Guten Tag, ich habe vor kurzem ein Gebrauchtwagen gekauft, den das Autohaus aus dre Schweiz gekauft hat.
Nun ist meine Frage, kann es sein das die Bank wo ich das Dahrlehn aufgenommen habe um das Auto zu finanizeren die Zulassungsbescheinigung Teil 2 Behalten hat?#
GIbt es in der Schweiz sowaswie eine zulassungsbescheinigung Teil 2?
Weil ich habe Nur zulassungsbescheinigung teil 1.
Auto war aus erster hand und war davor in der Schweiz angemeldet.
Die Bank will eine Sicherheit und daher hat sie den Fahrzeugbrief behalten. Ohne diesen kannst Du das Auto nicht verkaufen