Meine Freundin und ich haben folgendes problem. Sie ist arbeitssuchend kriegt aber kein Geld von amt, da wir zusammen wohnen und ich zu viel verdiene, jetzt hat sich die Krankenkasse gemeldet und gesagt das ihr Versichrungsschutz abgelaufen ist da keine Beiträge mehr bezahlt werden, Familienversichert kann sie nicht mehr gemeldet werden, also steht sie jetzt ohne Versicherung da, nun sagte die >Frau von der Versicherung das sie sich selber Versichern kann für ca. 155€ gibt es auch noch einen anderen weg wie sie sich Versichern kann? über mich wird es schwer da ich eine Freie Heilfürsorge habe.

Soweit ich das neue Gesetz, also die Gesundheitsreform kenne, muss jeder ab 1.1.2009 spätestens versichert sein. Manche auch schon früher. Wer nicht versichert ist und erwischt wird, zahlt dann ab dem versicherungspflichtigem Zeitpunkt, nehmen wir einfachshalber 1.1., den doppelten Beitrag, welcher fällig gewesen wäre. Der letzte Versicherer muss einem aufnehmen. Ist es ein privater Versicherer, wird es der Basistrarif. Also, je nach Alter können da mal monatlich 1000 € oder 1200 € im Monat kosten. Die Dame von der Versicherung hat keine Ahnung, außer sie will Deine Freundlin rückwirkend zum Ablauf des alten Vertrages, ggf. 1.1.2009 versichern. So n Kündigung bahnt sich ja über Monate an und ist ja oft rückwirkend, wegen fehlender Beiträge.

Hallo, also ich denke, das eine Versicherung bei Ihrer "alten kasse" sinnvoll ist, denn sonst wäre noch Privat versichern und das wird bestimmt teurer. Specht doch das Thema mal mit der krankenkasse durch, die sind in solchen Dingen geschult und geben hilfreiche Antworten.

nein Sie muss sich selbst versichern, denkt dabei an die seid 07 gültige Versicherungspflicht, selbst für eine entstandene Versicherungslücke wie zur zeit seid ablauf muss Sie die Beiträge nachzahlen

Will euch auch icht soviel Angst machen, vielleicht bekommt man es auch bedeutend günstiger hin. Jedoch ist drauf zu achten: KEINE LÜCKE AB DER PFLICHTVERSICHERUNG

warum sagt ihr denn nicht ihr seid eine wg? wäre cleverer gewesen!
bitmap am 5. März 2009 18:47 Dazu hätte man schon Widerspruch gegen den 1. negativen Bescheid einlegen müssen. Wer weiß wann das war. Die Frist für einen Widerspruch ist aber lediglich 1 Monat.
''zahlt dann ab dem versicherungspflichtigem Zeitpunkt, ..., den doppelten Beitrag, welcher fällig gewesen wäre''
Rechtsgrundlage?
§186,ABs. 11 SGBV (Sozialgesetzbuch)