ich verdiene nur 309 euro,bin ledig, bekomme ich einen zuschuss von der arge?

Muss du mal bei der ARGE einen Antrag stellen .. dann weißt du es genau...
klar, Du kannst Hartz4 beantragen, die werden Dich aber so schnell wie möglich in eine Vollzeitbeschäftigung reinstecken. Du bist doch voll erwerbsfähig? Oder hast Du Kinder die klein sind?
ich möchte ja voll arbeiten aber die arge hat mir diesen job angedreht
das versteh ich jetzt nicht. Bist Du bei denen in einem Programm? Dann müsstest Du aber Leistungen erhalten. Die wollen ja so wenig wie möglich beisteuern. Wieso haben sie Dir dann diesen Job angedreht?
bitmap am 27. Februar 2008 20:56 ''Wieso haben sie Dir dann diesen Job angedreht?''
Das weiß die ARGE nur selbst. Aber Gründe könnten u.a. sein.
Arbeit war als versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeschrieben
selbst Teilzeit oder Minijob ist besser als gar kein Job
es gab ne Option, dass der Arbeitslose (bei Eignung) auf mehr Stunden kommt
Bei der geringen Bezahlung dürfte weiter Anspruch auf alg II bestehen. Natürlich unter Anrechnung des Einkommens.

Na klar, Du liegst unter dem Mindestunterhalt, den die ARGE zahlt. Und dann bekommst Du auch noch einen Mietzuschuss bei eigener Wohnung.
Dir stehen als lediger 349,00 € Grundlage zu. Dazu wird extra berechnet , Heizung , Miete für eine ca. 35 m² Wohnung .
pippi60 am 27. Februar 2008 20:46 Bin ich da jetzt falsch informiert, aber ich bin der Meinung: Alleinstehende haben Anspruch auf 45 qm, jede weitere Person zusätzlich 15 qm. Aber es gibt eine Obergrenze zum Mietzuschuss, der liegt je nach Ort unterschiedlich. In München z.B. höher als in "Kleinkleckersdorf". Und ich weiß genau, da bei uns die alten Neubaublöcke ca. 46 qm besitzen, finanziert das die ARGE auch für Alleinstehende.
bitmap am 28. Februar 2008 00:55 @Schlecki
349 €? Aber nicht in Deutschland. Und ''Grundlage'' heißt das in D auch nicht, sondern ''Regelsatz'' bzw ''Regelleistung ''. Irgendwas lässt mich vermuten, dass du hier nicht über deutsche Regelungen sprichst.

Dir stehen in den "alten Bundesländern" folgendes zu: Regelsatz 347,- +Mietkosten. ANtrag machen oder Nebenjob suchen...2tes wäre wohl besser da du soviel nicht mehr dazu bekommst. Ist deine Wohnung zu teuer wird diese auch nicht voll bezahlt.