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Zu Nebenkosten

gefragt von Moona54Moona54 am 22.07.2008 um 0:25 Uhr

Hallo! Wer weiß bescheid: wenn man in einer Wohnung mit 4 personen 640 € bezahlt,die Miete allerdings vom Amt bezahlt wird,dann nur noch 3 Personen im Haushalt sind,darf der Vermieter trotzdem die vollen Nebenkosten von 4 Personen verlangen??? Vermieter besteht auf 640€ Aber Amt will nur für 3 Personen Nebenkosten zahlen und ziehen emir vom Lebensunterhalt ab!!!!


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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 22. Juli 2008 02:05
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Entscheidend ist die Regelung im Mietvertrag:

Entweder gibt es eine Pauschale mit der alle Nebenkosten abgedeckt sind.

Oder es gibt eine Pauschale pro Person ( was eher unüblich ist, aber trotzdem vorkommt ).

Oder es handelt sich um eine Vorauszahlung auf die Nebenkosten, die dann aber nach Ablauf des Jahres genau abgerechnet werden muss.

Link zu den Nebenkosten hier:

http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk14_merkblatt-ne...

Unabhängig davon würde ich mit der Geschichte zum Amt gehen, weil die ja einen gewissen Teil der Nebenkosten tragen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 22. Juli 2008 10:21

stimmt


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 22. Juli 2008 00:26
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wenn nur 3 dort wohnen, dann muss man auch nur für 3 nebenkosten zahlen

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 22. Juli 2008 00:30

falsch... kommt drauf an ob feste nebenkosten oder ob es pro personn vwereinbart würde in mietvertrag.


tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 22. Juli 2008 00:29
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Kommt drauf an ob es so in mietvertrag so steht,das jeweiligen person 25 oder 50€ betriebskosten sind???oder ob es feste betriebskosten sind,dann ist es rechtlich...Lg


mepan
beantwortet von mepan am 22. Juli 2008 00:34
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Es gibt bestimmt Nebenkosten die auf die Wohnung umgerechnet werden. Egal wieviel Personen dort leben ( z. b.Versicherungen). Dann wiederum gibt es Nebenkosten wie z. b. Müllgebühren oder Wasser , die auf die Personen berechnet werden. Ab dem Tag des Auszugs muss der Vermieter diese Kosten berücksichtigen. Allerdings bleiben die Kosten ohne Personenzahl in selber Höhe bestehen.

Kommentar von 6f8123c3d864018c54d5c38ae6af51d7smallmepan am 22. Juli 2008 00:47

auch das Amt muss Nebenkosten ohne feste Personenzahl sondern auf Gesamtqm der Wohnung mit berücksichtigen. Ab mit der letzten Nebenkostenrechnung zum Amt. Der Vermieter darf nur die Kosten weniger verlangen, die für diese Person angefallen wären.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Juli 2008 00:59

''auch das Amt muss Nebenkosten ohne feste Personenzahl sondern auf Gesamtqm der Wohnung mit berücksichtigen.''

Das hieße ja, dass dem Amt die Personenzahl der Bedarfsgemeinschaft egal wäre. Und das wäre mir neu.

Kommentar von 6f8123c3d864018c54d5c38ae6af51d7smallmepan am 22. Juli 2008 01:10

Nein . Das Amt berechnet nach Personen. Aber die festen Nebenkosten die ohne Personenzahl berechnet werden ,muss das Amt auch voll berechnen. Das heißt: wenn in der Nebenkostenabrechnung steht,das der Mieter im Jahr 150 Euro zahlen muss für die Gebäudeversicherung ist es egal ob der Mieter dies für 3 oder 4 Personen zahlt . Er zahlt es für die ganze Wohnung. Das muss das Amt auch berücksichtigen. Das Amt kann nicht den Betrag duch die Personenzahl teilen, weil der Betrag pro Wohnung mit qm berechnet wird und nicht pro Person. So meinte ich das.


bitmap
beantwortet von bitmap am 22. Juli 2008 00:44
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Kommt drauf an, was dazu im Mietvertrag vereinbart ist.





anjanni
beantwortet von anjanni am 22. Juli 2008 09:20
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Nebenkosten, die personenbezogen abgerechent werden (Wasser z.B.), darf der Vermieter dann auch nicht für 4 Personen berechnen, wenn nur noch 3 in der Wohnung wohnen.

Schau noch mal genau in den Mietvertrag und in die letzten Abrechnungen, was dort über die Nebenkosten vereinbart ist. Damit kannst Du dann auch zum "Amt" gehen.

Etwas anderes könnte sein: wie groß ist Eure Wohnung? Will das "Amt" vielleicht deshalb weniger bezahlen, weil die Wohnung für drei Personen eigentlich "zu groß" ist? - Frag unbedingt noch mal nach!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 22. Juli 2008 10:21

nach einem neusten Gerichtsurteil, ist die Wohnungsgröße unerheblich - es zählt alleine die gezahlte Miete

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 22. Juli 2008 11:18

Ui - das habe ich noch nicht gehört! Aktenzeichen? Oder Quelle im Netz?


Mismid
beantwortet von Mismid am 22. Juli 2008 10:20
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640 € pro Monat oder pro Jahr? Wenn es pro Monat wäre, wäre es erheblich zu teuer. Die Nebenkosten können sowohl nach Personen als auch nach Quadratmeter oder bei verbrauchsabhängigen Kosten auch nach Verbrauch umgelegt werden. Auf jeden Fall dürfen ja nicht mehr Kosten abgerechnet werden, als dem Vermieter insgesamt entstehen - aber auch nicht weniger. Da ihr wohl genausoviel Heizung verbraucht, nicht weniger Mülltonnen benötigt und und bis auf Wasser die Kosten unabhängig von den Personen oder Verbrauch sind, werden auch kaum viel weniger Kosten anfallen. Wiehoch deine Vorauszahlungen sind, ist im Endeffekt egal, da du zuviel bezahlte Beträge ja wieder erstattet bekommst. Bei zu wenig, müßtest du vielleicht eine höhere Summe nachzahlen was du wahrscheinlich nicht könntest


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