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zum Italienischen Recht/Gesetz

gefragt von silentsoul2006 am 01.11.2009 um 17:56 Uhr

Hallo, bin eigentlich italienische Staatsbürgerin, habe aber keine Ahnung vom italienischen Gesetz, daher meine Frage: Jemand ist gestorben, hat ein Haus an 7 erwachsene Kinder vererbt. Jetzt hat eines dieser Kinder entschieden, sich in diesem Haus abzusetzen und es in ein Bed&Breakfast Hotel zu verwandeln, ohne die restlichen Geschwister zu fragen. (zur Information: 3 dieser Kinder leben in Deutschland, der Rest in Italien) Kann man dagegen vorgehen? Ist das überhaupt möglich, wenn alle geerbt haben? Im Voraus schon einaml vielen Dank. MfG


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anonym
beantwortet von diabo am 1. November 2009 18:07
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Hmmmmm, also, jeder der etwas geerbt hat, hat ein Mitsprache Recht.Selbst wenn alle der Personen, die einen Teil geerbt haben, und ein B&B Hotel zu eröffnen wollen, so können alle anderen Erben nicht einfach die (eine) Partei ausspielen und hinter dem Rücken dieser Person ein Geschäft aufbauen.Erst wenn alle einstimmig Zustimmen, ansonsten nicht.Jeder hat seinen Teil bekommen, und kann dann selber bestimmen, was derjenige mit seinem geerbten Teil macht.Jedes Gericht muss zu Gunsten der einen Partei entscheiden, denn der geerbte Teil ist Privateigentum!!!................. the devil


treichel
beantwortet von treichel am 2. November 2009 00:53
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