gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Zuverdienst Hartz IV?

gefragt von LiviaCatLiviaCat am 23.01.2008 um 23:52 Uhr

Hilfe-die Regelungen zum Zuverdienst bei Hartz IV sind uns nicht ganz klar!

Wenn jemand maximal bis 100 Euro verdient, dann kann er das voll behalten, das ist klar.

Aber was ist, wenn er nun 112 Euro verdient hat?

Es ist ja so, dass man bei allen Einkommen, die über die 100 Euro hinausgehen 20% behalten darf. Aber ist es jetzt so, dass man in diesem Fall 100 Euro + 2,40 Euro behalten darf oder gelten die 20% dann auf den ganzen Betrag und man darf nur noch 22,40 Euro behalten?!

Wär gut, wenn jemand Antworten würde, der konkret damit Erfahrungen gemacht hat!

Der Gerechtigkeitssinn lässt vermuten, dass man 102,40 verdienen dürfte - aber wir sind uns da n


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

IV (62)
Hart (48)
Zuverdienst (41)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 23. Januar 2008 23:55
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hier gibt es einen Rechner, der sich mit dem Zuverdienst HartzIV befasst: http://www.metier2001.de/zuverdienst/web_algiiz.html

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 23. Januar 2008 23:59

na ja,lag ich ja fast richtig ;o)

Kommentar von Simple_avatar2smallLiviaCat am 23. Januar 2008 23:59

Super, danke!

Aber gib da mal nur 50 Euro ein! Dann sagt er dir, dass dir 100 Euro bleiben und du also 200% behalten darfst! ;-)

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 24. Januar 2008 00:07

Wäre doch schön, wenn so ein Rechner Realität wäre ;-)

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 24. Januar 2008 00:20

Mein Rechner (Excel) hat mit 50 € Zuverdienst kein Problem.


medicangel
beantwortet von medicangel am 23. Januar 2008 23:55
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

alles was über den Satz geht mußt du wie du selbst oben beschrieben hast abgeben,also 100 sind auf alle Fälle sicher,was drüber geht hast du halt nur die 20 % von,Rest ziehen sie ab.

Kommentar von Simple_avatar2smallLiviaCat am 24. Januar 2008 00:02

Auch dir: Danke!

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 24. Januar 2008 00:03

Bis zu 160€ Zuverdienst sind die Abzüge nicht so gnadenlos. Aber Harz ist eine Sozialleistung und das beste ist immer, auf eigenen Füßen zu stehen. Ich darf das schreiben , bin selber dumm in Harz gerutscht: Wie wär es mal mit Arbeit, ein ordentlicher Job? Versuch Dich da rauszukämpfen und frag nicht wieviel Du arbeiten kannst ohne Abzüge. L.G.

Kommentar von 9f9f301d19a1309c4e081d95ec1db39csmallknetartpunktde am 24. Januar 2008 00:16

Auch wenn du selbst betroffen bist - was soll das Gesülze von "Wie wär's mal mit Arbeit . ..blabla" ? Sind wir hier bei Oliver Geissen ? Ohne Kenntnis der Lebenssituation von "LiviaCat" und der Region, in der sie lebt, steht es dir nicht zu, solche Kommentare abzusondern.

Kommentar von Simple_avatar2smallLiviaCat am 24. Januar 2008 00:17

Danke lieber Gesundheitsmarktkenner! ;-) ;-)

Kommentar von 9f9f301d19a1309c4e081d95ec1db39csmallknetartpunktde am 24. Januar 2008 00:26

Hmm, das ist tatsächlich so: Meine Freundin versucht dort auch schon seit geraumer Zeit mehr als eine geringfügige Beschäftigung zu erreichen, während ich versuche, in einer einer neuen Branche Fuß zu fassen. Und bis uns das gelungen ist, leben wir zum größten Teil von euren Steuergeldern, liebe Leser dieses Beitrags !

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallwandpilz am 24. Januar 2008 00:34

@knetartpunktde: dein Beitrag wäre noch besser, wenn du am Ende "MUAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAAHAH!" schreiben würdest.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 24. Januar 2008 00:35

Die Frage lautete gar nicht, wieviel verdient werden darf, ohne dass was vom ALG abgezogen wird.

Natürlich kann man auch nicht gestellte Fragen beantworten.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 23. Januar 2008 23:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Einkommen, das den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigt, wird gestaffelt auf das ALG II angerechnet, und zwar folgendermaßen: - von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 101 Euro bis 799 Euro 80 % auf das ALG II angerechnet, 20% sind also anrechnungsfrei. - von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 800 bis 1.200 Euro (1.500 Euro für Bedürftige mit Kind) 90 % auf das ALG 2 angerechnet, 10% sind anrechnungsfrei.

Kommentar von Simple_avatar2smallLiviaCat am 24. Januar 2008 00:01

Das hab ich so auch schon gelesen - ich finde aber nicht, dass das so eindeutig ist! Für meine Freundin ist das im Moment viel zu wichtig, als das sie riskieren könnte, nachher nur rund 22 Euro zu haben!

