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Zusendung nicht angeforderter Produkte mit Rechnung

gefragt von kuntzkidskuntzkids am 26.02.2009 um 10:33 Uhr

Heute erreichte uns ein an meinen 7-jährigen (!) Sohn adressierter Umschlag, der neben diversen Bildkarten auch eine Rechnung über 1,99 Euro enthielt. Laut beiliegendem Angebot handelt es sich um eine Art Abonement - behalten wir die Karten, brauchen wir nichts bezahlen und bekommen regelmäßig kostenpflichtig weitere Karten und anderes Gedöns zum "Vorteilspreis" geschickt. Wollen wir das nicht, sollen wir den Rechnungsbetrag zahlen.

Nun sind knapp 2,00 Euro die Aufregung vielleicht nicht wert, aber wie soll ich mich verhalten?

Ich habe die Waren nicht angefordert und bin auch nicht bereit, sie kostenpflichtig zurückzusenden.


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smintkiss
beantwortet von smintkiss am 26. Februar 2009 10:35
14x
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Durch die Zusendung unbestellter Ware wird kein Vertrag geschlossen. Es liegt noch nicht einmal ein Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages vor, mit der Folge, dass das Schweigen des Verbrauchers auf die Zusendung unbestellter Ware nicht zum Vertragsabschluss führen kann.

Der Verbraucher ist auch nicht verpflichtet, die unbestellte zugesandte Ware aufzubewahren. Er kann sie auch entsorgen.


Quelle: http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=948

Kommentar von 1e50d569a07d76a534a01e1f082a7c09smallsmintkiss am 26. Februar 2009 10:38

http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-/19292/19292/

http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ123564112710850/link317502A.html

·

Was mir gerade noch eingefallen ist: Dein Sohn ist noch gar nicht geschäftsfähig - schon allein deswegen ist der Vertrag nichtig.

Kommentar von 4adc26ce3101dfda3a969007c769b0f1smallkuntzkids am 26. Februar 2009 10:48

Vielen Dank für Deine ausführliche Zuarbeit -- das ist ja erschreckend interessant. Bisher lebte ich immer in dem omnipotenten Glauben, MIR könne soetwas nicht passieren...

Kommentar von 1e50d569a07d76a534a01e1f082a7c09smallsmintkiss am 26. Februar 2009 11:57

Gerne, war eine Sache von ein paar Minuten :-)

Falls du noch mehr zu dem Thema lesen willst: http://www.google.de/search?hl=de&q=unbestellte+ware&meta=


belmondo
beantwortet von belmondo am 26. Februar 2009 10:35
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Nicht bestellte sachen braucht man auch nicht zurücksenden. Den Absender informieren, dann müssen sie es wieder abholen. Wenn sie es nicht machen kannst du die sachen nach einen halben Jahr wegwerfen.


FraukeKlaus
beantwortet von FraukeKlaus am 26. Februar 2009 10:38
3x
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kann man sowas nicht zusätzlich noch bei Polizei oder Verbraucherzentrale melden, damit die hoffentlich irgendwann das aus dem Verkehr ziehen, wo es her kommt?

Kommentar von 4adc26ce3101dfda3a969007c769b0f1smallkuntzkids am 26. Februar 2009 10:51

Das müsste man eigendlich wirklich tun, aber mich scheut der Aufwand...

Kommentar von E5e9c35ec8c49ecab25b03d7c1960c65smallFraukeKlaus am 26. Februar 2009 11:21

das ist traurig


Tigger14
beantwortet von Tigger14 am 26. Februar 2009 10:34
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gib sie einfach dem briefträger wieder mit, mit dem vermerk, ware wurde nicht bestellt...


anonym
beantwortet von jotde01 am 26. Februar 2009 10:35
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nichts machen, zur Seite legen und vergessen. Nicht angeforderte Ware mußt du auch nicht zurückschicken


anonym
beantwortet von deepunder am 26. Februar 2009 10:35
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das ist ein angebot zum kauf. durch rücksenden lehnst du den antrag ab und dir kann absolut gar nichts passieren :) den rechnungsbeitrag aber auf keinen fall dabei zahlen, das ist ne linke tour. außerdem ist dein sohn noch zu jung damit da irgendwas passieren könnte


anonym
beantwortet von Auskunft am 26. Februar 2009 10:35
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Was definitiv nicht bestellt wurde, kannst Du zur Abholung durch den Absender aufbewahren.

