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zur nebenkosten abrechnung

gefragt von blacki30 am 24.03.2008 um 18:47 Uhr

hallo zusammen ahbe meine nebenkostenabrechnug bekommen ich bezahle im monat 130 euro das sind im jahr 1560 euro wir sollen 570 euro nachzahlen weil die gebaudevericherung so hoch ist wir solen davon 808 euro im jhr zahlen und haftplicht 180 euro für 120 qw 3 personen sollen dann 2129 an nebenkosten im jahr zahlen das andere srimt alles wollte wissen ob das richtig ist vieln dank im vorraus


Reply


mitra54
beantwortet von mitra54 am 24. März 2008 19:01
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Gehe am besten zum Mieterbund und laß die Nebenkostenabrechnung prüfen.


baerenstark
beantwortet von baerenstark am 24. März 2008 18:50
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808€ Gebäudeversicherung für eine Wohnung ist doch sehr hoch. Hier sollte man sich die Unterlagen des Vermieters zeigen lassen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 24. März 2008 18:55
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das kann nicht stimmen, oder habt ihr einen ganzen Block gemietet. Die Gebäuderversicherung steigt auch wenn sie mal erhöhrt wird bestimmt nicht so stark an. Die Versicherungskosten sind eher der kleinere Teil der Nebenkosten. ich weiß aber nicht was ihr sonst so an Heizung und Wasser verbraucht


anonym
beantwortet von blacki30 am 24. März 2008 18:58
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wasser 164 euro im jahr heizung garnicht die sind von der stad werke da wir gazheizung haben


Joger
beantwortet von Joger am 24. März 2008 19:01
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Tut mir leid, aber ohne Punkt und Komma, weiß der Leser gar nicht, wo er ein- und ausatmen soll.





anonym
beantwortet von blacki30 am 24. März 2008 19:01
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ich mus dazu sagen es war früher ein geschäft und unter uns ist noch eins aber trotzdem es ist jetz ien wohnung und wer bezahlt schon 2129 an nebenkosten im jahr insgesamt auf miete


andreas48
beantwortet von andreas48 am 24. März 2008 19:06
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etwas konkreter formuliert, ist es bestimmt einfacher zu antworten, aber:

  1. die Wert der Gebäudeversicherung ist zu hoch

  2. die Haftpflichtversicherung des Grundstückeigentümers darf, soweit ich weiß nicht umgelegt werden

  3. die Beträge sind anteiig auf die belegten einheiten umzurechnen, hat ein vermieter etwas nciht vermietet ist das sein problem und nicht eurer, dh. erkann diese Kosten ebenfalls nicht umlegen

  4. Mieterbund zur Prüfung dieses Bescheids verwenden


anonym
beantwortet von Rolfe am 24. März 2008 21:26
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Der Vermieter trägt die Beweislast für die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung. Man könnte es als Mieter drauf ankommen lassen und wegen fehlender Nachvollziehbarkeit der Nebenkostenabrechnung nichts zahlen. Gekündigt werden kann man wegen Nichtzahlung der Nebenkostenabrechnung erst dann, wenn der Vermieter ein rechtskräftiges Urteil vor Gericht ertritten und der Mieter 2 Monate danach immer noch nicht gezahlt hat. Soll der Vermieter doch erst mal die Richtigkeit der NK-Abrechnung beweisen. Übrigens hat der Vermieter aus Wirtschaftlichkeitsgründen eine günstige Versicherung zu wählen und bei unverhältnismässiger Erhöhung der Versicherungsbeiträge notfalls auch die Versicherung zu kündigen und eine günstigere Versicherung abzuschliessen. Bei jeder Erhöhung der Beiträge gibt es ein Sonderkündigungsrecht, wovon der Vermieter im Interesse der Mieter Gebrauch machen muss, wenn sich dadurch die Bedingungen nicht wesentlich nachteilig ändern.


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