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zu zweit eine 95m² Wohnung und das Amt zahlt. WARUM?

gefragt von tiwi325 am 15.07.2008 um 18:03 Uhr

Die Mutter(55) meiner Freundin wohnt mit ihrem Sohn(16) in einer 95m² großen Wohnung in Bremen. Vor 2 Jahren ist die jüngste Tochter ausgezogen. Die Mutter ist gehbehindert (50%) und der Sohn seit ca. 1,5 Jahren Epileptiker und bekam vor 3-4 Monaten seinen Pass mit 60%. Sie wohnen allerdings in der 4. und 5. Etage, die Wohnung hat noch eine eigene Wendeltreppe und die beiden Zimmer im Obergeschoss werden nicht genutzt. Nun war Besagte beim Amt um die weitere Übernahme der Miete zu klären und dieses wird weiterhin geschehen, allerdings müsse sie wahrscheinlich einen Eigenanteil von 38€ tragen. WIE KANN ES SOETWAS GEBEN? Größere Familien bekommen kleinere Wohnungen, MÜSSEN umziehen.


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Reply


anonym
beantwortet von Lucas am 15. Juli 2008 18:11
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Eins hat Gesellschaften immer schon geschadet, und wir deutsche sind darin die wahren Weltmeister: Im neidvoll auf andere blicken...

Kommentar von B7ad84e68d1a7269e7dd1541fa8ed9absmallmashstettler am 15. Juli 2008 18:20

Vielen Dank!!! Treffender hab ich leider nicht beschreiben können....

Kommentar von Kaldex am 15. Juli 2008 21:30

Ihr solltet aber schon genau hingucken, ob jemand unverdiente Vorteile hat. Diese sollten schon kritisiert werden (dürfen). Hat nix mit Neid zu tun.Im aktuellen Fall finde ich nix zu kritisiern - siehe meine Antwort unten.

Kommentar von tiwi325 am 15. Juli 2008 22:04

richtig, der rasen des nachbarn ist immer grüner und feiner als der eigene, aber darum geht es hier doch gar nicht. eingezogen ist sie übrigens mit 5 kindern die nach und nach ausgezogen sind, also war die wohnung ursprünglich für 6 personen und nun für 2?


pegolina
beantwortet von pegolina am 15. Juli 2008 18:06
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Das solltest du den zuständigen Sachbearbeiter fragen. Vielleicht kann man diesen kranken Menschen den Umzug nicht zumuten und zahlt nur das , was auch eine gleiche kleinere kostet.


Berserker
beantwortet von Berserker am 15. Juli 2008 18:07
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Diese Frage können wir Dir sicherlich nicht beantworten. Beamte sind da manchmal etwas eigensinnig


mashstettler
beantwortet von mashstettler am 15. Juli 2008 18:19
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Bist du neidisch darauf oder stört es dich nur, weil andere wegen den beiden jetzt nachteile haben??? Ich finde so eine Frage schon etwas unverschämt!!! Wenn beide voll arbeiten gehen könnten, dann würde ich deine Frage verstehen... Aber so??? Sei doch froh, dass die beiden da wohnen dürfen.... Das Amt muß denen den Umzug finanzieren, Krankheitsbedingt!!! Schon mal daran gedacht?? Weitere kosten!!!Es kann aber auch sein, was du noch nicht weißt, dass es schon im Sinne des Sachbearbeiters ist, dass eine günstigere Wohnung bezogen wird... Vielleicht, dauert die Umsetzung aufgrund der Begebenheiten usw.
@Berserker - warum wird denn hier von "wir" ausgegangen???? Ich denke, dass man sich auch mal informieren sollte, bevor man eigensinnig antwortet, weil man nicht weiß, wie Beamte manchmal sind...... Teilweise sind da nicht mehr viele mit Beamtenstatus.......

Kommentar von tiwi325 am 15. Juli 2008 22:00

die kosten für den umzug sind einmalig und nicht so hoch, es sind leerstehende wohnungen in der nähe die 60-70m² wohnfläche auf einer ebene haben, behindertengerecht und billiger sind. was sollen die jetzigen hohen kosten und die 2 leerstehenden zimmer + bad?


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 15. Juli 2008 18:15
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Es wird eine gesetzliche Regelung geben, die den beschriebenen Fall zulässt. Eventuell unterlief dem Sachbearbeiter aber auch ein Fehler. Wenn es dich ganz sehr interessiert, solltest du beim betreffenden Amt nachfragen.




Kommentar von tiwi325 am 15. Juli 2008 21:53

regelungen gibt es bestimmt, evtl. wurden sie auch zu 100% umgesetzt, richtig ist es aber nach meiner ansicht nicht eher ungerecht denen gegenüber die schon länger mit mehreren angehörigen auf eine größere wohnung warten und keine bekommen weil keine größere frei ist.


anonym
beantwortet von Werniman am 15. Juli 2008 18:23
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Die genauen Gründe weiß wohl nur der Sachbearbeiter selbst. Denkbar wären folgende Gründe:Es gibt einfach keine kleineren und behindertengerechte Wohnungen im Umkreis. Oder die Wohnung hat so eine niedrige Miete,daß die Mietkosten denen einer angemessen Wohnung entsprechen.Niemand muss in eine kleinere Wohnung ziehen, wenn die Miete stimmt. Die gerne zitierten 45m² für Alleinlebende+15m² für jede weitere Person dienen eigentlich nur zur Berechnung der Maximalmiete, sie sind kein Muss.

