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zu arbeit zu spät wegen unfall

gefragt von deepunder am 12.03.2009 um 10:19 Uhr

hallo meine lieben, ich bin gestern in die arbeit gefahren und hab am wegrand ein unfallauto entdeckt. da es sich dabei um ne wenig befahrene strecke handelt hab ich mich um den unfall gekümmert und die polizei und nen notarzt geholt. ich sollte bis zum eintreffen von denen warten und hab das dann auch getan und mich währenddessen um die person, die ich leider auch noch kannte, gekümmert. Sie war ziemlich schwer verletzt. Jetzt das Problem. Ich bin dadurch eine halbe Stunde später in die arbeit gekommen. hab sogar vor schichtbeginn dort abngerfufen, dass ich am unfallort steh. da haben die gemeint das sei vollkommen okay. ich soll mir nut zeit lassen. jetzt hab ich aber, als ich dort war gleich ne abmahnung gekriegt, weil ich zu spät war.. darf sowas sein? und was kann ich da machen? gruß


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anonym
beantwortet von anjanni am 12. März 2009 10:20
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Leg denen eine Bescheinigung der Polizei vor.

Du bist ja sogar gesetzlich zur Hilfe verpflichtet. Dafür können sie Dich nicht abmahnen.

Im Zweifelsfall wende Dich an den Betriebsrat.

Kommentar von deepunder am 12. März 2009 10:27

danke meine lieben für eure zahlreichen antworten. das stützt mir jetzt doch den rücken und ich werd mich da heute noch drum kümmern. die telefonnummer der polizei hab ich mir schon rasugesucht und das mit der bestätigung klären... also danke für eure unterstüztung :)

Kommentar von Mietnormade am 12. März 2009 10:28

Sie mahnen auch nicht wegen der Hilfeleistung sondern wegen der Verspätung ab. Und das Sie es können beweist doch schon die Fragestellung.

Kommentar von 021a2098ea3b48a5e1aa1e27836252d2smallzyron am 12. März 2009 10:30

Ja der Betriebsrat ist auch gut oder an die nächst größere Zeitung in der Nähe deiner Arbeit, das ist immer gute Werbung für die Firma. Manche Vorgesetzten handeln ohne zu überlegen.

Kommentar von deepunder am 12. März 2009 10:40

ich klär es erstmal so..nachdem ich vor der arbeit noch die bestätigung der polizei holen kann und ich den chef der chefs zu uns herbestellen konnte, versuch ich es erst mal auf die "höfliche" art :)

Kommentar von anjanni am 12. März 2009 10:49

Ja klar. Sollst Du. Deshalb habe ich ja auch geschrieben "im Zweifelsfall". Nicht gleich mit dem dicken Hammer kommen.

Kann sein, daß die Sache so ist, daß sie Dich erst mal zeitnah abmahnen mußten, um nicht irgendwas zu verpassen. (Vor allem, wenn Zuspätkommen in der Firma ein Problem ist.) "Offiziell" kannten sie die Begründung ja noch nicht. Insofern würde ich's auch erst mal mit einem Gespräch versuchen.


auchmama
beantwortet von auchmama am 12. März 2009 10:20
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Sprich mit Deinem Vorgesetzten, sowas ist unmöglich.....

Kommentar von A3e27d18963ba92fdfc9b6a49c105682smallpattimarie1 am 12. März 2009 10:24

Das ist ja der Hammer!


Floeckli
beantwortet von Floeckli am 12. März 2009 10:21
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nein, sowas darf nicht sein! Du bist nämlich verpflichtet Hilfe zu leisten und hast Dich sehr vorbildlich verhalten!


Sommersonne123
beantwortet von Sommersonne123 am 12. März 2009 10:21
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Was für eine absolue Frechheit! Das geht natürlich nicht, wenn du vorher tel. Bescheid gibst und dir gesagt wird, dass das ok geht. Sprich nochmal mit deinem Vorgesetzten? Und wenn das ncihts hilft: Kannst du dir von der Polzei bestätigen lassen, dass du als Erster am Unfallort warst? Vielleicht wirkt das.

Kommentar von deepunder am 12. März 2009 10:23

ich werd bei der polizei gleich anrufen und nachfragen ob die mir das bestätigen können. dann kann ich es heute noch in die arbeit mitnehmen und denen das zeigen...danke :)

Kommentar von 192e95e966a978728d6f47cde4e53d11smallSommersonne123 am 12. März 2009 10:29

Viel Glück! Es ist wirklich unglaublich, dass man sich richtig verhält und dann dafür auch noch eins auf den Deckel kriegt.

