Habe eben schon eine Frage gestellt bzgl. Grundsteuer...Mein ex-Vermieter will eine Ausfertigung des Mietvertrags von mi weil er sein Original nicht mehr findet. Kann man sich dann 'rausreden'? Was kann wenn nicht schriftlich vorhanden in die Nebenkosten mit einberechnet werden? Ich meine so pauschal? Wie lange dürfen z. B. die Kosten für Wasserversorgung rückwirkend gemacht werden?
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Hallo , nochmal zu deiner ersten Frage:
Ich gebe dir hier mal ein paar Zahlen zu den Nebenkosten einer 90 Quadratmeter großen Wohnung in einem Haus mit 420 qm Wohnfläche.
Versicherungsantei: 11.50 Euro
Falls du also über 3 Jahre diese sogenannte "Pauschale" gezahlt hast , ist eine Nachforderung gerechtfertigt. (ohne Gewähr)
Grundsteueranteil : 4,38 Euro
Müllabfuhr: 7.90 Euro
Wasser u. Abwasser : 29,69 Euro
Ges.NK. monatlich 53,47 Euro
Ich denke , die von dir gezahlte Pauschale , war in der Tat nicht ausreichend.
Gegenfrage:Was ist, wenn er den Mietvertrag doch wieder findet und herausbekommt, dass du ihn betrogen hast? Mit der Wahrheit fährt man immer besser.
Woher soll er wissen dass ich noch ein Exemplar besitze? Schließlich bin ich für seine Schlamperei nicht zuständig!
firstguardian am 26. November 2008 10:33 Na Du bist aber ein besonders gescheiter Mensch! Wartemal ab, wenn du in gleiche Situation gerätst! Ich gönne es Dir doppelt heftig!
im zweifel besteht ein mietvertrag nach den gesetzlichen bestimmungen. da aber eine summe monatlich für nebenkosten gezahlt wird, mußt du möglcherweise mehr posten übernehmen als jetzt in rechnung gestellt werden, da man dann davon ausgehen kann daß die umlagefähigen betriebskosten bezahlt werden.

Immer schön aufrichtig sein! Sonst sitzt man selber später in der Patsche! Wer Urkunden bewußt unterdrückt um damit jemandem zu schaden, der hat ein mächtiges Problem!!!
p.s. Du hast jetzt über 3 Jahre einen Betrag von 35,-Euro monatlich als "Pauschale" gezahlt.Dami wirst Du wahrscheinlich um eine Nachforderung nicht herumkommen.