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Zusatzkrankenvericherungen.. Ab wann Leistungsanspruch..Bei welcher Versicherung..

gefragt von einfachnadineeinfachnadine am 03.08.2009 um 11:55 Uhr

Hallo, ich bin normal Krankenversichert bei der AOK. Nun wollte ich dort für mich und meinen Sohn Zusatzversicherungen der DKV abschließen, Zähne und Sehhilfe.. Die DKV meint ich kann die Leistungen erst in Anspruch nehmen,wenn ich mindestens 8 Monate eingezahlt habe, was ich nicht verstehe, da im Falle einer frühzeitigen Kündigung ich die gezahlten Leistungen sowieso an die DKV zurück zahlen müsste.. Könnt Ihr mir evtl andere Versicherungen nennen, bei denen es eher der Fall wäre? Vielen lieben Dank


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Zickedeluxe
beantwortet von Zickedeluxe am 3. August 2009 11:56
2x
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Nein, bei allen Zusatzversicherungen hast du eine Wartezeit.


anonym
beantwortet von ladyotto am 3. August 2009 11:56
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ich meine das man immer drei monate drin sein muss um anspruch zu haben


anonym
beantwortet von karstenl am 4. August 2009 08:29
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das mit der Wartezeit ist bei der ZV standart. Du kannst mal schauen, ob es bei Angeboten, welche in Zusammenarbeit mit der GKV eine günstigere Lösung gibt. Aber in der regel ist dort die Wartezeit gleich, lediglich die Gesundheitsfragen sind nicht ganz so streng. (...)


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