zu welcher Gewaltenteilung gehört der bundespräsident? BITTTEE HILFFFEE

4 Antworten

Exekutive. Er ist das formale Staatsoberhaupt ("Formal" deshalb, weil er in D und Ö die Gesetze in der Praxis nur mehr unterschreibt und keinen wirklichen Einfluss darauf ausüben kann. Außerdem stellt sich die Frage der Legitimation - in D wird er bestellt, in Ö direkt gewähtl.).

Lg

Er ist Verfassungsorgan. Das Amt jedenfalls. Exekutive

Jo, richtig, Zur Exekutive.

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Das Verfassungsorgan steht über den drei Gewalten, glaube ich; man müßte es, da der Präsident Gesetze unterschreibt, Regierunhgen ernennt und so, wohl zur Legilative rechnen. Oder?

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