Chris1981 am 29.04.2008 um 23:16 Uhr
Hallo liebe GFler! Ich will eine Wohnung, in der ich als Mieter wohne Kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Wenn ich nun zum 01.06.2008 das Mietverhältnis beenden möchte, schreibe ich dann in die Kündigung a: Ich kündige unter Verwendung der einmonatigen Frist zum 01.05.2008 oder b: Ich kündige unter Verwendung der einmonatigen Frist zum 01.06.2008? Wie gesagt: Die Frist soll ab 01.05.08 laufen, damit ich am 01.06.08 keine Miete für diese Wohnung mehr zahlen muss! MfG, Chris

Du musst schreiben: Hiermit kündige ich mein Mietverhältnis fristgerecht zum 1.6.08.
Das genügt...!!!
aber die Kündigung MUSS 1 Monat vorher beim Vermieter sein! D.H. am 30.04.08! also mach schnell !Da geht nur noch persönlich abgeben!
Und lass Dir die Kopie unterschreiben.
du must in dem fall spätestens am 30.4. die kündigung zum 1.6. bei deinem vermieter im briefkasten haben..
HerrLich am 29. April 2008 23:21 Rechne mal vom 1.6. einen Monat rückwärts, da kommst Du auf den 31.05., nicht 30.04.
1.sechster.xx-
31tage=1monat..
BlueIris am 29. April 2008 23:21 oh, sorry, jetzt hab ich auf beanstanden geklickt:-(
die Antwort ist natürlich völlig korrekt!
BlueIris am 29. April 2008 23:22 HerrLich vom 01.06. einen Monat zurück?? Der 31.05. ist nur 1 Tag zurück !!!
HerrLich am 29. April 2008 23:24 Stimmt,habe ich auch gerade gemerkt. Das kommt davon, wenn man 6 - 5 - 4 rechnet. Striker71, sorry.
blueiris; ich danke dir für deine ehrlichkeit.

ich kündige unter Einhaltung der Frist zum 31.05.2008

Am besten: Gemäss Mietvertrag beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat, so dass das Mietverhältnis am 31.05.2008 endet.
Natürlich zum 01.06.! Wie willst du sonst auf einen Monat kommem?!!
nur nicht hudeln. Es reicht, wenn die Kündigung am 3. Werktag beim Vermieter ist
stimmt auch Raimund1, aber sicher ist sicher, lieber zu früh als zu spät, soll ja auch komisch Vermieter geben, bevor sie Stress hat ...
am besten per einschreiben hinschicken...