gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Zugfahrzeug: 3t, Anhänger 1,8t, darf ich das Gespann mit dem BE Führerschein fahren?

gefragt von HansM am 26.10.2007 um 21:16 Uhr

Ich habe eine Frage zu dem BE Führerschein. Darf ich damit ein Gespann aus einem 3t Zugfahrzeug und einem 1,8t Anhänger bewegen. Die Gewichtsangaben beziehen sich jeweils auf das maximale Gesamtgewicht! Wenn nicht, welche Führerscheinklasse brauche ich dafür?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Führerschein (2553)
Anhänger (179)
Nutzfahrzeuge (32)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von danilosch am 26. Oktober 2007 21:23
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also in den führerscheinklassen steht bei BE "ein Fahrzeug das unter Klasse B (bis 3500KG) fällt in verbindung mit einem Anhänger über 750KG." Also wenn dein Auto etc. denn Hänger ziehen darf kannst du das meiner Meinung nach mit BE fahren.


anonym
beantwortet von andy1971 am 28. Oktober 2007 16:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja darfst du, mit einem B-Schein darf man LKW mit einem Höchst zulässigen Gesamtgewicht mit bis zu 3,5 Tonnen lenken. Mit E Schein darf man einen Hänger der ein Höchst zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 Kg hat. Man kann aber mit einem Pkw der zB. 1200 Kg ha keinen Hänger ziehen der zB. 2 Tonnen hat. Das Verhältnis zw. Zugfahrzeug und Anhänger mus Stimmen. Damit manauch zum stehen kommt. Genaues verhältnis weis ich auch nicht kmmt darauf an ob hänger gebremst oder nicht.

Kommentar von danilosch am 28. Oktober 2007 17:10

Gewichtsverhältnis PKW - Hänger bei auflaufgebremsten Hängern 1:1 bie Zügen mit durchgehender Bremsanlage 1:1,5 mache gerade CE, da lernt man solch tolle sachen!



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen



Verwandte Tipps

    Gegen Blattläuse und als Dünger

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.