Marvello am 08.12.2007 um 8:47 Uhr
Hallo erstmal! Wenn jmd, z.B.zu 200Std Sozialdienst verurteilt wurde, was macht derjenige? Einer, der der Oma die Handtasche geklaut hat, wird dann wohl nicht im Altersheim "eingesetzt", oder? (Kinderschänder nicht im Kindergarten)

Normalerweise wird vom Gericht festgelegt, wo die Sozialleistungen zu erbringen sind. Schließlich muß ja auch ein Nachweis geführt werden, daß diese Strafe auch erfüllt ist. Sollte es dem Verurteilten im Ausnahmefall freigestellt sein, sich die Einrichtung selbst aussuchen zu können, muss auf jeden Fall eine Genehmigung vom Gericht vorliegen.

Eine Möglichkeit die Sozialstunden abzuleisten, ist das Reinigen (Entmüllen) der städtischen Grünflächen, Gehwege, Marktplätze und Bushöfe unter Aufsicht der Stadtreinigung.

Warum sollte derjenige, der der der Oma die Handtasche geklaut hat, denn nicht in einem Altersheim eingesetzt werden.
Das schiene mir gerade besonders sinnvoll, weil er dann mal persönlichen Kontakt zu hilflosen, alten Menschen bekäme und in Zukunft vielleicht etwas mehr Hemmungen hätte, sie zu berauben.

Kinderschänder werden wohl auch kaum Sozialstunden leisten müssen.
Marvello am 8. Dezember 2007 10:06 sind nicht nur Kinderschänder gemeint. Eigentlich meinte ich mehr die "normalen" verurteilten.
betrax am 8. Dezember 2007 10:13 emjay, DOCH auch die werden zu Sozialstunden verurteilt! Habe es aktuell gesehen.
RolfHoegemann am 8. Dezember 2007 17:36 Einer kam sogar auf einen Posten, auf dem er mit Kindern zu tun hatte :-P
Es ist aber leider schon mal vorgekommen, dass Kinderschänder im Kindergarten eingesetzt wurden und da wieder zugegriffen haben...war vor kurzem in den Medien. Allerdings wurde seine Akte nicht nachgeguckt.
Marvello am 8. Dezember 2007 10:09 eben. Das ist das Problem. Weil es nicht sauber kontrolliert wird, wer, was, wo macht.
RolfHoegemann am 8. Dezember 2007 17:37 Und wenn intensiv überprüft wird, dann wird wohl bald irgendwo wieder eine Datenschützerin bemängeln, dass "wir" zuviel kontrolliert werden :-P
erstmal will ich hoffen, dass nicht du der jenige bist welcher.... ansonsten sind sozialdienste halt alles was zum städtischen eigentum oder einrichtungen gehört. altenheime, krankenhäuser, parkanlagen,usw.. ich glaube, dass man sich auch selber nach so einer stelle umsehen darf oder der zuständige bewährungshelfer einem dabei hilft.
Marvello am 8. Dezember 2007 10:03 nein, ich bin sauber.:-)

nach der Verurteilung wird sich die Staatsanwaltschaft bzw. das Jugendamt mit dem Verurteileten in Verbindung setzen und ihm vorschreiben, wo er seine Stunden abzuleisten hat und wann