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Zusatzversicherung für kieferorthopädische Leistungen lohnenswert?

gefragt von meredith44 am 20.12.2008 um 12:47 Uhr

Mein Sohn ist erst 8 Jahre alt, trotzdem ist eine kieferorthopädische Behandlung durch Zahnfehlstellungen im Jugendalter wohl unumgänglich (sagt der Zahnarzt). Da der Kieferorthopäde bestimmt hohe Summen verlangen wird, überlege ich nun, eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Leistungen abzuschließen, damit ich in wenigen Jahren auch die Behandlung bezahlen kann. Würdet ihr mir zum Abschhluss der Versicherung raten oder soll ich lieber die Finger davon lassen?


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Praline
beantwortet von Praline am 20. Dezember 2008 12:48
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Ja, unbedingt!


simikra
beantwortet von simikra am 20. Dezember 2008 12:48
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kann nicht schaden zumal in dem alter die versicherung noch nicht so teuer ist


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 20. Dezember 2008 12:54
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Da die Bedingungen für die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung sehr verschärft worden sind, hast Du kaum noch eine Chance darauf. Darum lohnt sich so eine Versicherung bestimmt, wenn Du jetzt schon weißt, dass er eine braucht.


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 20. Dezember 2008 17:15
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Eine Versicherung versichert keine bereits bestehenden Schäden.

Das heisst beim Antrag wird ein Zahnstatus abgefragt. Spätestens bei der Frage: Sind Beratungen angedacht oder empfohlen wäre hier also eine Auskunft notwendig.

Im Anschluss wird die Versicherung hier also voraussichtlich diese Massnahmen nicht versichern sondern nur zukünftig entstehende "Schäden".

Gleichzeitig hast du bei einer neuen Versicherung auch Wartezeiten.

Grundsätzlich halte ich die Zahnzusatztarife insgesamt nicht für die wichtigste Versicherung. Auch wenn augenscheinlich und schneller Geld benötigt wird ist das Risiko zunächst übersichtlich. Die Versicherung zahlt auch in der Regel in einem bestimmten Rahmen so das sich das über die Jahre vielleicht - wenn überhaupt - als Nullsummenspiel herausstellt du aber die wirklich großen Risiken garnicht versichert hast.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 20. Dezember 2008 12:50
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bis zum 18. Geburtstag sind ja kiefeorthopädische Leistungen kjostenlos und das Geld für eine Zahnspange wird nach erfolgreicher Behandlung zurückgezahlt..lohnt sich also nicht..


Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 20. Dezember 2008 12:55

Aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Und die sind so, dass plötzlich kaum noch ein Kind eine Zahnspange braucht. ;-)

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 20. Dezember 2008 13:20

also bei meinen Bengeln gab es gar keine Probleme.. bei bestimmten Sachen sollte man mit der Krankenkasse reden, was sie alles übernehmen und die Kieferorthopadie hinsichtlich des Angebotes kostenpflichtiger Leistungen ist ein enormer Abzockfaktor geworden..


anonym
beantwortet von Lissa am 20. Dezember 2008 12:52
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Bei Zusatzversicherungen lohnt es sich, sich gut zu informieren und die Leistungen zu vergleichen: http://www.wegweiser-zahnzusatzversicherung.de/personen/kinder.htm


kodiaksa
beantwortet von kodiaksa am 20. Dezember 2008 12:58
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Ich würde es machen. Ich habe meine Kinder seit 2,5 Jahren in kieferorthop. Behandlung und zahle mich dumm und dämlich. Mit den Kassenleistungen ist es ja leider nicht getan. Da werden noch extra Leistungen aufgebrummt und privat abgerechnt,die man als Laie gar nicht versteht und deren erklärte Notwendigkeit man hinnimmt im guten Vertrauen.

Kommentar von frisco am 20. Dezember 2008 13:06

Bist Du sicher, dass eine Zusatzversicherung diese Mehrkosten übernehmen würde? Die Versicherungen wollen alle auch nur Geld verdienen.


anonym
beantwortet von frisco am 20. Dezember 2008 13:12
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Geh erst zum KFO-Arzt und lass Dir die Notwendigkeit erst bestätigen. Wenn die Behandlung unumgänglich ist, dann wird Deine KK auch zahlen müssen. Für eventuelle Mehrkosten lieber 10 Euro/Mon zu Seite legen statt in einer Versicherung mit undursichtigen Klauseln einzahlen.


Zauberzahnfee
beantwortet von Zauberzahnfee am 20. Dezember 2008 14:51
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Sinnvoll ja , denn es kann Dir passieren das Dein Sohn nicht in das Raster der Gesetzeslage hineinfällt und Du dann die Kosten Privat tragen musst. Denn lt. Regierung muss der KFO Arzt entscheiden ob er in dieses Raster hineinfällt oder nicht. Fällt er hinein hast Du Glück und es übernimmt die Krankenkasse 80 % und Du 20% auch hier macht eine Versicherung Sinn die Dir dann noch von den anfallenden Kosten ( 20% ) einen Teil übernimmt. Schönen 4 Advent noch.

Kommentar von frisco am 20. Dezember 2008 16:03

Der Einbehalt von 20% wird bei einer erfolgreichen Behandlung und gute Mitarbeit des Kindes zurück erstattet. Somit muss man keinen Eigenanteil bezahlt werden.


anonym
beantwortet von DerVolkswirt am 4. März 2009 12:10
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Das ist natürlich richtig, ist bereits eine Fehlstellung vorhanden, dann gibts auch kein Geld mehr. Dazu ein Artikel hier: http://www.versicherung-online.net/news-von-versicherung-online-net/Neuigkeiten-...

Eltern sollten deshalb schon eine passende Zahnzusatzversicherung für ihre Kinder im Kleinkindalter abschliessen.


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