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Zum thema Behinderte..mal eine Frage zur Geschäftstüchtigkeit...

gefragt von EngelsherzEngelsherz am 27.05.2009 um 8:18 Uhr

Wir haben selber ein behindertes Kind und dadurch mit anderen familie zu tun die ebenfalls behinderte Kinder haben.Nun ist mir da was zu Ohren gekommen das regt mich unheimlich auf...da ist eine familie die ziemlich viele Schulden haben.Unter anderem auch bei der guten alten Telekom.Der Sohn der Familie ist 24 und zu 100% geistig und körperlich schwerbehindert.er arbeitet bei der Lebenshilfe.Nun hat mir der Vater ganz stolz erzählt das er den neuen Telefonanschluss sowie das Internet alles auf den Jungen angemeldet hat... Der Junge kann das alles nicht nutzen und kann auch garnicht selber entscheiden.Nun meine Frage ...darf der vater sowas und ist der Sohn überhaupt geschäftstüchtig?Ich finde es hundsgemein...die familie ist wirklich dafür bekannt sich ständig finanziell zu weit aus dem fenster zu lehnen..soll nun auch noch der behinderte sohn mit schulden da stehen??

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Recht x 35.216 finanzen x 23.711 Behinderte x 63

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anonym
beantwortet von steffi12345 am 27. Mai 2009 08:27
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nein rechtlich kann ich mir nicht vorstellen das das ist,da wenns um ne kündigung geht der behinderte sohn unterschreiben muß das darf echt nicht wahr sein kopfschüttelwas es nur für menschen gibt

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 27. Mai 2009 08:36

ich habe da irgenwie einen dussel mit oder ich schaue da besonders drauf..ich weiss es echt nicht...zur zeit bin ich wirklich regelrecht von solch unmoralischen menschen umgeben.Der Junge hat ein girokonto und tätigt sogar Bankbewegungen...alles in dem namen des Sohnes und wirklichkeit unterschreibt der Vater mit dem Namen des Sohnes absolut abartig

Kommentar von Ruedi am 27. Mai 2009 09:55

Wenn der Vater mit dem Namen des Sohnes unterschreibt, solltest Du ihn anzeigen wegen Urkundenfälschung.


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Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 27. Mai 2009 08:21
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Unglaublich....


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 27. Mai 2009 08:25
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Da fehlen einem die Worte, ich denke, das ist auch sittenwidrig, was die Eltern da gemacht haben: Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, wirksame Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der rechtlich bedeutsam Handelnde muß ein Mindestmaß an Einsicht besitzen, um Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Um den Handelnden vor Rechtsgeschäften zu schützen, die er überhaupt nicht durchschauen kann, gibt es eine Regelung zur Geschäftsfähigkeit. Regelmäßig ist man daher erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres voll geschäftsfähig. Minderjährige und geistig Behinderte sind beschränkt geschäftsfähig oder gar geschäftsunfähig, da sie regelmäßig nicht in der Lage sind, die Folgen eines Rechtsgeschäftes abzusehen. Das Gesetz schützt sie daher.http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/zivr/1792 Dir wünsche ich viel Kraft und Stärke und viele schöne Stunden mit Eurem Kind.


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 27. Mai 2009 08:25
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Das find ich eine Frechheit!!! Da fehlen mir wirklich die Worte!


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 27. Mai 2009 08:22
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Er ist höchstwahrscheinlich nicht geschäftsfähig und die Eltern haben in dem Fall den Vormund. Somit ist das rechtlich kein Problem.

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 27. Mai 2009 08:26

Ich weiß aber auch, daß Vertreter von sich aus sowas vorschlagen, wenn sie ihre Haustürgeschäfte abwickeln.


wernilein
beantwortet von wernilein am 27. Mai 2009 08:20
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Moralisch ist das sehr verwerflich,ob es rechtlich okay ist müssten entsprechende Stellen entscheiden,..


cobrix
beantwortet von cobrix am 27. Mai 2009 08:23
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Ich meine das es rechtlich sogar geht. Auch kann man beispielsweise die kfz- Versicherung auf den Behinderten abschliessen und erhält somit günstigere Prämien... Aber grundsätzlich finde ich das moralisch auch absolut nicht in Ordnung!


anonym
beantwortet von Nanation am 27. Mai 2009 08:50
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Natürlich klingt es unfair, ABER

1) wenn er nicht geschäftsfähig ist, dann haften ohnehin die Eltern, egal wen sie in ihrer Bauernschläue auf den Vertrag geschrieben haben

und

2) Ich denke, dass es zT sogar gewollt ist die behinderten Kinder anzumelden, eben um Vorteile zu nutzen siehe Befreiung Rundfunkgebühren weiter oben). Mein Auto ist auch auf meinen 4 jährigen Sohn zugelassen, weil nur er die steuerlichen Vorteile nutzen kann.

Kommentar von Ruedi am 27. Mai 2009 09:58

Wie hast Du es geschafft, das Kfz auf Deinen 4jährigen Sohn zuzulassen, obwohl der Junge doch gar keinen Personalausweis besitzt? Und wie habt Ihr das mit der Kfz-Versicherung geregelt? Abweichender Halter?? Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber das klingt für mich recht dubios.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 28. Mai 2009 08:36

das versteh ich ehrlich gesagt auch grade garnicht...???

Kommentar von Drachentoeter am 30. Mai 2009 16:05

Kann ich dir erklären. Ein Schwerbehinderter der eines der Merkzeichen aG oder Bl in seine Schwerbehinderten Ausweis hat kann ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug von der Kfz Steuer befreien lassen. Da gibt es dann eine Sonderregelung falls ein Kind der Inhaber eines solchen Ausweis ist, dann könne die Eltern ihr Fahrzeug auf das Kind zulassen. Das mit der Kfz Versicherung ist kein Problem Versicherungsnehmer und Halter des Fahrzeug könne unterschiedliche Personen sein. Dubios ist da gar nichts.


