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zuschuss von der ARGE?

gefragt von mutti56mutti56 am 27.02.2008 um 18:45 Uhr

ich verdiene nur 309 euro,bin ledig, bekomme ich einen zuschuss von der arge?


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Reply


Bellator
beantwortet von Bellator am 27. Februar 2008 18:47
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Muss du mal bei der ARGE einen Antrag stellen .. dann weißt du es genau...


valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 27. Februar 2008 18:48
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klar, Du kannst Hartz4 beantragen, die werden Dich aber so schnell wie möglich in eine Vollzeitbeschäftigung reinstecken. Du bist doch voll erwerbsfähig? Oder hast Du Kinder die klein sind?

Kommentar von Simple_avatar2smallmutti56 am 27. Februar 2008 18:54

ich möchte ja voll arbeiten aber die arge hat mir diesen job angedreht

Kommentar von Simple_avatar10smallvalvetvipe am 27. Februar 2008 19:02

das versteh ich jetzt nicht. Bist Du bei denen in einem Programm? Dann müsstest Du aber Leistungen erhalten. Die wollen ja so wenig wie möglich beisteuern. Wieso haben sie Dir dann diesen Job angedreht?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 27. Februar 2008 20:56

''Wieso haben sie Dir dann diesen Job angedreht?''

Das weiß die ARGE nur selbst. Aber Gründe könnten u.a. sein.

  • Arbeit war als versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeschrieben

  • selbst Teilzeit oder Minijob ist besser als gar kein Job

  • es gab ne Option, dass der Arbeitslose (bei Eignung) auf mehr Stunden kommt

Bei der geringen Bezahlung dürfte weiter Anspruch auf alg II bestehen. Natürlich unter Anrechnung des Einkommens.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 27. Februar 2008 18:51
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Na klar, Du liegst unter dem Mindestunterhalt, den die ARGE zahlt. Und dann bekommst Du auch noch einen Mietzuschuss bei eigener Wohnung.


anonym
beantwortet von Schlecki am 27. Februar 2008 19:05
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Dir stehen als lediger 349,00 € Grundlage zu. Dazu wird extra berechnet , Heizung , Miete für eine ca. 35 m² Wohnung .

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 27. Februar 2008 20:46

Bin ich da jetzt falsch informiert, aber ich bin der Meinung: Alleinstehende haben Anspruch auf 45 qm, jede weitere Person zusätzlich 15 qm. Aber es gibt eine Obergrenze zum Mietzuschuss, der liegt je nach Ort unterschiedlich. In München z.B. höher als in "Kleinkleckersdorf". Und ich weiß genau, da bei uns die alten Neubaublöcke ca. 46 qm besitzen, finanziert das die ARGE auch für Alleinstehende.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. Februar 2008 00:55

@Schlecki

349 €? Aber nicht in Deutschland. Und ''Grundlage'' heißt das in D auch nicht, sondern ''Regelsatz'' bzw ''Regelleistung ''. Irgendwas lässt mich vermuten, dass du hier nicht über deutsche Regelungen sprichst.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 27. Februar 2008 19:08
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Dir stehen in den "alten Bundesländern" folgendes zu: Regelsatz 347,- +Mietkosten. ANtrag machen oder Nebenjob suchen...2tes wäre wohl besser da du soviel nicht mehr dazu bekommst. Ist deine Wohnung zu teuer wird diese auch nicht voll bezahlt.







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