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zusatzansprüche

gefragt von 25sunny am 29.04.2008 um 13:04 Uhr

bei 1100,00 euro brutto bekommt man ca. 830,00 euro netto! dies grenzt fasst an mindestlohn. kann mir jemand sagen ob man ansprüche auf zusatzleistungen hat und wenn ja wo man sich hinwenden kann? hat jemand vielleicht das gleiche problem?


Reply


moon73
beantwortet von moon73 am 29. April 2008 13:06
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Eventuell kannst du ergänzend Hartz IV beantragen oder Wohngeld. http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html

Kommentar von 344770e8fd3b4fcaac0694a44e67e148smallIgnatius am 29. April 2008 13:08

Sehr nützlicher Link, den man sich merken sollte.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 29. April 2008 13:11
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Du brauchst Dich nirgentwo hinzuwenden weil der Grundbedarf bei 345 Euro liegt.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 29. April 2008 15:30
  • Miete und allerlei Kleinkram

und dann ist noch die Frage, wieviel Personen davon leben

Kommentar von Simple_avatar6smallMietnormade am 29. April 2008 16:15

Sie schreibt das Sie 830 Euro hat. Somit 1.Person.


Valve
beantwortet von Valve am 29. April 2008 13:06
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je nachdem, ob Du alleine bist, oder Familie hast. Eventuell Anspruch auf Hartz4, Du kannst mal einen Antrag bei der Arge ausfüllen


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 29. April 2008 13:19
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als alleinstehender ist der lohn ausreichend.

du hast einen regelsatz von 347 euro zum leben, der rest ist für die miete.

von daher hast du keinen anspruch auf zusatzleistungen.


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