1

Zuverdienst Hartz IV?

Frage von LiviaCat LiviaCat

Hilfe-die Regelungen zum Zuverdienst bei Hartz IV sind uns nicht ganz klar!

Wenn jemand maximal bis 100 Euro verdient, dann kann er das voll behalten, das ist klar.

Aber was ist, wenn er nun 112 Euro verdient hat?

Es ist ja so, dass man bei allen Einkommen, die über die 100 Euro hinausgehen 20% behalten darf. Aber ist es jetzt so, dass man in diesem Fall 100 Euro + 2,40 Euro behalten darf oder gelten die 20% dann auf den ganzen Betrag und man darf nur noch 22,40 Euro behalten?!

Wär gut, wenn jemand Antworten würde, der konkret damit Erfahrungen gemacht hat!

Der Gerechtigkeitssinn lässt vermuten, dass man 102,40 verdienen dürfte - aber wir sind uns da n

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 4
    Antwort von HerrLich HerrLich

    Hier gibt es einen Rechner, der sich mit dem Zuverdienst HartzIV befasst: http://www.metier2001.de/zuverdienst/web_algiiz.html

    Kommentar von medicangel medicangelmedicangel

    na ja,lag ich ja fast richtig ;o)

    Kommentar von LiviaCat LiviaCatLiviaCat

    Super, danke!

    Aber gib da mal nur 50 Euro ein! Dann sagt er dir, dass dir 100 Euro bleiben und du also 200% behalten darfst! ;-)

    Kommentar von HerrLich HerrLichHerrLich

    Wäre doch schön, wenn so ein Rechner Realität wäre ;-)

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Mein Rechner (Excel) hat mit 50 € Zuverdienst kein Problem.

  • 3
    Antwort von medicangel medicangel

    alles was über den Satz geht mußt du wie du selbst oben beschrieben hast abgeben,also 100 sind auf alle Fälle sicher,was drüber geht hast du halt nur die 20 % von,Rest ziehen sie ab.

    Kommentar von LiviaCat LiviaCatLiviaCat

    Auch dir: Danke!

    Kommentar von Tonica TonicaTonica

    Bis zu 160€ Zuverdienst sind die Abzüge nicht so gnadenlos. Aber Harz ist eine Sozialleistung und das beste ist immer, auf eigenen Füßen zu stehen. Ich darf das schreiben , bin selber dumm in Harz gerutscht: Wie wär es mal mit Arbeit, ein ordentlicher Job? Versuch Dich da rauszukämpfen und frag nicht wieviel Du arbeiten kannst ohne Abzüge. L.G.

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Die Frage lautete gar nicht, wieviel verdient werden darf, ohne dass was vom ALG abgezogen wird.

    Natürlich kann man auch nicht gestellte Fragen beantworten.

  • 1
    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Einkommen, das den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigt, wird gestaffelt auf das ALG II angerechnet, und zwar folgendermaßen: - von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 101 Euro bis 799 Euro 80 % auf das ALG II angerechnet, 20% sind also anrechnungsfrei. - von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 800 bis 1.200 Euro (1.500 Euro für Bedürftige mit Kind) 90 % auf das ALG 2 angerechnet, 10% sind anrechnungsfrei.

    Kommentar von LiviaCat LiviaCatLiviaCat

    Das hab ich so auch schon gelesen - ich finde aber nicht, dass das so eindeutig ist! Für meine Freundin ist das im Moment viel zu wichtig, als das sie riskieren könnte, nachher nur rund 22 Euro zu haben!

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Was ist daran nicht eindeutig?

    Von z.B. 360 € werden die ersten 100 € nicht angerechnet, von den restlichen 260 € werden 80% auf das ALG angerechnet. Es bleiben also 152 € Freibetrag (100 € + 20% von 260 €), 208 € werden auf das ALG angerechnet, also 360 € Zuverdienst + 347 € ALG - 208 € anrechenbares Einkommen = 499 €.