Kommentar von tiwi325 am 15. Juli 2008 21:48

es sind kleinere, behindertengerechte, billigere gerade frisch sanierte wohnungen frei, aber in die wohnung möchte sie nicht, und die jetzige miete beträgt ca. 850€ warm + strom.


anonym
beantwortet von Rolfe am 15. Juli 2008 19:25
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Schon seit geraumer Zeit sind nicht mehr starre qm-Zahlen entscheidend. Hier ein Artikel aus www.anwaltseiten24.de:

Wohnungsgröße und Hartz IV: Neue Urteile stärken Mieterrechte Kassel/Berlin (dpa/gms) - Für viele Empfänger von Arbeitslosengeld II ist es die größte Sorge: Dass sie in eine neue, kleinere Wohnung ziehen müssen, weil die bisherige nach den Maßstäben der Sozialgesetze zu teuer ist.

Kassel/Berlin (dpa/gms) - Für viele Empfänger von Arbeitslosengeld II ist es die größte Sorge: Dass sie in eine neue, kleinere Wohnung ziehen müssen, weil die bisherige nach den Maßstäben der Sozialgesetze zu teuer ist.

Nun gibt es höchstrichterliche Vorgaben: Das Bundessozialgericht in Kassel hat im November erstmals Urteile zur Angemessenheit von Wohnungen gefällt. Manchem Langzeitarbeitslosen könnten diese Entscheidungen die Furcht nehmen, die eigene Wohnung verlassen zu müssen (Az.: B 7b AS 18/06 R, Az.: B 7b AS 2/05 R und Az.: B 7b AS 10/06 R). Denn oft ist viel mehr zulässig, als weithin angenommen wird.

Faustregeln darüber, welche Wohnung der Staat Empfängern von Arbeitslosengeld II zu zahlen hat, sind zwar auch jetzt kaum zu formulieren. «Als Vergleichsmaßstab ist der Wohnungsstandard am konkreten Wohnort heranzuziehen», heißt es in der Urteilsausführung des Bundessozialgerichts. Deshalb raten Experten Betroffenen, zunächst in der eigenen Gemeinde oder Stadt nach den Höchstgrenzen für Mieten und Wohnungsgrößen zu fragen.

Und die Behörden dürfen nicht einseitig auf die Miethöhe oder die Wohnungsgröße schauen. Vielmehr müsse «das Produkt aus Wohnstandard/Wohnlage und Preis» angemessen sein. Für den Deutschen Mieterbund in Berlin heißt das zum Beispiel folgendes: «Wer in eine kleinere Wohnung zieht, hat mehr Spielraum beim Quadratmeterpreis.»

Wer in Konflikt mit dem Amt gerät, sollte eine unabhängige Beratungsstelle aufsuchen, rät Nicola Neumeier von der Kirchlichen Erwerbsloseninitiative Leipzig. Denn oft sei ein Umzug nicht nötig. Dem Bundessozialgericht zufolge kommt zum Beispiel ein Umzug in eine andere Gemeinde «im Regelfall nicht in Betracht». Und Betroffene könnten einen Teil der Wohnung untervermieten, um Kosten zu sparen, erläutert Neumeier.

Frank Jäger, Referent für Sozialrecht beim Verein für Erwerbslose Tacheles in Wuppertal, hält die Übernahme von Heizkosten für das gravierendste Problem vieler Leistungsempfänger. Häufig versuchten die Kommunen, die Kosten zu Lasten der Betroffenen zu drücken, indem die anfallenden Kosten nur anteilig übernommen werden.

Doch mehrere Sozialgerichte hätten bereits entschieden, dass der Staat im Regelfall die entstehenden Heizkosten einer - nach Größe und Miete - angemessenen Wohnung voll zahlen muss. Ausnahmen von diesem Grundsatz gebe es nur, wenn Menschen «zum Fenster heraus» heizten, sagt Jäger. «Das wissen bisher aber nur leider die wenigsten.»


anonym
beantwortet von Kaldex am 15. Juli 2008 21:26
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Viell. hat deren zuständige Behörde erkannt, daß es wesentlich teuer käme, einen Umzug zu bezahlen - noch dazu, weil dann eersma ne behindertengerechte Wohnung gefunden werden müßte. Haben sie z. B. nen Aufzug am jetzigen Wohnsitz? Mich läßt man auch in ner angeblich zu großen Wohnnung wohnen. Die Behörde wollte, daß ich umziehe - aber nix dafür bezahlen. Also bekam ich dann den Bescheid: WIR zwingen Sie nicht, umzuziehen. Allerdings mußte ich ne Kürzung bei den Wohnkosten hinnehmen.




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