Zu enge Garageneinfahrt

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Also dass ein Stellplatz auf der Tiefgarage einstürzen kann wenn länger darauf geparkt wird ist Schwachsinn. Ich könnte mir aber vorstellen dass diese Stellplätze eigentlich überhaupt nicht als Stellplätze benutzt werden dürfen (Fluchtweg, etc).

Da dieses Haus offensichtlich mit Tiefgarage gebaut ist nehme ich an dass es dafür eine Baugenehmigung gab und wenn Diese erteilt wurde und der Bau abgenommen wurde dürften die Bestimmungen für die Zufahrtswege eingehalten worden sein (evtl gar Ausnahmegenehmigungen für zu enge Zufahrten erteilt worden sein).

Du könntest nun versuchen den Mietpreis zu senken und Deiner Vermieterin mitteilen dass dies Aufgrund der Nicht-Nutzbarkeit des Tiefgaragenstellplatzes geschiet. Vielleicht findest Du auch weitere Mieter die da mitziehen (Du schreibst ja dass da Mehrere nicht einfahren).

Bevor Du sowas machst würde ich raten mal zu einem Rechtsanwalt, spezialisiert auf Mietrecht, zu gehen. Ein Beratungsgespräch kostet gewöhnlich nur wenig, erst wenn es vor Gericht geht explodieren die Kosten. Und für die Zukunft bei der Besichtigung einer Wohnung auch den dazugehörenden Tiefgaragenplatz mit Zufahrt genauer anzusehen (ich kenn da auch Jemand der beim Rausfahren hoffen muss dass man auf der Strasse für den bremst. Der kann die Strasse nicht einsehen, ein Spiegel darf nicht aufgestellt werden, theoretisch muss der Jemanden zum Winken mitnehmen).

Kennst du einen Architekten? Wenn ja, frag den mal. Der kennt alle Vorschriften und kann dir auch nach einem Ortstermin genaueres dazu sagen.

Ne leider nicht, aber wenn das nicht sooo teuer wär, würd ich auch so einen beautragen. Muss ich mich mal erkundigen. Danke für den Tipp :)

@Natha123

Kann so teuer nicht sein. Ruf einfach mal bei verschiedenen Architekten an und frag nach, was das kosten würde.

Erstmal würde ich umsehen, ob noch ander ein ähnliches Problem haben. Wenn mehrere ähnlichen Stress haben, ist es leichter anschließend. Denn ich würde einem Mieter sagen er solle sich halt etwas anderes suchen. Gestern bist Du sicher nicht erst eingezogen in das Haus. Sich nach Jahren beschweren ist gar nix.

Die Stellplätze sind entweder gar keine zugelassenen Stellplätze dann darf da gar keine parken oder sie sind es, dann darf man da auch 24h stehen.

Verwaltung (Gemeindeverwaltung) oder beim zuständigen Bauamt - auch per Email möglich.

Vielen Dank :) Und wie kann man dann z.B. den Radius der Kurve herausfinden? Der lässt sich ja nicht so einfach messen, aber auf die Angaben der Vermieterin in einem Plan will ich mich auch nicht verlassen..

kontrolliere , schau dort...Garagenverordnung – Wikipedia de.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung‎ die Mindestbreite und der Mindestkurvenradius von Zu- und Abfahrten;; die maximale Steigung und die Mindestbreite von Rampen;; die Mindestlänge und ...