ich habe mir bei einem kleinen familiengeschäft, welches bruder und schwester führen eine pfanne gekauft. diese habe ich bei dem bruder auf rechnung gekauft und bezahlt. 14 tage später ruft die schwester bei uns an und sagt mir, dass der bruder zu wenig für die pfanne verlangt hat und die pfanne nun 3 euro mehr kostet, da der artikel eben 3 euro aufgeschlagen hat und ihr bruder das nicht wusste. (die telefonnummer von uns haben die geschäftsleute bekommen, um uns anzurufen, wenn die pfanne da ist, da diese erst bestellt werden musste) wir kaufen dort des öfteren ein und nun möchte ich wissen, wie ihr in einem solchen fall handeln würdet, bzw. ob der verkäufer von mir die nachzahlung von 3 euro verlangen darf?!

Rein rechtlich brauchst du da nicht nachzahlen.
Aber denke mal an den armen Bruder. Der kriegt von seiner Schwester sicherlich mit deiner neuen Pfanne vor der Auslieferung eins "übergebraten".

Darf der Verkäufer nicht, aber wenn Du öfters in dieses Geschäft gehen möchtest, würde ich, unter Vorbehalt, die 3 Euro bezahlen.
na das sind ja clevere geschäftsleute! ich würde hingehen, die drei euro bezahlen, ihnen noch einen schönen tag wünschen und sagen, dass das ganz bestimmt der letzte artikel war, den ich in dem geschäft gekauft habe.
Ich denke nicht, daß da etwas nachverlangt werden kann. Habe selbst ein Geschäft. Ich schaue immer erst, mit was ein Teil ausgezeichnet ist. Tue ich das nicht, und ich nenne einen Preis aus dem Kopf, der, wie sich hinterher herausstellt, etwas zu niedrig war, korrigiere ich nicht, sondern lasse es zu dem niedrigeren Preis, den ich nannte. Ich halte es für sehr ungeschickt, einen Preis zu korrigieren nach oben. Und in dem Fall hier geht es doch nur um 3 Euro, da kann jeder drauf verzichten. Ich würde an Deiner Stelle nicht zahlen. Glaube auch nicht, daß es dann Probleme gibt. Es ist mir ein Rätsel, wie man in der heutigen Zeit eine nachträgliche Forderung durchsetzen will. Hatte mal eine Frage wegen Anzahlung an einen befreundeten Rechtsanwalt. Dieser sagte, es zählt immer das, was auf einer Quittung bestätigt wird. Also ist nichts mit Nachzahlung.

Nein, darf er nicht. Für falsch ausgezeichnete Ware haftet der Händler. Hab ich gleich im ersten Lehrjahr gelernt...Der Kunde hat das Recht, die Ware zum Preis zu bekommen, der an der Ware ausgezeichnet ist, auch wenn dabei ein Fehler unterlaufen ist. Sonst könntest du dem Laden ja beabsichtigte Irreführung unterstellen.
WhiteAngelmzg am 1. Juli 2009 14:46 Dann hast du was falsches gelernt. Übrigens ist das hier ein ganz anderer Fall als du beschreibst. Der Händler ich nicht an einen ausgezeichneten Preis gebunden!
Ist er nicht, gebe ich Dir Recht, aber wenn einmal ein Preis genannt wurde, bezahlt und quittiert wurde, ist das ein Kaufvertrag. Ein Händler muß auch nicht verkaufen, wenn er nicht will, aber hinterher mit einer Forderung kommen, nein ,das geht nicht.
Dann hättest du im Unterricht besser aufpassen sollen, Lys123! Der Kunde hat NICHT das Recht, die Ware zum ausgezeichneten Preis zu bekommen, da eine Preisauszeichnung ein unverbindliches Angebot ist, den ein Kunde an- oder ablehnen kann, wenn sich an der Kasse herausstellt, dass der Artikel teurer ist.
Lys123 am 19. August 2009 23:43 Was hat das mit besser aufpassen zu tun??? Meine Ausbildung ist schon eine Weile her, du Kackbratze! Damals war es so, deshalb hat mein Chef besonders drauf Wert gelegt, das wir beim Preisespeichern gut aufpassen! Das wäre ihm ja wohl nicht ohne Grund wichtig gewesen! Schon mal was davon gehört, das sich Umstände und Gesetzeslagen auch ändern können???
darf er nicht. Der Fehler liegt im Geschäft, und muß auch er tragen. Das würde ich auch so dem Inhaber sagen, denn dadurch verliert man sehr schnell Kunden.
nein geht nicht, kaufvertrag wurde abgeschossen, nachverhandeln gibts nicht
Er kann es verlangen, aber rechtlich brauchst du nichts nachzahlen. Sobald du die Rechnung hast, ist das Geschäft abgeschlossen.
Ich würde jedoch bei 3 Euro gnade vor recht ergehen lassen.
Nein dürfen sie nicht, du bist ja einen Kaufvertrag mit ihnen eingegangen genau zu dem Preis der der Bruder dir gesagt hat. Also selber Schuld. Aber ganz ehrlich wegen 3 Euro würde ich mir da nicht so einen STreß machen!

Dürfen darf man schon ,aber ich würde nicht bezahlen ODER bezahlen und den Laden NIE WIEDER betreten....
Stell dir vor, du zahlst nicht (was RECHTLICH OK wäre) - du könntest nie wieder dieses Geschäft betreten...
Du hättest immer das (berechtigte) Gefühl, man würde mit Fingern auf dich zeigen... ==> wegen DREI Euro!!!
Ich denke nicht, daß Du auf dieses Geschäft in der heutigen Zeit angewiesen bist.
ebensowenig, wie auf 3 Euro; aber auf Fairness im Geschäftsleben schon - wo kämen wir denn hin, wenn ALLE nach dem Ellbogenprinzip vorgehen würden!?
normal gibt es hinterher keinen Aufpreis nicht bezahlen auch wenn es nur € 3.- sind oder sagen dann nehme ich die Pfanne nicht wo gibts denn so was und das in der Verwandschaft