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Zurücktreten des Mietvertrages!!

gefragt von francy278francy278 am 28.10.2009 um 17:24 Uhr

Mein Vermieter hat mir versichert, dass die Wohnung bis 1.11.09 bezugsfertig ist. Nun hat sich der Termin auf ca. 3 Wochen verschoben, weil die Renovierungsarbeiten noch nicht beendet sind! Da ich noch bei meinen Eltern wohne, sagten die Vermieter: ''Zum Glück wohnen sie ja noch bei ihren Eltern, sonst hätten wir mehr Handwerker eingestellt um es schneller fertig zu bekommen''!!!!!! Ich finde das eine Frechheit. Ich hab mir extra Urlaub genommen und meine Bekannte habe sich auch schon auf darauf eingestellt, ab 1.11 beim Umzug zu helfen. Da noch einige andere Dinge nicht so laufen wie ich es mir gehoft habe, möchte ich eigentlich nicht mehr in diese Wohnung ziehen, denn da es jetzt schon so viel Probleme gibt, weiß ich nicht, wie das dann ist, wenn ich erst in der Wohung wohne.... Nun möchte ich wissen ob ich sofort vom Mietvertag zrücktreten kann???

Danke!

Francy

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anonym
beantwortet von Saarland60 am 28. Oktober 2009 17:25
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Nein, das ist kein Grund für einen Rücktritt, lediglich einen Grund für eine Mietminderung im 1. Monat. Es gibt im deutschen Mietrecht kein Rücktrittsrecht von einem Mietvertrag.


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albatros
beantwortet von albatros am 28. Oktober 2009 19:19
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Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist nur möglich, wenn das Rücktrittsrecht im Mietvertrag vereinbart und die Wohnung noch nicht bezogen wurde. Ist das so aber nicht, bleibt nur die Möglichkeit der Kündigung um das Mietverhältnis einseitig zum beenden. In deinem Fall hättest du das Recht der fristlosen Kündigung, da dir der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung nicht rechtzeitig gewährt wird. Das ist ein WICHTIGER GRUND, für eine wirksame fristlose Kündigung.

Kommentar von 1221027c711343f9f81a626ec933f268smallheimwerker am 28. Oktober 2009 19:27

Hervorragend, ich wollte es ähnlich schreiben, war aber leider zu spät. MfG

Kommentar von Obelhicks am 28. Oktober 2009 22:47

genau so...DH


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 28. Oktober 2009 19:29
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Albatros hat es schon geschrieben. DIe Meitsache befindet sich nicht im vertragsgemäßen Zustand. Es ist somit die fristlose Kündigung möglich. Was evtl. noch in Frage kommen könnte wären Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, wenn bereits Kosten für den bevorstehenden Umzug aufgewendet wurden wie z.B Umzugsunternehmen schon per Vorkasse bezahlt (auch in Teilen). MfG


vincero
beantwortet von vincero am 28. Oktober 2009 18:47
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renoviert ist renoviert, da musst du nicht selber streichen. verlange auch, dass die wohnung sauber ist. bis dahin mietminderung 100% alles schriftlich machen. mängel bei einzug sofort schriftlich anmelden.

Kommentar von 1221027c711343f9f81a626ec933f268smallheimwerker am 28. Oktober 2009 19:31

Ich wäre mit einer 100% Mietminderung vorsichtig. MfG

Kommentar von Ce98f9ee9543f71cfcc9aefd0be2a726smallvincero am 28. Oktober 2009 22:19

wenn die wohnungs nicht bezugsfertig ist wofür dann bitte miete zahlen


Schlauchen77
beantwortet von Schlauchen77 am 28. Oktober 2009 17:26
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Nein, aber Entschädigung für Sonderurlaub den kannste verlangen wenn dein Chef dir den Urlaub nicht verschieben lässt.


svanny
beantwortet von svanny am 28. Oktober 2009 17:26
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Ist das mit dem 1.11. vertraglich festgelegt oder hat er gegen irgendeine Auflage im Vertrag verstoßen?


anonym
beantwortet von monster9802 am 28. Oktober 2009 17:25
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Hast du den mietvertrag schon unterschri9eben und vorliegen

Kommentar von Saarland60 am 28. Oktober 2009 17:26

Wenn der Mietvertrag nicht von allen Parteien unterschrieben wäre, könnte man gar nicht zurücktreten noch sonst etwas, denn dann gäbe es keinen Vertrag.

Kommentar von monster9802 am 28. Oktober 2009 17:30

es gibt auch vormietverträge!!!! und noch etwas: Es ngibt auch einige die den mietvertrag erst unterzeichnen beim einzug.

Kommentar von Saarland60 am 28. Oktober 2009 17:36

Ich kennen keinen einzigen Vermieter, mich selbst eingeschlossen, der einen Mietvertrag erst bei Einzug unterzeichnen lässt und vorher Geld in eine Wohnungsrenovierung investiert.

Auch ein Vormietvertrag ist im Übrigen ein Mietvertrag im vollen Umfang. Durch einen später unterzeichneten regulären Mietvertrag werden lediglich die Vertragsklauseln spezifiziert. Also auch hier gilt, dass ohne allseitige Unterschrift kein Mietvertrag vorhanden ist.


francy278
beantwortet von francy278 am 28. Oktober 2009 17:46
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also der Vertrag ist schon Unterschrieben. Und das Mietverhältnis beginnt ab 1.11.2009

Der Vermieter ist noch dabei, die Wohnung neu zu renovieren. Er verlangt aber von mir, die Wohnung komplett zu streichen. Ich verstehe nur nicht, wenn im Mietvertrag steht: ''Wohnung wird neu renoviert'' wieso ich dann streichen muss... Ausserdem wird dort gerabeitet wie ''sau''. Der Laminatboden der bereits in der Wohnung war, ist nicht abgedeckt und es liegt Bauschutt darauf und jeder läuft und arbeitet darauf... Und ich soll dann auch noch putzen!

Kommentar von 1221027c711343f9f81a626ec933f268smallheimwerker am 28. Oktober 2009 19:38

Es ist zwar unüblich in einer "renovierten" Wohnung selber streichen zu müssen, dennoch nicht unmöglich. Wichtig ist, dass solche Dinge schriftl. festgehalten werden. Wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wird und dies auch bei Übergabe festgehalten wird, so ist dies der vertragsgemäße Zustand. Steht allerdings im Vertrag/Übergabeprotokoll renoviert, gehört dazu auch die fachgerechte Ausführung und bei Rauhfaser heißt das, dass die Wände auch gestrichen sein müssen. Wichtig ist auch, dass Kratzer auf dem laminat genau aufgenommen werden, sowie alle Beschädigungen oder nicht fachgerecht ausgeführten Renovierungsarbeiten. Meine Antwort unten bezieht sich natürlich auf einen Verzug des Vermieters über den 01.11.2009 hinaus. MfG


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