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Zur Kurzarbeit eine Frage. Kann ich,da der Urlaubsanspruch bestehen bleibt,wie folgt rechnen??

gefragt von RalfSchmidt am 11.05.2009 um 12:43 Uhr

In unserer Firma haben wir eine 50% Kurzarbeit bei 40 Std. Woche. Ich arbeite 14 Tage und stehe dann dem Arbeitsamt 14 Tage zur Verfügung. Nehme ich nun in den 14 Tagen, die ich eigentlich in der Firma wäre meinen Uraub, kann ich dann wieder 14 Tage zuhause bleiben, bzw. dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen, oder muss ich in die Firma??


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zj1000
beantwortet von zj1000 am 11. Mai 2009 12:44
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Das kann Dir nur Deine Firma beantworten.


anjaj
beantwortet von anjaj am 11. Mai 2009 12:49
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Du kannst keinen Urlaub in der Kurzarbeit nehmen.Außer du hattest in vor der Ku.Arbeit schon eingereicht.


anjaj
beantwortet von anjaj am 11. Mai 2009 12:57
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Zumindest nicht in den Tagen,wo du Kurz hast.Wir haben auch Kurz.Letzte Woche Von Mitw.-Don.Ich wollte Mo.&Dien.Urlaub nehmen,das ging nicht.Du kannst deinen Urlaub in der Zeit nehmen,wo du Arbeiten gehen müßtest.


anonym
beantwortet von sanbrasil am 16. Mai 2009 11:21
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Kurzarbeit darf nur nicht vereinbart werden, wenn Urlaub davor UND danach genommen wird. Ansonsten ist die Absprache bezüglich Urlaub eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es scheint mir logisch zu sein, dass Urlaubstage aus der Berechnung ausgeschlossen werden sollten (z.B. bei einem Monat mit 5 Freitage - Kurzarbeit - und 2 Wochen Urlaub, Kurzarbeit wäre zu verteilen in den 3 übrigen Freitage: 2 Wochen Urlaub + 3 Tage Kurzarbeit in diesem Monat), ansonsten wärst du den ganzen Monat zu Hause (hälftig im Urlaub und hälftig wegen Kurzarbeit).


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