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Zuschuß vom Amt bei Kurzarbeit

gefragt von MilikaMilika am 13.10.2009 um 18:15 Uhr

In der Firma meines Mannes ist seit knapp einem 3/4 Jahr Kurzarbeit .Sein Kollege hat einen Zuschuß beim Arbeitsamt beantragt und bekommt 350.- jeden Monat zum Gehalt.Die Familiensituation ist die gleiche wie bei uns ( 2 Erw. 1 Kind ) nur das bei uns nächsten Monat noch einmal Nachwuchs kommt.Mein Mann möchte aber keinen Zuschuß da unsicher ist ob man dieses Geld danach zurückzahlen muß.( Lieber jetzt etwas kürzer treten wie nachher Schulden zu haben ) Sein Kollege weiß da nicht wirklich drüber Bescheid ( ist ihm anscheinend auch egal ) ... meine Frage ist nun weiß einer wie das geregelt ist,ob man das ganz oder teilweise zurückzahlen muß oder nicht .... Ach ja bevor jemand mit sowas hilfreichen wie sozialschmarotzer kommt ... wir leben seit der Zeit mit weniger Geld als wenn wir Harzt4 bekommen würden ... also solche kommentare brauch ich net nur Antworten die mir eventuell weiterhelfen können - Danke


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von nicki165 am 13. Oktober 2009 18:17
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Hilfreichste Antwort

Erkundige dich bei der ARGE.Da kannst du aufstockende Leistungen beantragen.Das brauchst du, glaube ich, auch nicht zurückzahlen

Kommentar von 2e4c7b0ca3e50fb4f606cbbde3488bc3smallMilika am 13. Oktober 2009 18:18

Da hab ih angerufen und nachgefragt und die wollten meinem Mann einen Termin geben - aber den bekommt man net aufs Amt ...

Kommentar von SUNFRIEND4 am 13. Oktober 2009 18:19

Dann nimm die Abrechnung von Deinem Mann mit und geh selbst hin und erkundige Dich erst mal genau

Kommentar von nicki165 am 13. Oktober 2009 18:20

Naja,wenn er da nicht hin will,kann er auch keine Hilfe erwarten.Da muss er durch :o)Sag ihm,wie wichtig das ist und auch, das er da nichts zurückzahlen muss.

Kommentar von SUNFRIEND4 am 13. Oktober 2009 18:46

Geh doch einfach selbst mal hin und erkundige Dich. Wenn Dein Mann dann sieht, was Ihr bekommen könnt, geht er vielleicht doch


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anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 13. Oktober 2009 18:18
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Das musst Du nicht zurückzahlen. Beantragt das sofort, weil Ihr es erst ab dem Tag bekommt, wenn es beantragt ist.



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