Ansonsten: Auf Mahnungen etc. nicht reagieren.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 26. Februar 2009 10:35
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Sowas bezeichne ich als (versuchte) Erpressung.

Ignorieren, auch alle weiteren Sendungen. Nicht antworten, nicht beim Absender melden.

Auf einen gerichtlichen Mahnbescheid müsstet ihr reagieren, es wird aber keiner kommen.

Kommentar von 6bdfe16d72eb72829a89e5bf9f6e0e10smallteppichhai am 26. Februar 2009 10:39

Na ja, kann ja auch ein Irrtum sein, gerade wenn der Empfänger erst 7 ist.

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 26. Februar 2009 10:44

Das ist kein Irrtum. "Zahlen oder Abo" ist meiner Ansicht nach versuchte Erpressung, weil man so und so Geld los wird (dass auch bei Zahlung weitere Sendungen kommen dürften, unterstelle ich zwar, ist aber erstmal egal).

Das ist ganz klar versuchte Abzocke.

Kommentar von 4adc26ce3101dfda3a969007c769b0f1smallkuntzkids am 26. Februar 2009 10:50

Wer weiß, wo die die Daten hergekramt haben. Wahrscheinlich habe ich vor 7 Jahren mal irgendwo ein Babybreichen angefordert...

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 26. Februar 2009 10:54

Genau so läuft das - "Teilen Sie uns Namen und Geburtsdatum Ihres Babys mit und gewinnen Sie eine Packung Windeln". In dem Fall allerdings möglicherweise über Adress-Zwischenhändler, die das Geburtsdatum nicht mitverkauft haben.


Mismid
beantwortet von Mismid am 26. Februar 2009 10:36
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schick sie unfrei an den Absender und schreib drauf Annahme verweigert. Du könntest die Ware auch behalten und warten bis sie abgeholt wird (was sie natürlich niemals wird, da sie nichts wert ist). Auf keinen Fall bezahlen, denn dann kommt wöchentlich Ware die du bezahlen mußt und die wird immer teurer


anonym
beantwortet von ursula am 26. Februar 2009 10:42
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bitte überhaupt nicht reagieren. Auf keinen Fall die Rechnung bezahlen!!!!!!!

Durch die Zahlung kommt ein Vertrag zustande.

muss irgendwo zu finden sein, ganz, ganz kleingedruckt.

Also: Nix machen. Kannst Du einfach wegwerfen. Die können doch bei Briefzustellung sowieso nicht beweisen, dass Du überhaupt etwas erhalten hast.

Kommentar von 4adc26ce3101dfda3a969007c769b0f1smallkuntzkids am 26. Februar 2009 10:55

Na, das scheint ja die überwiegende Meinung zu sein. Dann klopp' ich den Mist also jetzt fröhlich in die Tonne...

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 26. Februar 2009 10:59

Ich würde es 2-3 Monate behalten und erst dann entsorgen. Wenn noch was kommt, lohnt sich die Strafanzeige immer mehr - und das wären im Zweifel Beweismittel, die deine Argumente unterstützen.


teppichhai
beantwortet von teppichhai am 26. Februar 2009 10:35
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Du brauchst gar nichts tun, weder bezahlen noch zurückschicken. Vorsichtshalber würde ich die Karten ein paar Monate behalten, bevor du sie wegwirfst.


NicoDeluxe
beantwortet von NicoDeluxe am 26. Februar 2009 10:36
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betrug...einfach retournieren und missachetn ! hatt ich auch schonmal mit XXX-Filmen die ich aber niemals bestellt oder bekomm habe...hauptsache ne Rechnung


jasmin74
beantwortet von jasmin74 am 26. Februar 2009 10:36
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hinzu kommt noch, das ein 7 jähriges kind nicht vertragsfähig ist.


anonym
beantwortet von Rocky8210 am 26. Februar 2009 10:37
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Dein Sohn ist 7 und somit nicht geschäftsfähig.

Kann also gar nichts passieren


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