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Zurück in die gesetzl. Krankenkasse als Selbständiger?

gefragt von Siam1Siam1 am 31.10.2008 um 16:13 Uhr

http://www.gutefrage.net/frage/kann-ich-als-selbstaendiger-bin-privat-krankenver...

Was ist nun richtig?: Ja oder nicht gleich oder Nein.

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versicherung x 5.661 selbstaendig x 276 gesundheitsreform x 30 gesetzliche-krankenversicherung x 27

anonym
beantwortet von Lissa am 31. Oktober 2008 16:17
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Solange du selbständig bleibst, kannst du nicht in die gesetzliche Krankenkasse zurück.

Bei einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ist es nur möglich, wenn du jünger als 55 bist und weniger als die Beitrsgsbemessungsgrenze der Krankenkasse verdienst.

Und momentan kommt man noch über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 in die gesetzliche Krankenkasse zurück.

Ab nächstem Jahr gilt dies hier:

Versicherungspflicht für alle:

Ab 2009 gilt eine allgemeine Versicherungspflicht für alle Personen.

Wer sich ab 2009 nicht krankenversichert, soll eine "Geldbuße" zahlen. Wer früher privat versichert war - und nicht inzwischen als Arbeitnehmer in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechselte - muss sich ab 2009 wieder privat versichern. Der Basistarif in der PKV (private Krankenversicherung) wird aber erst 2009 eingeführt. Nichtversicherte Personen können daher seit dem 1. Juli 2007 bereits Verträge bei privaten Versicherungsgesellschaften zum Standardtarif abschließen. Dies erfolgt ohne Risikoprüfung und zu Prämien, die den Höchstbeitrag in der GKV nicht übersteigen. Wer vorher gesetzlich versichert war, kann in eine Krankenkasse nach freier Wahl zurückkehren.

2009 wechseln die versicherten Personen dann aus dem Standardtarif in den Basistarif. Wer sich neu privat versichern will, kann von 2009 an den Basistarif oder einen anderen Tarif wählen und zu jeder anderen privaten Krankenkasse wechseln. Die versicherte Person nimmt beim Wechsel die bereits geleisteten Ansparungen für das Alter mit (so genannte Portabilität der Altersrückstellung). Dabei können Altkunden der PKV nur im ersten Halbjahr 2009 aus ihrem Vertrag in den Basistarif anderer Krankenversicherer wechseln. Anschließend ist es nur noch über 55-Jährigen oder Bedürftigen möglich, bei ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft in den Basistarif zu wechseln.

Rund 25 private Krankenversicherungen haben eine Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung der Basistarife eingelegt. Begründung: Es handelt sich um einen Eingriff in die grundrechtlich geschützten Eigentumsrechte. Die neuen Basistarife würden zu einer Quersubventionierung führen.

Durch die Gesundheitsreform sind eine Vielzahl von Wahltarifen bei der Krankenversicherung entstanden. Damit haben die gesetzliche Versicherten die Möglichkeit erhalten, zwischen verschiedenen Tarifen zu wählen. Mit einem Wahltarif lässt sich einiges an Geld sparen, doch Chancen und Risiken liegen dicht beieinander.

Bei Bedürftigen ist ein Nachweis zu erbringen, wenn sie eine gestiegene Prämie nicht mehr zahlen können. Da die private Krankenversicherung (PKV) mithin auch finanzschwache Personen in den Basistarif aufnehmen muss, wird es zu Härtefallregelungen kommen. Wer seine Bedürftigkeit nachweist, zahlt danach nur die halbe Krankenversicherungsprämie. Bei einem Hartz-IV-Empfänger, zahlt der Staat.

Die private Krankenversicherung ist somit auch verpflichtet, Arbeitslose ohne Risikoprüfung in den neuen Einheitstarif (Basistarif) aufzunehmen. Voraussetzung: Sie waren vor ihrer Arbeitslosigkeit privat versichert oder überhaupt nicht krankenversichert.

Private Krankenversicherungen:

Die privaten Krankenkassen werden in mehrfacher Weise in die Gesundheitsreform einbezogen. So müssen sie - ebenso wie die gesetzlichen Krankenkassen - alle Versicherungswilligen aufnehmen. Dieser Grundtarif (Basistarif) enthält keine Gesundheitsprüfung und auch alle freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können in diesen Versicherungstarif wechseln. Die privaten Kassen müssen ab Januar 2009 derartige Basistarife nach Alter und Geschlecht ohne eine Gesundheitsprüfung anbieten.

Bisher Privatversicherte können im 1. Halbjahr 2009 in den neuen Basistarif wechseln und ihre angesammelten Altersrückstellungen mitnehmen. Damit ist für bisher schon privat Versicherte der uneingeschränkte Wechsel in den günstigeren Basistarif nur im ersten Halbjahr 2009 möglich. Danach kommt ein Wechsel in den Basistarif in der eigenen Krankenkasse nur noch in Betracht, wenn die Versicherten über 55 Jahre alt oder hilfsbedürftig sind.

Der monatliche Beitrag darf im Basistarif 500 Euro nicht überschreiten. Auch dürfen bei dieser Prämie keine Zuschläge für Vorerkrankungen erhoben werden. Kann der Versicherte den Krankenkassenbeitrag wegen seines geringen Einkommens nicht alleine zahlen, müssen die privaten Kassen den Tarif reduzieren. Bei besonders geringem Einkommen sind die Sozialbehörden verpflichtet, sich bis zu einem Betrag von 125 Euro zu beteiligen. Eine finanzielle Beteiligung über Einzahlungen in den Gesundheitsfonds ist für die Privatkassen (noch) nicht vorgesehen.

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/gesundheitsreform.htm

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 31. Oktober 2008 16:20

DH!!!,ist nicht für mich,sondern für eine Bekannte,blicke auch nicht durch den Dschungel,werde Deinen Beitrag aufmerksam durchlesen.


Fujikago
beantwortet von Fujikago am 31. Oktober 2008 16:17
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Habe mal gehört, das das nicht so einfach sein soll...


Sommersonne123
beantwortet von Sommersonne123 am 31. Oktober 2008 16:16
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Es ist nicht so einfach, wieder in die Gesetzliche zu wechseln... die Krankenkasse muss deinen Antrag nicht annehmen. Bleibst du weiterhin selbständig?


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