brunchi am 17.11.2008 um 10:58 Uhr
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Notar wäre gut. Aber Vorsicht! Bei Gütertrennung steht man im Erbfall mit den Kindern auf einer Ebene! - ist da gewollt? In aller Regel reicht eine Vereinbarung über den Ausschlusß des Zugewinnausgleichs. Das was jeder bei Beginn der Ehe mitgebracht hat, bleibt eh´ seins.

Der Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden; setze Dich mit einem Notar in Verbindung und bitte um einen Termin bei dem Sachbearbeiter der den Vertrag vorbereitet; er wird alles in den Vertrag aufnehmen was nötig ist;