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Zusatz von eben...wenn kein Mietvertag voranden ist, wie wird dann vorgegangen?

gefragt von khwittmann am 26.11.2008 um 9:38 Uhr

Habe eben schon eine Frage gestellt bzgl. Grundsteuer...Mein ex-Vermieter will eine Ausfertigung des Mietvertrags von mi weil er sein Original nicht mehr findet. Kann man sich dann 'rausreden'? Was kann wenn nicht schriftlich vorhanden in die Nebenkosten mit einberechnet werden? Ich meine so pauschal? Wie lange dürfen z. B. die Kosten für Wasserversorgung rückwirkend gemacht werden?


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Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 26. November 2008 09:52
2x
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Hallo , nochmal zu deiner ersten Frage:

Ich gebe dir hier mal ein paar Zahlen zu den Nebenkosten einer 90 Quadratmeter großen Wohnung in einem Haus mit 420 qm Wohnfläche.

Versicherungsantei: 11.50 Euro

Falls du also über 3 Jahre diese sogenannte "Pauschale" gezahlt hast , ist eine Nachforderung gerechtfertigt. (ohne Gewähr)

Grundsteueranteil : 4,38 Euro

Müllabfuhr: 7.90 Euro

Wasser u. Abwasser : 29,69 Euro

Ges.NK. monatlich 53,47 Euro

Ich denke , die von dir gezahlte Pauschale , war in der Tat nicht ausreichend.

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 26. November 2008 09:58

p.s. Du hast jetzt über 3 Jahre einen Betrag von 35,-Euro monatlich als "Pauschale" gezahlt.Dami wirst Du wahrscheinlich um eine Nachforderung nicht herumkommen.


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 26. November 2008 09:40
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Gegenfrage:Was ist, wenn er den Mietvertrag doch wieder findet und herausbekommt, dass du ihn betrogen hast? Mit der Wahrheit fährt man immer besser.

Kommentar von khwittmann am 26. November 2008 09:40

Woher soll er wissen dass ich noch ein Exemplar besitze? Schließlich bin ich für seine Schlamperei nicht zuständig!

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 26. November 2008 10:33

Na Du bist aber ein besonders gescheiter Mensch! Wartemal ab, wenn du in gleiche Situation gerätst! Ich gönne es Dir doppelt heftig!


anonym
beantwortet von Obelhicks am 26. November 2008 12:19
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im zweifel besteht ein mietvertrag nach den gesetzlichen bestimmungen. da aber eine summe monatlich für nebenkosten gezahlt wird, mußt du möglcherweise mehr posten übernehmen als jetzt in rechnung gestellt werden, da man dann davon ausgehen kann daß die umlagefähigen betriebskosten bezahlt werden.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 26. November 2008 14:05
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Immer schön aufrichtig sein! Sonst sitzt man selber später in der Patsche! Wer Urkunden bewußt unterdrückt um damit jemandem zu schaden, der hat ein mächtiges Problem!!!


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