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zur privaten Insolvenz

gefragt von xxyyvv am 07.03.2008 um 22:59 Uhr

Hallo nochmal. Mein Kumpel möchte von mir einen Schuldschein für seinen Insolvenzverwalter haben, damit alle Gläubiger benannt sind. Ich dachte daran, mir seine Schuld abarbeiten zu lassen. Weiß jemand, ob diese Schuld dann mit ins Insolvensvolumen fließt, ob sie einklagbar wäre usw...?


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Reply


tigrib
beantwortet von tigrib am 7. März 2008 23:17
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Ich glaube nicht, daß Du je Dein Geld wiedersiehst, laß ihn abarbeiten, wenn er dazu taugt!


anjanni
beantwortet von anjanni am 7. März 2008 23:25
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Ob das in die Insolvenz einfließt - keine Ahnung.

Aber: Du denkst ja dran, daß Du den Kumpel auch ordentlich anmelden und versichern mußt, wenn er Dir hilft? Schließlich bekommt er zwar kein Geld, aber Du rechnest das ja auf - und das ist wie Geld.

Ich würde das bei der Insolvenz dann nicht anmelden. Wer weiß, wie die das wieder verrechnen... Und wer sollte auch davon profitieren? Laß Dir von Deinem Kumpel unterschreiben, wie viele Stunden er zum Abarbeiten seiner Schuld leisten muß. Und dann geht's los.


Zwenne
beantwortet von Zwenne am 8. März 2008 12:59
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Es gibt 2 Möglichkeiten: Gib ihm schriflich, dass du verzichtest und aus die Maus. Oder du MUSST anmelden (das sollte schon im Interesse deines Freundes sein), ansonsten kannst du nachher beantragen, dass die Restschuldbefreiung versagt wird, da ja nicht alle Gläubiger angegeben wurden.




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