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zu unrecht vorladung bekommen was tun? was passiert wenn man nicht hingeht? erst ma anwalt?

gefragt von infosuchender am 20.10.2009 um 9:46 Uhr

hallo community hatte euch ja vor kurzem geschildert von meinem ex- wgproblem.. aktueller stand der dinge: dieser typ ex-vermieter/mitbewohner(55,alki + stress+streitlustig,aucch schon wegen ähnlicher delikte verurteilt gewesen,) ruft mich neulich an(erst mit dann ohne nr) und droht mich umzubringen,er hat meine neue adresse blabla..

meine erste reaktion: hab ihn ausgelacht. dann hat er mich DEN GANZEN ABEND mit telefonanrufen u sms bombardiert, woraufhin ich am selben abend aber doch noch zur polizeigegangen bin um ihn anzuzeigen. die haben mir geraten es nicht ernst nehmen bzw gemeint das man es erst angezeigen kann,wenn es konkret ist also wann,wo,wie (die sog. "morddrohung")quasi. war denen wohl zuviel papierkram,kein plan.

da ich mich damit aber nicht zufrieden geben wollte,hat ein polizist dann aber wenigstensvom revier aus den typ angerufen,das er das unterlassen soll usw. er hat mich danach trotzdem WIEDER angerufen,diesmal mit unterdrückter nr. wo ich aber nicht rangeg. bin. dazu sms mit beleidigungen etc.(insgesamt hab ich über 25 sms von dem typ!!) 3tage später bekomme ich eine vorladung bei der polizei/aber ein aderes polizeirevier, als beschuldigter,ICH HÄTTE IHN BEDROHT!?? nun meine frage soll ich hingehen oder erst zum anwalt? zumal ich auch eigntl. keine zeit hab bzw mich ja bei meiner schule entschuldigen/krankmelden muss..

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knattertatter
beantwortet von knattertatter am 20. Oktober 2009 09:48
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auf jeden Fall hin gehen und einen Verweis auf das Polizeirevier machen bei dem Du warst und die Gegendarstellung wenn du nicht hingehst kann das böse Folgen haben

Kommentar von infosuchender am 20. Oktober 2009 09:52

ja ich hab ihn ja dann auch noch nachträglich angezeigt n paar tage später,die beamtin meinte das man das wenn nötig aber ermitteln kann, es spielt aber keine rolle wer quasi zuerst bei der polizei war/angezeigt hat!!


Lifthrasil
beantwortet von Lifthrasil am 20. Oktober 2009 09:49
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Zum Anwalt und auf jeden Fall zum Termin gehen! Du hast die SMS von dem, damit hast Du doch etwas gegen ihn in der Hand. Anhand der Telefonanbieter kann auch nachgewiesen werden, wer wen mit Anrufen torpediert hat.


anonym
beantwortet von smisi am 20. Oktober 2009 09:52
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Als Beschuldigter muß man GAR NICHTS tun außer einer Vorladung DES STAATSANWALTS oder des GERICHTS folgen. Zur Polizei muß man als Beschuldigter nicht. Ich möchte bei den Belästigungen auf das Gewaltschutzgesetz hinweisen (Stichwort Stalking). Informationen gibt es beim Amtsgericht wo man auch einen Antrag stellen kann, daß er es z.b. zu unterlassen hat, sms zu senden. Im übrigen ist "Stalking" ein Straftatbestand, der wenn bei der Polizei beanzeigt (Belege wie z.b. sms mitbringen) verfolgt werden MUSS!


anonym
beantwortet von Morti am 20. Oktober 2009 09:50
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Eine Vorladung ist keine Einladung, sondern eine staatliche Aufforderung. Du musst also hin. Da du Beschuldigter bist, steht es dir frei einen Anwalt hinzuzuziehen oder nicht.

Kommentar von smisi am 20. Oktober 2009 09:57

auch hier: als Beschuldigter muß man NICHT zur Polizei - ob mit oder ohne Anwalt!

Kommentar von Morti am 20. Oktober 2009 10:06

Gib ihm ruhig den Tip, dass er sich aufgreifen lassen soll.

Kommentar von Drachentoeter am 20. Oktober 2009 11:54

Du musst wirklich nicht zur Polizei. Wenn dich aber die Staatsanwaltschaft einladet must du du denen kommen.

Kommentar von Morti am 20. Oktober 2009 12:23

Habs überprüft - ihr habt tatsächlich recht, man muss nicht hingehen. Es entspricht einer Aussageverweigerung.

Kommentar von smisi am 20. Oktober 2009 16:31

naja, ist auch nicht ganz richtig aber jedenfalls meinen Respekt dafür, daß ein Fehler eingeräumt wird - kommt hier leider nicht so oft wie notwendig vor.


anonym
beantwortet von Ramonette am 20. Oktober 2009 09:49
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Sei froh, dass du ihn auch gemeldet hats, deswegen verläuft das bestimmt im Sand. Aber hin musst du


Redgirlfan
beantwortet von Redgirlfan am 20. Oktober 2009 09:47
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geh erstmal hin einer vorladung ist in jedenfall folge zu leisten

Kommentar von smisi am 20. Oktober 2009 09:56

als Beschuldigter muss man NICHT zur polizei ...

