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ZU "Rechnungen meines verstorbenen Sohnes"

gefragt von key63 am 31.10.2009 um 11:02 Uhr

Kommentar von key63 am 31. Oktober 2009 11:00 Ich möchte mich als Erstes mal für Eure Anteilnahme, von der ich überwältigt war, bedanken. Als Erstes "kann" ich die Sachen noch nicht als mein "ERBE" ansehen, obwohl ich weiss, dass es rechtlich so ist. Wer will seine Kinder schon "beerben"?. Deswegen bezeichne ich es als "SEINE" Sachen. Ich habe einbe Anwältin, da seit der Besitzer des Proberaums weiss dass mein Sohn verstorben ist, keine Antwort mehr gibt. Werden nach Ablauf der Frist am 02.10.2009 Klage einreichen. Seine Freunde können alle bezeugen dass die sachen sich dort befinden, ich weiss aber nicht wie das dann vor Gericht mit dem "HÖREN SAGEN" berwetet wird. Dazu kommt, dass auf dem Laptop der sich dort befindet, SEINE Musik, von ihm gesungen, ist. Der persönliche Wert ist unersetzbar. Mein Sohn hatte da keinen Mietvertrag, sondern ein Musiker der schon drin war hat gesagt, er könne auch hinzukommen. Dessen Namen kennen wir nicht. Einige Rechnungen habe ich. Aber ich wollte sehen ob Rechnungen fehlen, daher auch die Anfrage bei Medimax. Andere Geschäfte kamen mir da sehr entgegen. Nochmals vielen Dank für Euer grosses Interesse

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elenore
beantwortet von elenore am 2. November 2009 11:18
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Ach, er hatte keinen Mietvertrag, gut, dann ist noch immer der alte Proberaumschlüssel, der ist wichtig und von wem er ihn bekommen hat!!!! Wenn es zur Klage kommt ist nichts mit "HÖREN SAGEN", denn es handelt sich eindeutig um Zeugen und dementsprechende Zeugenaussagen!!!!

Der Anwalt hat wesentlich mehr Kompetenzen und kann Vieles anfordern, was man die versagt.

Viel Erfol wünsche ich auf der ganzen Linie!!!

Kommentar von key63 am 2. November 2009 14:57

Danke auch nochmals für die Antwort. Habe alles von meinem Sohn aufbewahrt, egal ob Schlüssel, oder seine Haare aus seiner Bürste. Es verändert einen sehr, kann ich dir sagen.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 31. Oktober 2009 11:08
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Die Rechnungen Deines Sohnes kann Dein Anwalt von den Firmen anfordern. Du selber wirst wohl schlechte Karten haben.

Kommentar von key63 am 31. Oktober 2009 11:15

So sehe ich das auch. Gibt schon schlechte Menschen und das, wo ich immer für jeden da war. Vielen Dank auch für deine Antworten


monja1995
beantwortet von monja1995 am 31. Oktober 2009 11:05
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Die Bekannten, die Dir gesagt haben, wie es sich tatsächlich verhält, müssen vor Gericht als Zeugen aussagen. Das zum "Hörensagen"

Kommentar von key63 am 31. Oktober 2009 11:11

Und, das hat dann Bestand?? Ich kenn mich da leider nicht aus. Das würden die auch sicher. Ich habe nur Angst, wie lange sich das hinzieht und dass vielleicht alles was meinem Sohn wichtig war und ihn auch ausmachte verschwunden bleibt. Natürlich machte ihn mehr aus, als das, aber für ihn war es sein Leben.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 31. Oktober 2009 11:40

Dafür sind Zeugenaussagen vor Gericht da und die müssen ja auch die Wahrheit sagen, also haben sie Bestand


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