Kommentar von deepunder am 12. März 2009 10:34

danke :)

überhaupt danke hier an alle :)

Kommentar von deepunder am 12. März 2009 10:34

danke :)

überhaupt danke hier an alle :)


zyron
beantwortet von zyron am 12. März 2009 10:21
7x
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gegen die abmahnung eine beschwerde einreichen und um rücknahme bitten innerhalb von 14 tagen, erste hilfe am unfallort geht vor ...du hast bereits gewonnen sollte es vor gericht gehen. Für mich bist die Heldin des Tages !!! :-)


Kommentar von 021a2098ea3b48a5e1aa1e27836252d2smallzyron am 12. März 2009 10:28

Superwoman, wenn es nur mehr von dir geben würde.

Kommentar von deepunder am 12. März 2009 10:34

danke :)

Kommentar von 021a2098ea3b48a5e1aa1e27836252d2smallzyron am 12. März 2009 10:38

Schade es gibt keine Heldin des Tages bei gutefrage.net, du wärst es.

Kommentar von deepunder am 12. März 2009 11:16

rot werd

Kommentar von 021a2098ea3b48a5e1aa1e27836252d2smallzyron am 12. März 2009 11:33

blau werd

Kommentar von Wurzel50 am 12. März 2009 12:32

dh


bigfoot76
beantwortet von bigfoot76 am 12. März 2009 10:22
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Du hast angerufen und Bescheid gesagt, auserdem wäre es wenn du weitergefahren wärst unterlassene Hilfeleistung gewesen, Die Abmahnung ist nicht Rechtens wende dich an den Betriebsrat, wenn es einen bei euch in der Firma gibt


questiongirl
beantwortet von questiongirl am 12. März 2009 10:22
3x
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Das darf eigentlich nicht sein, das du eine Abmahnung bekommst nur weil du Hilfe leistest.

Leg deinem AG eine Bescheinigung von der Polizei vor.


anonym
beantwortet von deepunder am 12. März 2009 10:22
3x
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danke. :) werd ich heute sofort machen...mein direkt vorgesetzer ist heut ja sogar in der arbeit...:) das freut mich auf jeden fall sehr, weil ich mich eben auch verflichtet fand und ich ja nichts dafür kann....

Kommentar von Simple_avatar2smallMorpheus99 am 12. März 2009 10:26

Halte soviel wie möglich schriftlich fest. Lass Dir auch einen Nachweis geben, dass die Abmahnung aus Deiner Personalakte entfernt worden ist, wenn das durch ist. Ansonsten weiss in einem halben Jahr niemand mehr von der Sache.

Gruß Stef

P.S. hast Du gut gemacht, viele wären einfach weitergefahren. DH für Deine Courage.

Kommentar von deepunder am 12. März 2009 10:29

danke für den tipp mit dem schriftlich festhalten :) und danke auch für dein lob. aber für mich gehört das nunmal dazu zu helfen. wenn ich in so ner lage steck will ich doch auch, dass mir jemand hilft. und ich glaub da bin ich nicht alleine, auch wenn ein großteil der leute in meinem alter trotzdem nicht anhalten würden...


anonym
beantwortet von gutefrageadpepper am 12. März 2009 10:23
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Ich würde gegen diese Abmahnung widersprechen. Arbeitsrechtlich ist das nicht korrekt!

Wenn der Arbeitgeber telefonisch einwilligt, dass man später aufgrund einer Notsituation kommt, dann ist die Abmahnung nicht gültig. Ich würd sagen, da versuchen die einen loszuwerden. Vorallem, darf eine Abmahnung aufgrund einmaliger Vorkommnisse, die nicht schwerwiegend sind, NICHT ausgesprochen werden.

Kommentar von anjanni am 12. März 2009 10:26

Der Arbeitgeber braucht noch nicht mal telefonisch einzuwilligen. Man ist gesetzlich zur Hilfe verpflichtet - da braucht man nur darüber zu informieren.