Kommentar von Morti am 20. Oktober 2009 10:03

Nö du kannst auch die Fahndung abwarten

Kommentar von Auskunft am 20. Oktober 2009 10:08

Welche Fahndung?


anonym
beantwortet von Gerhart am 21. Oktober 2009 15:40
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Der Vorladung würde ich folgen. Bei der Vernehmung wird die Frage gestellt, ob du zur Sache aussagen willst. Hier würde ich raten, nichts zu sagen. Damit ist die Vernehmung durch Polizei beendet. Den Tatbestand des Stalkings hat der Anrufer erfüllt. Wenn Du keine Strafanzeige wegen Stalkings gestellt hast, dann bei deinem Kriminalinspektor schnell nachholen, Beweise sichern, Tagebuchnummer der Anzeige aufschreiben und beim Amtsgericht eine einstweilige richterliche Verfügung erwirken mit dem Ziel, den Stalker jeglichen Kontakt, auch Versuche, mit dir gerichtlich zu unterbinden. Danach mit Anwalt reden wegen Prozesskostenhilfeantrag und Klage auf Schmerzensgeld gegen Stalker einreichen. Die Strafanzeige muss durch Staatsanwalt verfolgt werden, Gefahr im Verzug, bei Klageerhebung könntest du in einem Strafprozess als Nebenkläger beitreten.


NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 21. Oktober 2009 13:04
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...einer Vorladung der Polizei muß man nicht Folge leisten. Einer Vorladung der Staatsanwaltschaft schon. Die Anhörung als Beschuldigter dient dem Grundrecht auf sog. "rechtliches Gehör" (grundsätzlich kann ein Gericht oder eine Behörde nicht über jemanden entscheiden, ohne daß der zuvor dazu gehört wurde). Folgt man der Vorladung durch die Polizei nicht, dann verzichtet man auf dieses Grundrecht und die anderen können entscheiden, ohne daß man selbst erklärt hat, was denn eigentlich abging. In der Regel ist der Vorwurf einer Straftat eine ernst zu nehmende Sache. Damit man nicht Sachen erzählt, die man eigentlich gar nicht so meint und sich dadurch vielleicht erst selbst reinreitet, sollte sich sich erst ein Anwalt die Ermittlungsakte besorgen. Dann bespricht man, ob und wie man sich zu dem Vorwurf äußert. Mit dem Anwalt kann man auch gleich besprechen, wie man gegen den Stalker vorgeht. Da gibt es diverse Möglichkeiten...


anonym
beantwortet von infosuchender am 20. Oktober 2009 10:17
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wie würde sowasr weiterlaufen,falls ich nicht hingehe? bzw falls es zu ner verhandlung kommt,kann ich auch dann erst alle beweise wie sms,anrufe etc vorlegen, bzw was wäre besser für mich?? danke für hilfreiche antworten..


anonym
beantwortet von infosuchender am 20. Oktober 2009 09:56
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hab von verschieden leuten geraten bekommen eine einstweile verfügung bla zu beantragen beim gericht.wie funktioniert so was? bzw welche möglcihkeiten hab ich? hab eigentlich kein bock dahinzugehn

Kommentar von smisi am 20. Oktober 2009 10:00

Am einfachstebn und billigsten zum Amtsgericht gehen dort Rechtsantargstelle und Anliegen vortragen. ALLE Belege mitbringen! Wenn nur geringes Einkommen da ist kann man auch einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen und damit zum Anwalt gehen. Dann gibt es auch Prozeßkostenhilfe für ein eventuell streitiges Verfahren. Anwalt fragen


anonym
beantwortet von smisi am 20. Oktober 2009 09:55
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in diesem Fall könnte es zweckmäßig sein zur Polizei zu gehen und auf die wechselseitigen Anzeigen hinzuweisen. In der Tat werden vom STA vermutlich alle Verfahren wegen Beleidigung und Bedrohung eingestellt - das hat aber nichts mit dem Straftatbestand des Stalking zu tun ... er hat einfach Ruhe zu geben und wird notfalls vom Gericht dazu gezwungen.


goldelse
beantwortet von goldelse am 20. Oktober 2009 09:54
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Auf jeden Fall melden bei der Stelle. Der Anwalt kostet richtig Geld und Helfen wird Dir auch keiner.Das ist leider in unserem Staat so,das erst was schlimmes passieren muss ehe sie was unternehmen.


anonym
beantwortet von Brennwert34 am 20. Oktober 2009 09:51
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Aufjedenfall hin gehen und deine stellungnahme schriftlich wiederlegen, dann Wisch da abgeben und am besten deine Sms die du bekommen hast. Ausdrucken.

Mach dir keine Sorgen, das verfliegt meistens im Fluge, da er schieß bekommt


anonym
beantwortet von nancyg am 20. Oktober 2009 09:48
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wenn du vorgeladen bist mußt du hin egal ob schuldig oder unschuldig kannst dir ja ein anwalt suchen der dich beraten tut.


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