schreibe darein, dass der Regelsatz auf seine Höhe, und auf die Art der Berechnung der Höhe des Regelsatzes hin gprüft werden soll. Damit bist Du dann, wenn das Bundesverfassungsgericht Anfang 2010 ein Urteil für uns Hartz´ist spricht, dann bis Du auf Grund dieser Prüfung und Widerspruch mit dabei nachträglich Geld zu bekommen. Musterschreiben findest Du dazu unter www.tacheles-sozialhilfe.de Du kannst dann die Prüfung des REgelsatzes bis zum Urteil durch das BVfG ruhend stellen. Es zählt aber ab Absendedatum. Lass Dich also von Deiner ARGE nicht verarschen. Das machen die extra, und wer sich nicht wehrt, der hat verloren. 100 Euro Hinzuverdienst /Monat sind absolut anrechnungsfrei. Von dem Geld das über 100 Euro liegt werden pauschal 20 % berechnet, die Dir auch übrig bleiben. Dasi sind dann bei 400 Euro noch 60 Euro. Die Berechnung geht folgendermassen: 400 Euro - 100 Euro = 300 Euro x 20 % = 60 Euro. Ergibt Summsumarum für Dich 160 Euro. Sollten Deine Werbungskosten, also die Kosten die hast um diese Arbeit durchzuführen, dann werden auch die tatsächlochen Kosten in Abzug als Abzugsbetrag gebracht. Die ARGE unterscheidet zwischen Freibetrag (immer in Prozent wie oben die 20 %) und Absetzbetrag. Dazu gehören dann die Versicherungspauschale, KfZ-Haftpflichtversicherung, Werbungskostenspauschale von 15,33 Euro, sowie die Fahrtkosten und Riesterrente. Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte, und grüsse Dich als Kämpfer gegen das menenverachtende ALG II oder auch Hartz IV genannt. Viel Glcük und schreib mal wie es weitergeht. Danke! regi Vsch
hm, dann hab ich bestimmt ne alte Rp-online.de seite erwischtg
http://www.rp-online.de/public/bildershowinline/aktuelles/politik/7736?skip=19&refback=/|home
also die zahlen dort kann ich nicht nachvollziehen.
ich selbst habe ein zuverdienst und das seit 2 jahren und ich muß jeden monat mein einkommen an die arge nachweisen etc. nach genau dieser regelung wie sie hier von anderen und mir mitgeteilt wurden.
Also verwirren die zahlen nicht nur mich bzw. nicht nur ich komm da nicht klar mit :)
nunja... auf jedenfall sind mir diese zahlen dort nicht bekannt und das sollten sie wenigstens irgendwie sein wenn ich seit 2 jahren, gesundheitlich bedingt von arge und zubrot duch mini job lebe.
oderzwinker
aber vielleicht interessant hier mal zu stöbern
http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/aktuelle-aenderungen.html
Naja vielleicht sind das die erneuerungen? Die scheinbar aber garnicht durch sind und noch in arbeit?!
Drum war ich ja verwundert und frage nach, da dort komiges zahlenwirrwarr steht