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 24. Januar 2008 00:12

Was ist daran nicht eindeutig?

Von z.B. 360 € werden die ersten 100 € nicht angerechnet, von den restlichen 260 € werden 80% auf das ALG angerechnet. Es bleiben also 152 € Freibetrag (100 € + 20% von 260 €), 208 € werden auf das ALG angerechnet, also 360 € Zuverdienst + 347 € ALG - 208 € anrechenbares Einkommen = 499 €.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 24. Januar 2008 00:17

Das ist übrigens auch der Grund, warum die allseits beliebte und viel zitierte fleißige Friseurin niemals weniger verdienen kann, als ihre ungeliebte arbeitslose faule Kollegin.

Kommentar von Simple_avatar2smallLiviaCat am 24. Januar 2008 00:22

Gracias - so haben wir das auch vermutet! Aber manche Gesetzesregelungen sind einfach seltsam! Aber wenn alle die Rechnung so sehen, dann wirds wohl so sein! Danke!

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 24. Januar 2008 03:53

Ich gebe dir Recht, manche Regelungen sind nicht nur seltsam, sondern schlicht und einfach unsinnig. Ich frage mich ernsthaft, wo bei dieser Regelung der Anreiz zu Mehrarbeit ist. Wenn ich das Beispiel von Wim50 nehme, lasse ich mir doch liebert offiziell 100 € zahlen plus 100 € schwarz. Da fahren der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer beide besser! Sieht so ein vernünftiges Gesetz aus? - Von Intelligenz will ich gar nicht reden...-


Tonica
beantwortet von Tonica am 24. Januar 2008 00:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bis zu 160€ kannst Du fast alles behalten. Aber ich frage mich, warum Du das wissen möchtest. Versuch doch mal zu Arbeiten. L.G.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 24. Januar 2008 00:14

Falsch!

Kommentar von Simple_avatar2smallLiviaCat am 24. Januar 2008 00:14

Was ist jetzt falsch? Das mit den 160 Euro?

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 24. Januar 2008 00:22

So ist es. Ist überholt. Außerdem waren es 165.

Kommentar von Simple_avatar2smallLiviaCat am 24. Januar 2008 00:34

Schon klar! Aber meine Frage an dich betraf ein Kommentar, das ich direkt drunter eingefügt hatte und das jetzt irgendwie verschwunden ist! BUG?

Ich hatte auf die Frechheit von oben geantwortet, dass ich mir als selbstständige Physiotherapeutin mit einer speziellen Fachrichtung keine Gedanken um mein Einkommen machen muss und dass es um meine Freundin geht, die als junge Masseurin derzeit noch keine Anstellung findet, weil sie die Fortbildung Lymphdrainage noch nicht hat.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 24. Januar 2008 00:42

da ist jetzt was durcheinander geraten:

kraudischen: Bis zu 160€ kannst Du fast alles behalten.

wim50: Falsch!

....: Was ist jetzt falsch? Das mit den 160 Euro?

wim50: So ist es. Ist überholt. Außerdem waren es 165.

Das war jetzt der Ablauf aus meiner Sicht. Bei der Sozalhilfe gab es einen fixen Freibetrag von 165 €, ich weiß aber gar nicht mehr, unter welchen Voraussetzungen genau.

Kommentar von Simple_avatar2smallLiviaCat am 24. Januar 2008 00:48

Unter der Antwort von Kraudisch stand mal kurze Zeit noch ein Kommentar von mir! Der ist aber irgendwie verschwunden! Und darunter stand dein Kommentar "Falsch". Deshalb hab ich so blöd gefragt!

Das mit den 165 Euro galt soweit ich weis bis 2004! Aber da wurde auch irgendwas rumgerechnet!


Tonica
beantwortet von Tonica am 24. Januar 2008 00:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Warum 22€?


Kommentar von Simple_avatar2smallLiviaCat am 24. Januar 2008 00:16

Rechne mal 20% von 112!!

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 24. Januar 2008 00:25

112 € Zuverdienst: 100 € frei, dann 20% von 12 € = 102,40 € Freibetrag. 9,60 € werden auf das ALG angerechnet.


anonym
beantwortet von janabender am 24. Januar 2008 00:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du Dich bei der Knappschaft melden läßt, wäre das eine Zusatzverdientsmaßnahme. Ich habe einen Mitarbeiter mit 100,-- € gemeldet, der darf das alles behalten.

Kommentar von Simple_avatar2smallLiviaCat am 24. Januar 2008 00:42

Kannst du das genauer erläutern! Man darf doch von 100 Euro eh alles behalten? Confused! Und was hat die Knappschaft damit zu tun?

Kommentar von anjanni am 24. Januar 2008 09:53

Die Kanppschaft ist für 400€-Jobs zuständig, die werden dort versicherungsmäßig gemeldet.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Wieviel Zuverdienst möglich

    ALGI und €600,00 zuverdienst

    Wann bekommt man Hartz 4?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    HARTZ 4 zuverdienst unter welchen umständen möglich?

    Rente, Bedarfsgemeinschaft und Zuverdienst

    zuverdienst für teenies

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.