Krabbeltier am 17.10.2009 um 10:09 Uhr
Von einer Brücke aus wurde ein er-fahrender Kraftfahrer gefilmt ,da er "keinen vorgeschriebenen Sicherheitsabstand" einhielt.....Seine Begründung war:Der vor ihm fahrende "Gemüsewagen" wäre plötzlich langsamer gefahren ,und ziehmlich weit na. rechts gedriftet.....wahrscheinlich angesichts der "auf ihn gerichteten" Videoschussgeräte.Ist es nicht sehr "erschreckend" als Fahrer plötzlich auf Brücken Leute zu sehen,welche geduckt und sehr "unauffällig" Gerätschaften auf einen richten?.....

Nein, vorausschauendes Fahren und mitgucken und auf alle Gegebenheiten korrekt reagieren, lieber ein bisschen mehr Abstand als zu wenig.

Zu geringer Abstand auf der Autobahn kann so gut wie nicht entschuldigt werden, zumal es um - wie ich das richtig verstanden habe - LKws geht. Ein Überholmanöver kann auch nicht herhalten, wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten werden sollte. Zu dichtes Auffahren stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, irgendwelche fadenscheinige Erklärungen werde zu Recht abgewiesen, die Geschwindigkeits- und Abstandmessung wird eine andere Sprache sprechen. Besser wäre auf jeden Fall nicht zu dicht aufzufahren, selbst wenn ein Vordermann unerwartet langsamer würde oder irgendetwas anderes machen würde, sollte der Hintermann immer genügend Abstand halten und richtig reagieren. Steht im übrigen irgendwo in der StVO. Viel Glück, Nx
Und was möchtest Du wissen?
Krabbeltier am 17. Oktober 2009 10:17 u.a. ob es auch durch Schreckmomente/Sec. zu solch einem Verhalten und so einer Konstellation kommen kann,angesichts von "undercovered-Personen" auf Brücken .. Ich als Beifahrerin sehe in solchen Leuten oft "Klötzewerfer...."
Unfälle weden durchaus von Kontrollen ausgelöst. Wenn ich nur daran denke, wie aprupt Leute bremsen, weil weiter vorn ein Blitzer steht...sind schon Unfälle dadurch entstanden... Ich würde Widerspruch einlegen und das ganze als Musterprozess laufen lassen, wenn ich Lust, Zeit und Geld hätte, ansonsten kann man das nur mit einem Schulterzucken abtun.