zusammensetzung endnote gesellenbrief

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Schulnoten werden in der Gesellenprüfung nicht berücksichtigt. Die Prüfung besteht aus 2 Teilen (Theorie und Praxis). Ein Teil nicht bestanden bedeudet Prüfung nicht bestanden. Es gibt die Möglichkeit den nicht bestandenen Teil im Halbjahresabstand 2 Mal zu wiederholen. Weil der Lehrvertrag gleichzeitig ein Arbeitsvertrag ist, ist das Vertragsende auch Beschäftigungs- und Ausbildungsende. Das gilt auch bei nichtbestandener Prüfung! Wie Dein Ausbilder reagiert, musst Du selbst beurteilen.

Mit Deinen Schulleistungen brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen.

Schreib viel Berichte das gibt Punkte.

Schulnoten, ich meine die werden nicht angerechnet.. zumindestens wurden sie bei meinem lebensgefährten (gleiche ausbildung wie du) nicht angerechnet