einfachnadine am 03.08.2009 um 11:55 Uhr
Hallo, ich bin normal Krankenversichert bei der AOK. Nun wollte ich dort für mich und meinen Sohn Zusatzversicherungen der DKV abschließen, Zähne und Sehhilfe.. Die DKV meint ich kann die Leistungen erst in Anspruch nehmen,wenn ich mindestens 8 Monate eingezahlt habe, was ich nicht verstehe, da im Falle einer frühzeitigen Kündigung ich die gezahlten Leistungen sowieso an die DKV zurück zahlen müsste.. Könnt Ihr mir evtl andere Versicherungen nennen, bei denen es eher der Fall wäre? Vielen lieben Dank
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Nein, bei allen Zusatzversicherungen hast du eine Wartezeit.
ich meine das man immer drei monate drin sein muss um anspruch zu haben
das mit der Wartezeit ist bei der ZV standart. Du kannst mal schauen, ob es bei Angeboten, welche in Zusammenarbeit mit der GKV eine günstigere Lösung gibt. Aber in der regel ist dort die Wartezeit gleich, lediglich die Gesundheitsfragen sind nicht ganz so streng. (...)