Kommentar von anjanni am 12. März 2009 10:27

Der Arbeitgeber braucht noch nicht mal telefonisch einzuwilligen. Man ist gesetzlich zur Hilfe verpflichtet - da braucht man nur darüber zu informieren.


thomas37
beantwortet von thomas37 am 12. März 2009 10:25
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Wende dich an den Betriebsrat wenn ihr sowas habt oder nochmal mit dem Chef reden. Kann doch nicht sein du rettest jemanden das Leben und wirst bestraft.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 12. März 2009 10:26
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Gegen die Abmahnung kann Widerspruch eingelegt werden. Als Begründung für den Widerspruch kannst Du die gesetzlich vorgeschriebene Hilfeleistung erwähnen (Ersthelfer am Unfallort). Sollte die Abmahnung danach nicht zurückgenommen werden kannst Du dagegen Klagen. Mach Dir keine Sorgen wegen den Kosten die übernimmt Dein Arbeitgeber also such Dir den besten und teuersten Anwalt den Du finden kannst. Weil es ja auf den Streitwert ankommt würde ich bei einer Abmahnung die Höhe eines Jahresgehalt als Streitwert ansetzen.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 12. März 2009 10:43

Das stimmt so nicht! § 12 ArbGG sagt aus, dass in der ersten Instanz die Kosten geteilt werden. Und die Sache ist so offensichtlich, dass es keine weitere Instanzen geben dürfte. Um Streitwerte geht es eher im Zivilrecht.

Kommentar von Mietnormade am 12. März 2009 10:54

Gilt aber nicht wenn Du eine Regressforderung wegen der Abmahnung einklagst und dann an das Arbeitsgericht verwiesen wirst.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 12. März 2009 11:03

Dann ist es immer noch die erste Instanz beim AG... Zivilrechtliche Regresse sind andere Baustelle.

Kommentar von Mietnormade am 12. März 2009 11:11

Dann lies Dir nochmal die Ausnahmen bei der Kostenteilung durch. Verweis an das AG ist eine davon.


anonym
beantwortet von Soraja90 am 12. März 2009 10:21
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setz dich mal mit dem personalrat in verbindung. wenns bei euch keinen gibt dann setz dich mit verdi in verbindung


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 12. März 2009 10:29
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Absolute Sauerei! Solche Arbeitgeber braucht das Land so nötig wie Zahnweh! Diese Firma gehört in fetten Lettern in der BILD angeprangert, obwohl ich normalerweise gegen so etwas bin! Da brauchen wir vom Rettungsdienst uns nicht wundern, wenn reihenweise Autofahrer an Unfallstellen vorbeifahren und nicht helfen!

Kommentar von deepunder am 12. März 2009 10:33

nunja, ganz ehrlich..selbst wenn ich diese abmahnung behalte (ich versuch natürlich mein bestes dass dem nicht so ist ;)) würd ich an der stelle trotzdem wieder anhalten, weil mir ein menschenleben einfach mehr wert ist, als so ne doofe abmahnung....natürlich hat die abmahnung auf den job auswirkungen...aber trtotzdem steht das in keiner rellation zueinander

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 12. März 2009 10:36

Du hast jedenfalls das Recht, eine Gegendarstellung zu schreiben, vielleicht sogar mit einer Bestätigung der Polizei oder des Rettungsdienstes. Die muss der Arbeitgeber an die Abmahnung anhängen! Noch besser wäre es, auf Löschung der Abmahnung zu bestehen! Ich persönlich würde das auf keinen Fall so stehen lassen!

Kommentar von deepunder am 12. März 2009 10:38

werd ich auch nicht..und so wie es aussieht geht das auch gut. die bestätigung der polizei kann ich gleich abholen (mach ich direkt vor der arbeit) und ich hab den chefs der chefs in die arbeit bestellt, der kommt nachher, wenn meine schicht beginnt zeitgleich mit mir an:)

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 12. März 2009 10:45

Eigentlich müsste dann Dein Chef von seinem Chef eine Abmahnung wegen grober Dummheit bekommen! ;-)

Kommentar von deepunder am 12. März 2009 11:17

ich kann das heute ja mal beantragen..red ja wie gesasgt mit ihm ^^


lamagoes
beantwortet von lamagoes am 12. März 2009 10:35
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Einspruch einlegen und einen Nachweis von der Polizei deinem Arbeitgeber vorliegen, die dürften das nicht sonst machen die sich auch strafbar


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 12. März 2009 10:54
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Da jeder zur Hilfeleistung verpflichtet ist,hast du genau richtig gehandelt und dich ja auch noch bei deinem Arbeitgeber gemeldet.

Die Abmahnung ist vollkommen daneben.

Die schon in den anderen Antworten vermerkt,solltest du,falls vorhanden,umgehend mit einem Betriebsratsmitglied deines Vertrauens sprechen.

Unter Vorlage einer Bescheinigung der Polizei bzw.der anderen Rettungskräfte muss beim Arbeitgeber Einspruch gegen die Abmahnung erhoben und eine umgehende Entfernung aus der Personalakte beantragt werden.

Dies ist auch über einen Antrag beim Arbeitsgericht möglich.Das sollte aber nur der letzte Schritt sein.



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