Meine Mama arbeitet allein in einer Süßigkeitenfabrik,da eine Kollegin in Elternzeit gegangen ist und der Chef zur Zeit niemanden Neues einstellen möchte.Doch ist es zulässig,dass sie nur in der Mittagspause zur Toilette gehen darf?

Nein, das ist nicht zulässig. Ein Chef kann seinen Angestellten nicht verbieten zur Toilette zu gehen!

na ja, spätestens wenn sie ne pfütze macht, wird der chef ihr erlauben, ausser der reihe austreten zu dürfen...

irgendwie scheint dieser Chef vom Leibeigentum/Sklaverei nahtlos in die Moderne gewechselt zu sein......kopfschüttel

Das ist nicht zulässig - Deine Mama kann gehen wenn sie muss, und da muss sich der Chef mit abfinden. Auch kann sie wegen "Toilettengang" nicht entlassen werden.
Das es solche Chefs heutzutage noch gibt.... Dem gehört ein Pfropfen vorne rein, dann weiss er wie das ist...
Ganz alleine in einer Fabrik? Aber nichtsdestotrotz muss ihr möglich sein auf die Toilette gehen zu können wenn sie muss!

Na da soll ihr Chef das mal vormachen! Eindeutig ist diese Regelung nicht erlaubt. Wenn ich aufs Klo muß dann muß ich.
Eindeutig nein. Sie sollte sich so schnell wie möglich an den Betriebsrat wenden. Da es sich um eine Fabrik handelt, gehe ich mal davon aus, dass es einen Betriebsrat gibt.
sheela2011 am 26. Januar 2008 20:55 Äh, Betriebsrat bei zwei Mitarbeitern?
Du hast von einer Süßigkeitenfabrik geschrieben. Da gehe ich mal stark davon aus, dass mehr als zwei Mitarbeiter dort arbeiten.
sheela2011 am 26. Januar 2008 21:09 Ich nicht, habe lediglich deine Antwort kommentiert, selinka hat geschrieben und auch das Ihre Mutter ganz alleine da arbeitet.
Oh Sorry. Da hast Du natürlich recht. :-). Trotzdem: Bei einer Fabrik gehe ich davon aus, dass es auch Verwaltung etc gibt. Selbst wenn in der Produktionsstätte selbst nur zwei Mitarbeiter arbeiten.

ganz einfach - ist nicht zulässig, sie kann auf die Toilette gehen wen und wann sie muss. Solche Bestimmungen sind einfach eine unüberlegze Frechheit.

weiss nicht aber vieleicht wäre es eine möglichkeit sich ein attest vom arzt zu holen das sie regelmäßig oder häufig auf toilette muss, hat ein kolelege von mir mal gemacht / oder eher gehabt

hm, in der Schule gibt es extra nach jeweils 95 Minuten eine längere Pause von 15 Minuten, so lange kann man von Schülern erwarten, daß sie nicht aufs Klo gehen. Und wenn man so etwas von Schülern erwarten kann, dann auch von Erwachsenen. Und grundsätzlich gilt ja auch, für Toilettengänge sind Pausen da. Nur wenn du sagst, die Mittagspause ist die einzige Pause am Tag, finde ich das etwas wenig. Und das kann man eigentlich nicht erwarten, daß sie nur dann einmal die Blase entleert. Nun kenne ich natürlich den Ablauf in diesem Betrieb nicht. Ist es technich nicht machbar, daß sie mal für ein paar Minuten ihren Arbeitsplatz verläßt?
sheela2011 am 26. Januar 2008 20:58 Entschuldige mal, weißt Du was Du da schreibst? Fang Du einmal morgens um 7.OO Uhr an zu arbeiten und warte dann bis 11.30 oder 12.00 Uhr bis Du Mittag hast und zur Toilette darfst / kannst. Du kannst Äpfel nicht mit Birnen vergleichen.
Oh Frank. Von Arbeitsrecht hast Du noch nicht wirklich was gehört, oder?
critter am 26. Januar 2008 21:40 Hallo Troll, das meinst Du doch jetzt nicht wohl ernst?!
Lade dir mal die PDF datei runter(www.anwalt.de/rechtstipps/pdf.php?id=191), dort steht ganz klar geschrieben ,wenn ein Lehrer einem Schüler den gang zur toilette verwehrt macht er sich Strafbar wegen: • Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB (Schüler und Studenten) • Misshandlung Schutzbefohlener gemäß § 225 I StGB (Schüler) • Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB (Schüler) • Nötigung gemäß § 240 I StGB (Schüler und Studenten) • Beleidigung gemäß § 185 StGB (Schüler und Studenten)