Zu Unrecht beschuldigt - Vorladung - Kein Rechtsanwalt - Aussagen oder nicht?

11 Antworten

Termin nicht wahr nehmen. Einen Anwalt einschalten. Aussageverweigerung.

Vor Gericht kann man dann immer noch eine Aussage machen.

Aussage gegen Aussageim Zweifel für den Angeklagten

Ich hab selber ein Anwalt eingeschaltet.

Bingo: Verfahrenseinstellung

im beschuldigen sind solche Behörden ja schnell. Wer kommt für den Schaden auf ?

djc70  17.01.2015, 15:01

im Zweifel FÜR den Angeklagten.

Entschuldigung an die ´gutefrage´ NUTZER

Wenn Du nichts gemacht hast, kannst Du sicherlich auch mit ruhigem Gewissen das vor der Polizei ohne Anwalt bereitstellen. Du hast doch dann sicherlich ein passendes Alibi.

Wenn es aber dann vor Gericht gehen sollte, solltest Du entsprechend mit einem Anwalt auftreten.

Wie soll die Polizei denn je erfahren, dass du mit der Sache nichts zu tun hast? Genau, gehe hin und erzähle es ihnen. Du darfst hinterher bei Gericht auch alles widerrufen, weil nur Aussagen vor Gericht in die Beweisaufnahme einfließen. (zumindest grundsätzlich)

Auf Anwaltsseiten findest Du natürlich den Rat, immer einen Anwalt hinzu zu ziehen, denn Anwälte sind Geschäftsleute, brauchen Kunden und verdienen damit ihr Geld.

Kommt dann da einer auf die komische Idee, die Sache selbst zu regeln, wo kommen wir denn da bitteschön auch hin, Du nimmst den armen Anwälten die Butter vom Brot!

Und nun zur Aussage. Warum solltest Du nicht aussagen?

Wenn Du nichts gemacht hast, dann sag wie es ist und erzähle genau, wie es kam. Mit reinem Gewissen kann man das natürlich machen.

Bist Du Dir doch nicht ganz sicher, dann geh hin, dort wirst Du belehrt, dass Du nichts zur Sache aussagen musst, aber kannst, wähle hierbei aus, dass Du zunächst einen Verteidiger befragen möchtest und dann gehst Du wieder.

Niemand wird Dich dort beißen, auch sind die Zeiten von Daumenschrauben und glühenden Eisen längst vorbei. Eine Aussageverweigerung darf und wird Dir nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Wie viele Leute sind schon zu Unrecht verurteilt worden.....!? Alles was das Strafgesetzbuch tangiert, würde ich NIEMALS ohne Anwalt auch nur ein einziges Wort sagen. Der Anwalt beantragt Akteneinsicht und wird dich (hoffentlich) vernünftig dahingehend beraten, was du sagen kannst, solltest und eben auch nicht. Man hat sich viel zu schnell um Kopf und Kragen geredet.

Die Aussageverweigerung als Beschuldigter ist dein gutes Recht und darf nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden.

Ich würde dort anrufen und den Termin absagen mit dem Hinweis, du hättest die Sache einem Anwalt übergeben.

rechtsfrage1 
Fragesteller
 15.04.2013, 20:21

Bist du da erfahren darin ?

Bisher habe ich bei all den Antworten so ein eher gemischtes Gefühl.

ralosaviv  15.04.2013, 20:32
@rechtsfrage1
Bist du da erfahren darin ?

Glücklicherweise nicht als Beschuldigte/r. Aber ich kann dir versichern, dass von einem Alleingang wirklich abgeraten werden muss.

rechtsfrage1 
Fragesteller
 15.04.2013, 20:36
@ralosaviv

Vielen Dank.