Bei mir stellt sich das Problem, dass ich laut tarifvertrag einen Anspruch auf 28 Tage Urlaub habe. Nun hat mein Chef, ich arbeite in einer Arztpraxis, dieses jahr 34 Tage die Praxis zu gemacht. Darf er das? Wenn ja, muß ich die Stunden reinarbeiten oder etc.
Gruß und danke für ne Antwort.

Am besten wendest Du Dich mal an Deinen Gewerkschaftsobmann.
ja er darf es,..und ,bei uns in Ö ist es so,wenn der Arbeitgeber,zuviel Urlaub gewährt,ist das sein Pech,war bei mir einmal so,..er kann das aber auch auf ZA schreiben,dann müßtest du das einarbeiten...
peterkaosa am 6. November 2009 12:19 ZA?
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