Zuverdienst (freiberuflich) bei ALG I

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Beim AlG 1 hast du eine Zuverdienstmöglichkeit von 165,00 € monatlich. Du darfst aber nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich arbeiten, sonst stehst du dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Es geht um den tatsächlichen Geldeingang. Dein AlG 1 Anspruch geht dabei aber nicht verloren. Für jeden vollen Tagessatz, der dir gekürzt wird, verlängert sich dein Anspruch.