Zuhause ausgezogen, Mutter zahlt gar nichts und behält Kindergeld ein. Helft mir!

6 Antworten

Geh einfach zur Kindergeldkasse und beantrage, dass das Geld auf dein Konto überwiesen wird. Da dein Vater Unterhalt bezahlt, steht möglicherweise ein Teil des Kindergeldes ihm zu, der andere Teil aber dir.

Die Familienkasse überweist das Kindergeld auf Antrag an den Elternteil, der den höheren Unterhalt zahlt, hier der Vater. An das Kind wird erst überwiesen, wenn die Eltern unterhalb des Kindergeldes Unterhalt bezahlen. mrjohn würde von der Familienkasse nichts bekommen.

@Alfred06

Bei erwachsenen Kindern siehts aber anders aus.

@guinan

Nein. Die Familienkasse überweist Kindergeld nur an das Kind, wenn die Eltern Unterhalt unterhalb des Kindergeldes zahlen. Das ist hier nicht der Fall.

Den Kindergeldanspruch kannst du dir per Abzweigzungsantrag direkt ausbezahlen lassen: http://www.kindergeld.org/wp-content/uploads/2013/10/Kg11e-Antrag-anteilige-Auszahlung-des-Kindergeldes.pdf

Ob deine Mutter überhaupt noch unterhaltsverpflichtet wäre, kann ich der Fallschilderung nach nicht beurteilen.

G imager761

"(1) 1Ist ein Kind von keinem der Anspruchsberechtigten in den Haushalt aufgenommen (vgl. aber A 8 Abs. 2), so erhält derjenige das Kindergeld, der dem Kind (laufend) Barunterhalt zahlt. 2Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhalt, steht das Kindergeld vorrangig demjenigen zu, der dem Kind (laufend) den höheren Unterhalt zahlt."

Melde Dich bei der Kindergeldkasse. Du wohnst nicht mehr zu Hause . Sie möchten das Geld doch bitte an Dich überweisen. Wie, das wird Dir mitgeteilt. Geh persönlich dahin.

"(1) 1Ist ein Kind von keinem der Anspruchsberechtigten in den Haushalt aufgenommen (vgl. aber A 8 Abs. 2), so erhält derjenige das Kindergeld, der dem Kind (laufend) Barunterhalt zahlt. 2Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhalt, steht das Kindergeld vorrangig demjenigen zu, der dem Kind (laufend) den höheren Unterhalt zahlt."

Geh zum Amt und teile denen mit, dass das Kindergeld künftig direkt an dich ausgezahlt wird.

"(1) 1Ist ein Kind von keinem der Anspruchsberechtigten in den Haushalt aufgenommen (vgl. aber A 8 Abs. 2), so erhält derjenige das Kindergeld, der dem Kind (laufend) Barunterhalt zahlt. 2Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhalt, steht das Kindergeld vorrangig demjenigen zu, der dem Kind (laufend) den höheren Unterhalt zahlt."

Geh zur Familienkasse und beantrage die Abzweigung des Kindergeldes. Das ist möglich, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst und es deine Mutter nicht auszahlt (Voraussetzung Volljährigkeit). Solltest du noch nicht volljährig sein, dann könnte dein Vater das Kindergeld beantragen und dir geben.