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Das ist übrigens auch der Grund, warum die allseits beliebte und viel zitierte fleißige Friseurin niemals weniger verdienen kann, als ihre ungeliebte arbeitslose faule Kollegin.

    Kommentar von LiviaCat LiviaCatLiviaCat

    Gracias - so haben wir das auch vermutet! Aber manche Gesetzesregelungen sind einfach seltsam! Aber wenn alle die Rechnung so sehen, dann wirds wohl so sein! Danke!

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    Ich gebe dir Recht, manche Regelungen sind nicht nur seltsam, sondern schlicht und einfach unsinnig. Ich frage mich ernsthaft, wo bei dieser Regelung der Anreiz zu Mehrarbeit ist. Wenn ich das Beispiel von Wim50 nehme, lasse ich mir doch liebert offiziell 100 € zahlen plus 100 € schwarz. Da fahren der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer beide besser! Sieht so ein vernünftiges Gesetz aus? - Von Intelligenz will ich gar nicht reden...-

  • 0
    Antwort von janabender janabender

    Wenn Du Dich bei der Knappschaft melden läßt, wäre das eine Zusatzverdientsmaßnahme. Ich habe einen Mitarbeiter mit 100,-- € gemeldet, der darf das alles behalten.

    Kommentar von LiviaCat LiviaCatLiviaCat

    Kannst du das genauer erläutern! Man darf doch von 100 Euro eh alles behalten? Confused! Und was hat die Knappschaft damit zu tun?

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Die Kanppschaft ist für 400€-Jobs zuständig, die werden dort versicherungsmäßig gemeldet.

  • 0
    Antwort von Tonica Tonica

    Warum 22€?

    Kommentar von LiviaCat LiviaCatLiviaCat

    Rechne mal 20% von 112!!

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    112 € Zuverdienst: 100 € frei, dann 20% von 12 € = 102,40 € Freibetrag. 9,60 € werden auf das ALG angerechnet.

  • 0
    Antwort von Tonica Tonica

    Bis zu 160€ kannst Du fast alles behalten. Aber ich frage mich, warum Du das wissen möchtest. Versuch doch mal zu Arbeiten. L.G.

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Falsch!

    Kommentar von LiviaCat LiviaCatLiviaCat

    Was ist jetzt falsch? Das mit den 160 Euro?

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    So ist es. Ist überholt. Außerdem waren es 165.

    Kommentar von LiviaCat LiviaCatLiviaCat

    Schon klar! Aber meine Frage an dich betraf ein Kommentar, das ich direkt drunter eingefügt hatte und das jetzt irgendwie verschwunden ist! BUG?

    Ich hatte auf die Frechheit von oben geantwortet, dass ich mir als selbstständige Physiotherapeutin mit einer speziellen Fachrichtung keine Gedanken um mein Einkommen machen muss und dass es um meine Freundin geht, die als junge Masseurin derzeit noch keine Anstellung findet, weil sie die Fortbildung Lymphdrainage noch nicht hat.

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    da ist jetzt was durcheinander geraten:

    kraudischen: Bis zu 160€ kannst Du fast alles behalten.

    wim50: Falsch!

    ....: Was ist jetzt falsch? Das mit den 160 Euro?

    wim50: So ist es. Ist überholt. Außerdem waren es 165.

    Das war jetzt der Ablauf aus meiner Sicht. Bei der Sozalhilfe gab es einen fixen Freibetrag von 165 €, ich weiß aber gar nicht mehr, unter welchen Voraussetzungen genau.

    Kommentar von LiviaCat LiviaCatLiviaCat

    Unter der Antwort von Kraudisch stand mal kurze Zeit noch ein Kommentar von mir! Der ist aber irgendwie verschwunden! Und darunter stand dein Kommentar "Falsch". Deshalb hab ich so blöd gefragt!

    Das mit den 165 Euro galt soweit ich weis bis 2004! Aber da wurde auch irgendwas rumgerechnet!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.