Schnuffeltuch
beantwortet von Schnuffeltuch am 27. Mai 2009 08:26
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Das nennt man Betrug oder arglistige Täuschung. Es sei den, sie nutzen eine Vergünstigung die sich aus der Schwerbehinderung ergibt. Z.B das Merkzeichen "Rf" für Rundfunk und Fernsehgebührenbefreiung

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 27. Mai 2009 08:28

Das wäre dann aber eher bei der GEZ und nicht bei der Telekom oder bei der Autosteuer vielleicht, dagegen hätte ja niemand etwas.

Kommentar von 317de5732938a12dce0335536a9bd806smallSchnuffeltuch am 27. Mai 2009 08:36

Man bekommt im Rahmen diese Merkzeichen auch bei der Telekom eine Ermäßigung.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 27. Mai 2009 08:38

Um gottes willen nein.das leben mit einem behindertem Kind ist wahrhaftig nicht immer einfach..ich versteh wenn er vergünstigungen nutzen würde ..das tun wir auch.aber auf unseren Namen oder im Namen des Kindes aber mit unserem Namen drunter.Es geht hier um bereicherung.ausserdem find ich es link weil er ja sozusagen auch die telekom betrügt...er nutzt ja den anschluss und nicht der behinderte sohn..

Kommentar von 317de5732938a12dce0335536a9bd806smallSchnuffeltuch am 27. Mai 2009 08:40

Wie viele tun das? Den Staat betrügen, da letztentlich kommen die Gelder her. Sowohl die GEZ und auch die Telekom holen sich das Geld zurück.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 27. Mai 2009 08:48

ja aber von wem? der Junge steht da mit schulden weil der Vater die gemacht hat...

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 27. Mai 2009 08:43

Wenn es um Vergünstigungen geht, dann heißt es nicht, daß der Sohn davon unbedingt einen Nutzen haben soll. Wenn beim Auto auch das Steuer geringer oder gar ganz wegfällt, dann heißt es nicht, daß man das Kind damit Tag und Nacht kutschieren soll.


anonym
beantwortet von claudia3474 am 27. Mai 2009 08:23
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nee der darf das nicht. kann der sohn lesen und schreiben??? wenn einer kommt und sagt zu hin. sind sie da mit einverstanden das ihr vater telefon angemeldet hat???? wenn er sagt ja dann kann mann nichts machen. am besten ist. du rufst da mal an. und erkündigst dich... ob es für dich were....

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 27. Mai 2009 08:24

Das kannst du doch gar nicht wissen! Wenn sie schreibt, daß der Sohn zu 100% geistig behindert ist, dürfen die Eltern Entscheidungen für das Kind treffen, weil es nie geschäftsfähig sein wird.

Kommentar von 317de5732938a12dce0335536a9bd806smallSchnuffeltuch am 27. Mai 2009 08:27

Jedoch nur, wenn die Eltern auch wirklich die gesetzlichen Betreuer sind. Grundsätzlich ist man ab 18 jahren volljährig.

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 27. Mai 2009 08:31

Na, das wird wohl in diesem Fall so sein.

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 27. Mai 2009 08:31

Na, das wird wohl in diesem Fall so sein.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 27. Mai 2009 08:27

der Junge ist definitiv nicht geschäftsfähig.aber der vater hat alles auch mit dem Namen des Sohnes unterschrieben ..nicht mit seinem.Was ist nun wenn die rechnungen nicht gezahlt werden?beokmmt dann der Junge die schulden über geholzt?Ich finde das total schrecklich und bin mit dem vater ziemlich aneinander gerauscht und der will mir erzählen das das rechtlich total okay ist...

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 27. Mai 2009 08:37

Wenn ich mich nicht irre, bekommen Familien mit behinderten Kinder ein paar freie Tarife beim Telekom.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 27. Mai 2009 08:45

ja das hatte der vater wohl auch alles durch...er hat mir vor ein paar monaten erzählt das seine schulden bei der telekom vierstellig sind..und gestern erzählte er ganz stolz das er jetzt wieder telefon und internet hat.Auf meine Frage ob er seine schulden bezahlt hat ,da fing der an zu grinsen und meinte :Neeeee,ich habe alles in ericks Namen gemacht.Ich habe gefragt mit wessen namen er unterschrieben hat und er lacht laut los und sagt na mit ericks namen ..doch nicht mit meinem den hätten wir den vertrag ja nicht bekommen.Daraufhin habe ich ihn gefragt wer die schulden bekommt wenn er die rechnungen auch wieder nicht bezahlt,da sagt der doch glatt:na erick ..aber fass nen nackten mann in die Tasche ..der Junge hat doch nichts. ich war sowas von geschockt da habe ich echt stunden für gebraucht um mich zu sammeln...wie pervers ist sowas denn?

Kommentar von Nanation am 27. Mai 2009 08:52

Der Junge hat doch bestimmt auch jemanden im Jugendamt (o.ä.) der für ihn zuständig ist. Wenn du Angst hast, dass der Vater ihn auch in die Schulden zieht, dann ruf doch dort mal an.

Und das mit dem nackten Mann stimmt nicht, wenn der Junge bei der Lebenshilfe arbeitet, dann hat er Geld, dass man ihm potentiell wegnehmen kann - vor allem wenn er noch bei den Eltern wohnt


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