Hat ein Kind, dessen Kindergeld, bei Hartz IV, ja als Einkommen angerechnet wird, Anspruch auf einen Freibetrag? Wenn ja, welchen? Mein Einkommen wird ja angerechnet bis 100 darf ich es behalten bei höherem Einkommen wird so und soviel berücksichtigt. Unsere ARGE rechnet also unserer beider Einkommen zusammen und berechnet dann so daß der Freibetrag nur für eine Person gilt. Im SGB II habe ich aber irgendwo mal gelesen, daß auch bei Kindern mind. 30 € Versicherung frei bleibt plus sonstiger Freibetrag, wie Taschengeldgrenze usw.. Auch würde ich gerne wissen ob die ARGE die Monatsfahrkarte und Arbeitskleidung für Kind zur Schule zahlen muß oder
der pauschale freibetrag für versicherungen z.bsp. berechnet sich auf die gesamte bedarfsgemeinschaft.
er wird nicht jedem einzelnen gewährt.
hat dein kind aufwendungen für fahrtkosten zur berufsausbildung, kannst du dies natürlich als werbungskosten beim antrag zu hartz 4 eintragen.
dieser freibetrag muss gewährt werden.
anschaffung und reinigung der berufsbekleidung allerdings nicht. das ist aus dem regelsatz zu zahlen und kann am jahresende bei der einkommenssteuer abgesetzt werden.
ist dein kind schüler einer grundschule oder gymnasium zählt ein freibetrag im hartz 4-antrag nicht, denn da werden die fahrtkosten bei hartz 4-empfänger von den gemeinden getragen.
und taschengeldfreibetrag, das wort hast du jetzt erfunden :o))

Wenn ich das lese, dann steigt echt Wut in mir hoch. Einerseits müssen hier Eltern mit Kindern von Hartz 4 leben und um 30 Euro feilschen, andererseits bekommen sogenannte Manager immer höhere Millionengehälter und freiwillige Zahlungen, daß mir die kalte K.... hochkommt - sorry. Und weil deren Gier damit immer noch nicht befriedigt ist, werden noch fleißig Gelder am Fiskus vorbei ins Ausland geschleust. Ich weiß, daß diese Antwort hier eigentlich nicht hingehört, konnte sie mir aber nicht verkneifen. Liebe grssmaedle, ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg bei deinen Bemühungen um ein paar Euro mehr im Monat.

Wenn "das Kind" selbst arbeiten würde, dann u.U. ja... oder ein klares Jein! Die ARGEs sind sich da nicht einig. Manche gewähren jedem einen Individuellen Zuverdienst-Freibetrag, wenn das Kind für eine Schulreise oder FS ansparen möchte. Manche (z.B. Thüringen) setzen einen Freibetrag pro Bedarfsgemeinschaft an, so dass der Schülerjob des Kindes mit dem der Mutter zusammengerechnet wird. Die Gesetze lassen sich derzeit so und so auslegen bzw. es existieren divergierende Paragraphen. Wenn dir ein Bescheid vorliegt, kannst Du ihm widersprechen und auf die Möglichkeit einer anderen Betrachtung hinweisen. Die ARGE sollte sich freuen, wenn jemand von selbst aktiv wird und man sollte ihm beim Einstieg ins Arbeitsleben keine unnötigen Probs bereiten.
Paar Einwände:
=> Die Anschaffung von Berufskleidung trägt auf Antrag die ARGE.
=> Fahtrkosten zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte sowie (auf Antrag) alle NOTWENDIGEN Kosten einer Berufsbefähigenden oder Grundausbildung.
=> Wenn man ein so kleines Einkommen hat, dass man ergänzenden Lebensunterhalt bekommt, werden i.d.R. wohl kaum Stuern fällig. Eine Abschreibung bringt daher nichts, weil sie sich nur Steuermindernd auswirkt, man kriegt aber nicht unbedingt (hier praktisch NIE) seine Ausgaben zurück!
@indy:
=> berufskleidung nicht laufend, nur die "erstausstattung" und reinigungskosten gar nicht.
=> fahrtkosten, wenn ausbildung von der arge oder arbeitsamt vermittelt oder angeordnet war. sonst sind das werbungskosten, die das anrechenbare einkommen bei hartz4 mindern.
für normale schüler gar nicht, da sind gemeinden zuständig, im rahmen des schülertransport.
=> kleines einkommen, keine bzw. wenig steuer. das ist klar, kann man natürlich seine ausgaben in den wind schreiben :o))